Hallo Frau Bader,
Ich bin leider mehrere Monate bereits krankgeschrieben und deswegen im Krankengeldbezug. Meine Frauenärztin meinte, sie könnte mir ein Brschäftigungverbot ausstellen. Mir stellt sich die Frage, ob ich hierzu erst wieder gesund geschrieben werden muss oder das BV sofort gelten würde.
Vielen Dank
von
Kingofpug
am 20.06.2022, 14:42
Antwort auf:
Nach Krankengeld Beschäftigungsverbot
Hallo,
so geht das nicht.
Erst wenn kein Grund für eine AU mehr vorliegt, kann der Arzt die Krankschreibung nicht fortführen und dann ein BV aussprechen (wenn es sich um einen med. Grund für ein BV handelt).
Er kann jetzt nicht die Krankschreibung unterbrechen um ein BV auszusprechen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.06.2022
Antwort auf:
Nach Krankengeld Beschäftigungsverbot
Man muss arbeitsfähig sein um ein BV zu erhalten .
Eine Krankschreibung geht dem BV vor
von
Suomi
am 20.06.2022, 14:43
Antwort auf:
Nach Krankengeld Beschäftigungsverbot
Vielen Dank für die Antworten.
Ich hätte jetzt eine Wiedereingliederung angestrebt, nun kam die Schwangerschaft mit Risiken "dazwischen", mein Arzt meinte daher dass ich ein BV bekommen kann.
von
Kingofpug
am 20.06.2022, 18:17
Antwort auf:
Nach Krankengeld Beschäftigungsverbot
die krankmeldung weiterläuft. du musst voll belastungsfähig und sofort voll arbeitsfähig sein. ein bv setzt dies vollumfänglich voraus.
von
mellomania
am 20.06.2022, 19:21