Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld

Liebe Frau Bader, Ich bin in einer sehr vertrakten Situation: seit Anfang 2022 bin ich im Krankengeldbezug. Dieser läuft Mitte Mai 23 aus und ich muss nun Arbeitslosengeld wegen der AU beantragen. Ich bin in der 10. Woche schwanger. Im Juli ist eine Reha bewilligt, die ich aber aufgrund der SS möglicherweise nicht antreten kann. Grund für die AU sind psych. Probleme (Erschöpfung, Depressionen, psychosomatische Beschwerden) wegen Fehlgeburt Ende 2020 (in Zusammenhang mit Stress auf der Arbeit/Druck durch die Chefin), traumatischen familiären Verlusten und Stress/Druck durch die Chefin. Das wurde alles innerhalb weniger Monate viel zu viel. Aufgrund der Zustände am Arbeitsplatz (Stress, Druck durch die Chefin usw.) würde mir die Gyn ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilen, da ich und die Schwangerschaft durch die Stressbelastung gefährdet wären. Nun meine Frage: Wie würde das ablaufen, wenn ich im Arbeitslosengeldbezug wegen AU wieder "gesund geschrieben" würde ohne die Reha angetreten zu haben (es geht mir auch mit meiner ambulanten Therapie zunehmend besser)? Würde ich dann von meinem Arbeitgeber wieder das Gehalt von vor der AU bekommen? Oder wäre die Krankenkasse wieder zuständig? Oder dann die Agentur für Arbeit? Es ist kompliziert und ich bin überfragt.. Ich freue mich sehr über eine Antwort. Viele liebe Grüße Eichhörnchen2

von Eichhörnchen2 am 20.04.2023, 13:10



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld

Hallo, Sie waren 78 Wochen arbeitsunfähig und werden ausgesteuert. Da werden Sie schwanger und plötzlich genesen Sie, um in ein BV zu gehen? Sind wieder voll arbeitsfähig? Das wird Ihnen die KK nicht abkaufen. Und da kann man in den strafrechtlichen bereich (Betrug) rutschen. Außerdem kann Ihre AG Sie innerhalb des Betriebes umsetzen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2023



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld

Ein BV kann es nur geben, wenn du auch wirklich arbeitsfähig bist. Die FA kann das BV nicht statt einer AU ausstellen. Der AG kann/darf das anzweifeln, die KK ebenso. Auf jeden Fall wird es aber auf den AG und die KK nicht ganz sauber wirken, wenn du plötzlich wieder gesund bist, dann aber sofort ein ärztliches BV bekommst, wegen eigentlich der gleichen Gründe, die auch für die AU galten. Zumal die KK ja eine Reha bewilligt hat, die du dann gar nicht antrittst, aber dennoch plötzlich wieder gesund bist? Das ist eine wirklich blöde Situation und ich bin gespannt, was Frau Bader antwortet.

von suityourself am 20.04.2023, 13:42



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld

Du bist doch gar nicht arbeitslos? Wieso Arbeitslosengeld?

von Sternenschnuppe am 20.04.2023, 14:34



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld

Ich denke damit ist die Nahtlosregelung nach Aussteuerung gemeint... Aber krass plötzlich gesund durch eine Schwangerschaft

von MamaausM2 am 20.04.2023, 14:47



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld

Warum solltest du eine psychosomatische Reha nicht als Schwangere antreten können? Es ist Sozialbetrug, wenn du arbeitsunfähig bist und dann so tust, als seist du gesund. Du warst seit über einem Jahr nicht mehr arbeiten und da kannst ja gar nicht behaupten, dass du aktuell “gemobbt” wirst. Dafür müsstest du erst einmal wieder arbeiten.

von 3wildehühner am 20.04.2023, 15:49



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld

Wenn man eine gewisse Zeit Krankengeld bezogen hat, erlischt irgendwann der Anspruch darauf und dann kann bei weiterer AU Arbeitslosengeld beantragt werden, obwohl man noch im Arbeitsverhältnis ist. Ich bin weder gesund durch eine Schwangerschaft, noch tue ich so als wäre ich gesund. Habe auch weder das eine noch das andere geschrieben. Die Situation ist kompliziert, ihr kennt mich nicht und die Situation im Detail auch nicht. Ich habe hier nach Rat bezüglich der rechtlichen Situation gefragt und nicht nach Vorbeurteilungen durch andere Forenmitglieder, deshalb spart euch solche bitte. Wie oben erwähnt geht es mir zunehmend besser durch ein ambulante Therapie und meine Frage bezieht sich auf den Zeitpunkt, zu dem ich wieder arbeiten können werde. Die Belastungfaktoren auf der Arbeit haben sich eher verschlechtert (ich bin nicht die einzige, die betroffen war/ist und kenne die aktuelle Situation dort). Wenn sowohl ich,als auch meine Ärzte die Situation dort als gefährdend für meinen Zustand einschätzen, sollte das eher maßgebend sein, als die Meinung Anderer im Forum, die keine Ahnung von den genauen Umständen oder meinem gesundheitlichen Zustand oder meiner Schwangerschaft haben. Genauer werde ich darauf hier nicht eingehen, da die genauen Umstände aus meiner Sicht unwichtig sind für meine ursprüngliche rechtliche Frage und es hier nicht darum gehen sollte, mich gegenüber Vorurteilen mit meiner Erkrankung und Situation rechtfertigen zu müssen.

von Eichhörnchen2 am 20.04.2023, 17:43



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld

Mache das ruhig, aber beschwere dich nicht wenn dein AG das dann anders sieht und das ärztliche BV dann anzweifelt. Zu Recht

von MamaausM2 am 20.04.2023, 19:15



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld

Du musst aber EU Rente beantragen. https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/fachthema-beitraege/aussteuerung-krankengeld-was-arbeitgeber-wissen-muessen-2079102?tkcm=aaus

von Sternenschnuppe am 20.04.2023, 19:34



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld

Frau Bader, danke für die Antwort. Leider scheint mein ursprünglicher Beitrag hier auch von Ihnen missverstanden zu werden. Nochmal also: Es ist nicht so, dass ich aktuell wieder arbeitsfähig wäre oder meine Schwangerschaft mich "gesund gemacht" hätte. Das ist totaler Quatsch und wurde von mir so auch nicht geschrieben. Da es mir aber unabhängig von der Schwangerschaft durch Medikamente, verschiedene ambulante Therapien und mehrere wöchentliche Arzt- und Therapietermine über viele Monate (!) glücklicherweise zunehmend besser geht UND meine (Risiko-)Schwangerschaft möglicherweise für meine Ärzte ein Grund sein könnte, mich nicht auf die Reha zu lassen, könnte ich in den kommenden Monaten in die Situation kommen, dass meine Ärzte mich wieder arbeitsfähig einstufen, ohne die Reha angetreten zu haben. Gleichzeitig kann meine Arbeitssituation aus Sicht der Ärzte gefährdend für die Schwangerschaft sein. Für diesen möglichen Fall in der Zukunft habe ich die ursprüngliche Frage gestellt. Schade, dass mein Beitrag hier so missinterpretiert wird. Aber vielleicht ist die Situation auch einfach zu komplex, um hier im Forum verstanden zu werden. Es ist eben nicht alles nur "schwarz oder weiß". Wenn es mir möglich wäre, wäre ich sehr gern schon lange wieder im Arbeitsleben. Hätte ich die Wahl gehabt, hätte ich mir die Situation sicherlich nicht ausgesucht und ich wäre unfassbar glücklich darüber, wenn ich endlich ganz von den verschiedenen Symptome befreit wäre (wofür ich im übrigen seit Monaten kämpfe) und einfach wieder meiner Arbeit nachgehen könnte.

von Eichhörnchen2 am 21.04.2023, 13:09



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld

Wir habe das Alle durchaus richtig verstanden. Es ist so: Selbst, wenn du plötzlich arbeitsfähig wärst, spielt das aufgrund deiner scheinbar extrem gefährdeten Schwangerschaft keine Rolle, da du dann aufgrund der Schwangerschaft krankgeschrieben werden musst. Eine Risikoschwangerschaft ist ein Grund für eine AU, nicht für ein BV. Wenn du sogar meinst, die Reha nicht antreten zu können, dann ist ja absolut klar, dass keine Arbeitsfähigkeit besteht Niemand schreibt dich übrigens “gesund”. Die AU läuft dann einfach aus und wird nicht verlängert. Aber du bist ja nicht arbeitsfähig und deshalb musst du nun nach der Aussteuerung, um Rente erhalten zu können, zunächst die Reha machen und je nach Ergebnis einen Rentenantrag stellen. Ein Beschäftigungsverbot steht in deinem Fall gar nicht zu Debatte.

von 3wildehühner am 21.04.2023, 15:02



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld

Wenn du deine Frage missverständlich formuliert hat, stelle sie noch einmal. Frau Bader liest in der Regel beantwortete Fragen nicht erneut.

von sneram am 23.04.2023, 08:40



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Krankengeld/Beschäftigungsverbot/Elterngeld

Hallo Frau Bader, ich bin kurz vorm verzweifeln weil ich absolut nicht weiß wo ich mich hinwenden kann. Ich erkläre kurz meine Situation: Ich bin seit Dezember 2020 krank geschrieben (Psychische Probleme) und beziehe demnach seit Januar 2021 Krankengeld. Jetzt bin ich seit 28.10.21 schwanger und bin gerade in Ssw 11. Entbindungstermin ist Anf...


Vom Krankengeld ins beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe folgendes Problem. Ich habe heute Erfahren das ich schwanger bin mit meinem Dritten Kind. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und arbeite seit 5 Jahren in der Altenpflege. Seit November 2021 bin ich im Krankengeld und befinde mich auch noch immer in der Krankschreibung,da bei mir eine Chronische Migräne ...


Krankengeld/Beschäftigungsverbot

Hallöchen, ich bin seit 15 Monaten im Krankenstand und nun schwanger geworden. Mein Hausarzt sagt, dass er mich nicht weiter krank schreibt, da ich jetzt eh ins BV gehen werde als Erzieherin. Meine Gynäkologin sagt ebenfalls, dass ich in der Tätigkeit direkt ins BV vom Arbeitgeber geschickt werde. Nun sagt aber der Arbeitgeber, dass ich ja e...


Vom Krankengeld ins Beschäftigungsverbot

Guten Tag, ich habe folgende Frage an Sie, ich bin seit fast 1,5 Jahren krankgeschrieben und es läuft im Juni ab. Nun wurde eine nicht geplante Schwangerschaft festgestellt, worüber wir uns natürlich trotzdem freuen. Jetzt ist meine Frage, wenn die Frauenärztin mir ein Beschäftigungsverbot ausschreibt wie verhält sich die ganze Lage? Zahlt der ...


Nach Krankengeld Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich bin leider mehrere Monate bereits krankgeschrieben und deswegen im Krankengeldbezug. Meine Frauenärztin meinte, sie könnte mir ein Brschäftigungverbot ausstellen. Mir stellt sich die Frage, ob ich hierzu erst wieder gesund geschrieben werden muss oder das BV sofort gelten würde. Vielen Dank


Von Arbeitslosigkeit in Krankengeld in Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, Nachdem ich im April von meiner ersten Schwangerschaft erfahren habe, wurde mir kurz darauf mitgeteilt, dass die Praxis, in der ich derzeit angestellt war, schließen wird. Ich meldete mich fristgerecht arbeitslos, wurde dann allerdings noch während meiner Beschäftigung in der Praxis in der letzten Woche meiner Anstellung...


Krankengeld und Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader, ich habe seit mehreren Monaten eine Krankschreibung erhalten aktuell bis zum 09.09.2022. Am 18.08.2022 erhielt ich vom Frauenarzt ein inviduelles Beschäftigubgsverbot. Nun ist meine Frage, ob weiterhin die Krankenkasse bis zum 08.09.2022 das Krankengeld zahlen muss oder der Arbeitgeber? Könnten Sie mir daz...


Von Krankengeld - Beschäftigungsverbot

Hallo Ich bin jetzt in der 20 SSW. In der 14. Schwangerschaftswoche habe ich Beschäftigungsverbot von mein Frauenarzt bekommen. Vor dem Beschäftigungsverbot war ich 6 Wochen + 2 Tage krank, also ich bin nur 2 Tage ins Krankengeld gefallen. Also am 21.09.23 und 22.09.23. Das Beschäftigungsverbot habe ich am 22.09.23 bekommen. Ich arbeite vollzei...


Beschäftigungsverbot, Krankengeld

Hallo, ich wurde gekündigt als mein Chef erfahren hat, dass ich schwanger bin.  Darauf hin habe ich mit ihm persönlich telefoniert und er meinte er zieht die Kündigung zurück und schickt mir dies schriftlich zu, dass würde allerdings dauern da er jetzt in den Urlaub geht.  An dem Tag, an dem ich nicht mehr hätte klagen können, bestand er doch...


mit Beschäftigungsverbot ins Krankengeld ohne AG?

Hallo, Ich bin schwanger und mein Entbindungstermin ist der 04.07.2024 Aktuell mache ich bis zum 15.04.24 eine Weiterbildung (In der Weiterbildung bin ich aktuell schon 15 Monate) und beziehe so lange ALG1, mit Ende der Weiterbildung enden auch die ALG1 Bezüge. Meine Ärztin empfiehlt mir schon seit 2 Wochen ein Beschäftigungsverbot oder ein...