Frage:
Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld
Liebe Frau Bader,
Ich bin in einer sehr vertrakten Situation: seit Anfang 2022 bin ich im Krankengeldbezug. Dieser läuft Mitte Mai 23 aus und ich muss nun Arbeitslosengeld wegen der AU beantragen. Ich bin in der 10. Woche schwanger. Im Juli ist eine Reha bewilligt, die ich aber aufgrund der SS möglicherweise nicht antreten kann. Grund für die AU sind psych. Probleme (Erschöpfung, Depressionen, psychosomatische Beschwerden) wegen Fehlgeburt Ende 2020 (in Zusammenhang mit Stress auf der Arbeit/Druck durch die Chefin), traumatischen familiären Verlusten und Stress/Druck durch die Chefin. Das wurde alles innerhalb weniger Monate viel zu viel. Aufgrund der Zustände am Arbeitsplatz (Stress, Druck durch die Chefin usw.) würde mir die Gyn ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilen, da ich und die Schwangerschaft durch die Stressbelastung gefährdet wären.
Nun meine Frage: Wie würde das ablaufen, wenn ich im Arbeitslosengeldbezug wegen AU wieder "gesund geschrieben" würde ohne die Reha angetreten zu haben (es geht mir auch mit meiner ambulanten Therapie zunehmend besser)? Würde ich dann von meinem Arbeitgeber wieder das Gehalt von vor der AU bekommen? Oder wäre die Krankenkasse wieder zuständig? Oder dann die Agentur für Arbeit? Es ist kompliziert und ich bin überfragt.. Ich freue mich sehr über eine Antwort.
Viele liebe Grüße
Eichhörnchen2
von
Eichhörnchen2
am 20.04.2023, 13:10
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld
Hallo,
Sie waren 78 Wochen arbeitsunfähig und werden ausgesteuert. Da werden Sie schwanger und plötzlich genesen Sie, um in ein BV zu gehen?
Sind wieder voll arbeitsfähig? Das wird Ihnen die KK nicht abkaufen. Und da kann man in den strafrechtlichen bereich (Betrug) rutschen.
Außerdem kann Ihre AG Sie innerhalb des Betriebes umsetzen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.04.2023
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Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld
Ein BV kann es nur geben, wenn du auch wirklich arbeitsfähig bist.
Die FA kann das BV nicht statt einer AU ausstellen. Der AG kann/darf das anzweifeln, die KK ebenso.
Auf jeden Fall wird es aber auf den AG und die KK nicht ganz sauber wirken, wenn du plötzlich wieder gesund bist, dann aber sofort ein ärztliches BV bekommst, wegen eigentlich der gleichen Gründe, die auch für die AU galten. Zumal die KK ja eine Reha bewilligt hat, die du dann gar nicht antrittst, aber dennoch plötzlich wieder gesund bist?
Das ist eine wirklich blöde Situation und ich bin gespannt, was Frau Bader antwortet.
von
suityourself
am 20.04.2023, 13:42
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Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld
Du bist doch gar nicht arbeitslos?
Wieso Arbeitslosengeld?
von
Sternenschnuppe
am 20.04.2023, 14:34
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Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld
Ich denke damit ist die Nahtlosregelung nach Aussteuerung gemeint...
Aber krass plötzlich gesund durch eine Schwangerschaft
von
MamaausM2
am 20.04.2023, 14:47
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Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld
Warum solltest du eine psychosomatische Reha nicht als Schwangere antreten können?
Es ist Sozialbetrug, wenn du arbeitsunfähig bist und dann so tust, als seist du gesund.
Du warst seit über einem Jahr nicht mehr arbeiten und da kannst ja gar nicht behaupten, dass du aktuell “gemobbt” wirst.
Dafür müsstest du erst einmal wieder arbeiten.
von
3wildehühner
am 20.04.2023, 15:49
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Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld
Wenn man eine gewisse Zeit Krankengeld bezogen hat, erlischt irgendwann der Anspruch darauf und dann kann bei weiterer AU Arbeitslosengeld beantragt werden, obwohl man noch im Arbeitsverhältnis ist.
Ich bin weder gesund durch eine Schwangerschaft, noch tue ich so als wäre ich gesund. Habe auch weder das eine noch das andere geschrieben. Die Situation ist kompliziert, ihr kennt mich nicht und die Situation im Detail auch nicht. Ich habe hier nach Rat bezüglich der rechtlichen Situation gefragt und nicht nach Vorbeurteilungen durch andere Forenmitglieder, deshalb spart euch solche bitte. Wie oben erwähnt geht es mir zunehmend besser durch ein ambulante Therapie und meine Frage bezieht sich auf den Zeitpunkt, zu dem ich wieder arbeiten können werde. Die Belastungfaktoren auf der Arbeit haben sich eher verschlechtert (ich bin nicht die einzige, die betroffen war/ist und kenne die aktuelle Situation dort). Wenn sowohl ich,als auch meine Ärzte die Situation dort als gefährdend für meinen Zustand einschätzen, sollte das eher maßgebend sein, als die Meinung Anderer im Forum, die keine Ahnung von den genauen Umständen oder meinem gesundheitlichen Zustand oder meiner Schwangerschaft haben. Genauer werde ich darauf hier nicht eingehen, da die genauen Umstände aus meiner Sicht unwichtig sind für meine ursprüngliche rechtliche Frage und es hier nicht darum gehen sollte, mich gegenüber Vorurteilen mit meiner Erkrankung und Situation rechtfertigen zu müssen.
von
Eichhörnchen2
am 20.04.2023, 17:43
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Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld
Mache das ruhig, aber beschwere dich nicht wenn dein AG das dann anders sieht und das ärztliche BV dann anzweifelt. Zu Recht
von
MamaausM2
am 20.04.2023, 19:15
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Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld
Du musst aber EU Rente beantragen.
https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/fachthema-beitraege/aussteuerung-krankengeld-was-arbeitgeber-wissen-muessen-2079102?tkcm=aaus
von
Sternenschnuppe
am 20.04.2023, 19:34
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Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld
Frau Bader, danke für die Antwort. Leider scheint mein ursprünglicher Beitrag hier auch von Ihnen missverstanden zu werden.
Nochmal also: Es ist nicht so, dass ich aktuell wieder arbeitsfähig wäre oder meine Schwangerschaft mich "gesund gemacht" hätte. Das ist totaler Quatsch und wurde von mir so auch nicht geschrieben.
Da es mir aber unabhängig von der Schwangerschaft durch Medikamente, verschiedene ambulante Therapien und mehrere wöchentliche Arzt- und Therapietermine über viele Monate (!) glücklicherweise zunehmend besser geht UND meine (Risiko-)Schwangerschaft möglicherweise für meine Ärzte ein Grund sein könnte, mich nicht auf die Reha zu lassen, könnte ich in den kommenden Monaten in die Situation kommen, dass meine Ärzte mich wieder arbeitsfähig einstufen, ohne die Reha angetreten zu haben. Gleichzeitig kann meine Arbeitssituation aus Sicht der Ärzte gefährdend für die Schwangerschaft sein. Für diesen möglichen Fall in der Zukunft habe ich die ursprüngliche Frage gestellt. Schade, dass mein Beitrag hier so missinterpretiert wird. Aber vielleicht ist die Situation auch einfach zu komplex, um hier im Forum verstanden zu werden. Es ist eben nicht alles nur "schwarz oder weiß".
Wenn es mir möglich wäre, wäre ich sehr gern schon lange wieder im Arbeitsleben. Hätte ich die Wahl gehabt, hätte ich mir die Situation sicherlich nicht ausgesucht und ich wäre unfassbar glücklich darüber, wenn ich endlich ganz von den verschiedenen Symptome befreit wäre (wofür ich im übrigen seit Monaten kämpfe) und einfach wieder meiner Arbeit nachgehen könnte.
von
Eichhörnchen2
am 21.04.2023, 13:09
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld
Wir habe das Alle durchaus richtig verstanden.
Es ist so:
Selbst, wenn du plötzlich arbeitsfähig wärst, spielt das aufgrund deiner scheinbar extrem gefährdeten Schwangerschaft keine Rolle, da du dann aufgrund der Schwangerschaft krankgeschrieben werden musst.
Eine Risikoschwangerschaft ist ein Grund für eine AU, nicht für ein BV.
Wenn du sogar meinst, die Reha nicht antreten zu können, dann ist ja absolut klar, dass keine Arbeitsfähigkeit besteht
Niemand schreibt dich übrigens “gesund”.
Die AU läuft dann einfach aus und wird nicht verlängert.
Aber du bist ja nicht arbeitsfähig und deshalb musst du nun nach der Aussteuerung, um Rente erhalten zu können, zunächst die Reha machen und je nach Ergebnis einen Rentenantrag stellen.
Ein Beschäftigungsverbot steht in deinem Fall gar nicht zu Debatte.
von
3wildehühner
am 21.04.2023, 15:02
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach AU/Krankengeld
Wenn du deine Frage missverständlich formuliert hat, stelle sie noch einmal. Frau Bader liest in der Regel beantwortete Fragen nicht erneut.
von
sneram
am 23.04.2023, 08:40