Frage: Beschäftigungsverbot, Krankengeld

Hallo, ich wurde gekündigt als mein Chef erfahren hat, dass ich schwanger bin.  Darauf hin habe ich mit ihm persönlich telefoniert und er meinte er zieht die Kündigung zurück und schickt mir dies schriftlich zu, dass würde allerdings dauern da er jetzt in den Urlaub geht.  An dem Tag, an dem ich nicht mehr hätte klagen können, bestand er doch auf die Kündigung und ich habe nicht genug Beweise das er die Kündigung zurück gezogen hat.  Meine Anwältin meinte das wir das Gerichtsverfahren bestimmt verlieren werden. Ich bekomme momentan von der Krankenkasse Krankengeld. Sollte das Gerichtsverfahren im April negativ für mich ausfallen, müsste ich dann das ganze Krankengeld zurückzahlen ?  Außerdem habe ich heute den Termib mit meiner Anwältin verpasst. Ich habe mich gleich eine Stunde nach dem Termin entschuldigt, jedoch meinte Sie das ich vor ihrem Urlaub kein Termin mehr bekomme, dass obwohl ich in 2 Wochen eine Stellungnahme vor Gericht abgeben muss. Haben Sie da einen Tipp für mich ?  Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.    danke! 

von LisaMarieBella am 22.01.2024, 18:07



Antwort auf: Beschäftigungsverbot, Krankengeld

Hallo, wer anwaltlich vertreten ist muss dies bitte mit seinem Anwalt klären. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.01.2024



Antwort auf: Beschäftigungsverbot, Krankengeld

Da Sie anwaltlich vertreten sind, darf Frau Bader Ihnen nicht antworten. In solchen Fällen empfiehlt es sich immer schriftlich oder per Email zu arbeiten, da sonst eben keine Beweise vorliegen.

von Quallenfänger am 22.01.2024, 18:37



Antwort auf: Beschäftigungsverbot, Krankengeld

Wann war das denn alles genau? Was davon hast Du schriftlich? Hast Du dem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Schwangerschaft dem Arbeitgeber gegeben?   

von Sternenschnuppe am 22.01.2024, 23:31



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