Von Krankengeld - Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Von Krankengeld - Beschäftigungsverbot

Hallo Ich bin jetzt in der 20 SSW. In der 14. Schwangerschaftswoche habe ich Beschäftigungsverbot von mein Frauenarzt bekommen. Vor dem Beschäftigungsverbot war ich 6 Wochen + 2 Tage krank, also ich bin nur 2 Tage ins Krankengeld gefallen. Also am 21.09.23 und 22.09.23. Das Beschäftigungsverbot habe ich am 22.09.23 bekommen. Ich arbeite vollzeit. In diesen Monat , also Oktober , habe ich von mein Arbeitsgeber nur 300€ Gehalt bekommen. Arbeitsgeber hat mir gesagt, da ich länger als 6 Wochen krank war und ins Krankengeld gegangen bin, jetzt werde ich automatisch bis 6 Wochen vor der Geburt nur Krankengeld bekommen, obwohl ich Beschäftigungsverbot bekommen habe. Also ich werde kein Gehlat mehr bekommen. Mein Frauenarzt wusste dass ich 2 Tage ins Krankengeld gefallen bin und hat mir nichts etwas gesagt dass ich kein Gehlat bekommen werde, und trotzdem hat mir das Beschäftigungsverbot gegeben. Können Sie mir bitte sagen, wie das Regeln hier in Berlin funktioniert ? Kann man das Beschäftigungsverbot bekommen, wenn man wenn man ins Krankengeld gefallen ist ? Kann man in diese Zeit volles Gehalt bekommen ? Oder mann wird von Krankenkasse bis vor der Geburt gezahlt ? Bitte sagen Sie mir wie es weiter gehen sollte ? Ich würde mich freuen, über einen Antwort. Vielen Dank Und Liebe Grüße

von Eriselda am 29.10.2023, 14:14



Antwort auf: Von Krankengeld - Beschäftigungsverbot

Hallo, ich verstehe die Situation nicht so ganz. Sie waren erst krank und dann im BV? War denn da die Krankheit beendet? Bitte Frage neu stellen mit Zusatzinfos. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.10.2023



Antwort auf: Von Krankengeld - Beschäftigungsverbot

Hallo, warst du wieder arbeitsfähig oder bist du weiter krankgeschrieben? Krankheit geht einem BV vor, da man theoretisch arbeitsfähig sein muss, um ein BV erhalten zu können.

von sneram am 29.10.2023, 18:01



Antwort auf: Von Krankengeld - Beschäftigungsverbot

Dein AG verscheisst dich. Er soll dir den Gesetzesauszug geben auf den sich dieses angebliche Gesetz bezieht. Würde die KK anrufen. Den dein AG bekommt von denen das Geld erstattet. Die können dir das noch einmal bestätigen.

von Neverland am 29.10.2023, 18:32



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