Hallo Frau Bader, folgende Situation liegt vor: Ein Ehepaar mit Wohnsitz in Frankreich. Er hat ausschließlich die deutsche, Sie hat ausschließlich die französische Staatsbürgerschaft. Er arbeitet als Grenzgänger in Deutschland (Industrie), Sie ganz normal in Frankreich (ebenfalls in der Industrie). Nach meinem aktuellen Recherchestand hätte Er einen Anspruch auf ein Elterngeld aus Deutschland. Nun die Frage: Hat Sie als französische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Frankreich und berufliche Tätigkeit in Frankreich ebenfalls Anspruch auf das deutsche Kindergeld (bzw. Ausgleichszuschlag)? Besten Dank für Ihre Hilfe und wunderbares Engagement!
von Grenzgänger123 am 30.12.2019, 13:52