Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und beschäftigungsverbot

Frage: Elternzeit und beschäftigungsverbot

s@bine

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Hallo ich erhalte in der Schwangerschaft von meinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot. Ich habe einen unbefristesten Arbeitsvertrag. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit (bis Januar 2018) Elterngeld bekomme ich bis November 2017. Wir fragen uns jetzt ob wir in der Elternzeit erneut ein Kind planen können. Was würde das finanziell für mich bedeuten? Würde ich in der nach der Elternzeit sofort wieder das Gehalt mit Schichtzulage im Beschäftigungsverbot bekommen? Und könnte ich die Elternzeit dann auch vorzeitig beenden?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab dem ersten Tag nach der EZ wird geprüft, ob Sie ein BV bekommen o versetzt werden. Ab diesem Jahr wird das strenger bewertet. Liebe Grüße NB


User-1753445573

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Vorzeitig Eltermzeit beendigen um ins BV zu gehen kann man nicht und ob es nach Ende der Elternzeit ein BV gibt wird geprüft wenn es soweit ist.


Mitglied inaktiv

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Die Elternzeit kann nur zum Mutterschutz vorzeitig beendet werden, auf keinen Fall aber, um in ein BV überzugehen - das wäre Betrug. Ob du wirklich wieder ein BV bekommst, muss jedesmal neu geprüft werden. Ab 2017 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Möglichkeiten zur Umsetzung an einen Schonarbeitsplatz zu nutzen.


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