Hallo Frau Bader, ich bin zurzeit in Elternzeit mit meinem zweiten Kind, arbeite allerdings Teilzeit. Nun bin ich wieder schwanger und mein Frauenarzt hat ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe noch bis zum 20.05.2019 meinen Teilzeitvertrag und danach ist meine Elternzeit vorbei, dann gilt wieder mein normaler Vertrag mit 40 Wochenstunden. Bekomme ich dann ab dem 21.05.2019 wieder 40 Wochenstunden bezahlt oder den Durchschnitt der letzten drei Monate? Vielen Dank und schöne Grüße
von Haja2305 am 27.04.2019, 14:30