Sinderella
Hallo Frau Bader, die Elternzeit (3 Jahre) meines ersten Kindes endet am 19.07.2016. Jetzt bin ich erneut schwanger, der ET ist der 13.09.2016. Somit wäre mein letzter Arbeitstag der 01.08.2016 und ich befände mich ab dem 02.08.2016 in Mutterschutz. Ich arbeite seit dem 11. Lebensmonat meines Kindes wieder auf 450€-Basis, allerdings nicht bei meinem Haupt-Arbeitgeber. Diese Anstellung würde ich gerne behalten, muss ich aber zuerst noch mit meinem Arbeitgeber absprechen. Wie muss ich mich jetzt gebenüber meinem Hauptarbeitgeber verhalten? Darf er mich in den 2 Wochen zwischen dem Ende der Elternzeit und dem Beginn des Mutterschutzes kündigen? Oder kann ich auf seine Kulanz hoffen ? Welche Möglichkeiten habe ich ? Wie verhält es sich mit meiner fianziellen Lage ? Was ist da für mich das Beste ? Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort. Viele Grüße m.s.
Hallo, kündigen kann er nicht, er hat aber einen Anspruch darauf, dass Sie die Arbeit wieder aufnehmen. Das wäre auch für Sie gut, wenn das erhöht das Elterngeld. Liebe Grüße NB
Lewanna
Kündigen kann er dich nicht. Du bist ja schwanger und hast Kündigungsschutz. Du müsstest die 2 Wochen arbeiten, vielleicht kannst du das mit Urlaub überbrücken? Und dann wieder in Mutterschutz und Elternzeit gehen. LG
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