Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit endet

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit endet

Saskia-Plus-Drei

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Liebe Frau Bader, ich habe in den letzten Jahren drei Kinder bekommen und war 8 Jahre in Elternzeit. Nun endet diese und ich sehe mich familiär nicht in der Lage, wirklich konstant zu arbeiten. Die Frage ist nun, ob und wie ich meine Festanstellung kündige. Wo liegen die rechtlichen Unterschiede und Konsequenzen zwischen Kündigung und Auflösungsvertrag? Was genau beinhaltet und bedeutet ein "Auflösungsvertrag"? Es handelt sich um ein sehr großes Unternehmen. Ist nach meinen 18 Jahren Betriebszugehörigkeit und davon etwa 15 Jahren Festanstellung in irgendeiner Weise eine Abfindung vorgesehen oder erreichbar? Vielen Dank vorab und herzliche Grüße Saskia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Auflösungsverträge werden als Einigung geschlossen, um AN die Beendigung des Vertrages zu versüssen. Hier können Sie den Vertrag nicht erfüllen und der AG hat keine Veranlassung, eine Abfindung zu zahlen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Du mußt deinen alten Vertrag erfüllen - wenn du das nicht kannst, musst du kündigen. Wenn zum letzten Tag der EZ, mit einer Frist von 3 Monaten (taggenau zum Ende EZ). Ganz ehrlich: warum sollte der AG dir eine Abfindung zahlen? Der AG kann sich ganz gemütlich zurücklehnen und abwarten: entweder du kündigst, oder du stehst nach Ablauf der EZ auf der Matte und erfüllst deinen alten Vertrag.....


Mitglied inaktiv

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Abfindungen sind nur vorgesehen, wenn der Betrieb dir kündigt und es eigentlich nicht dürfte.


Pamo

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Frag doch am, ob du mit reduzierter Arbeitszeit in den Job zurückkehren kannst. Bei einem großen Unternehmen sollte das möglich sein. Da lässt sich doch sicher eine entsprechende Betreuung durch dich, deinen Partner und eine Tagesmutter, Nanny, Kita organisieren. Bitte überlege dir gut, ob du einen festen Job aufgeben möchtest. Abfindung kannst du vergessen.


Suomi

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Wenn Du kündigst oder einen Aufhebungsvertrag möchtest, wird der AG wohl kaum eine Abfindung zahlen. Vielleicht ist er ja aber so großzügig. Zum Ende der EZ musst Du mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Machst Du das nicht, musst Du wieder VZ arbeiten.


Mitglied inaktiv

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Warum willst du den Job hinwerfen. Ändere den Vertrag doch einfach in Teilzeit


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