Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit endet, Arbeitslosengeld I ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit endet, Arbeitslosengeld I ?

Tina100

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befindde mich im 3. Jahr meiner Elternezeit, diese endet am anfang April 2023. Die Eingewöhnungen sind bisher gescheitert, deswegen musste ich mehrmals meine Elternzeit notgedrungen verlängern. Mein Kind konnte keine Bindung aufbauen und es besteht der Verdacht einer Hochbegabung. Nächste Woche beginnt die Eingewöhnung in einer anderen Einrichtung. Meine Gnadenfrist endet übermorgen. Muss ich ab April meine Krankenversicherung selbst zahlen; ich bin nicht verheiratet und mein Partner arbeitet Vollzeit. Stünde mir Arbeislosengeld I zu? Bürgergeld stünde mir nicht zu. Ich möchte schnellstmöglich wieder Arbeit finden, muss mein Kind aber auch gut betreut wissen. Laut Fachberatung wird davon ausgegangen, dass eine Regelkita nichts für ihn sein wird. Die Kitas die aber für ihn in Frage kämen (geschultes Personal), haben keine Plätze frei. Im Sommer wird er getestet auf Hochbegabung, unabhängig davon ist er sehr sensibel. Persönlich halte ich von der Testerei in dem Alter nichts, mir bleibt aber wahrscheinlich keine andere Wahl; der Situation geschuldet. Mir steht wahrscheinlich keine Unterstützung zu und ab April muss ich sehen, wo ich bleibe? Oder ich hoffe darauf, dass die Eingewöhnugn klappt, das wäre ein großes Glück und kann dann meienr Arbeit wieder nachgehen. Was geschieht aber, wenn ich bis übermorgen zusage, wieder zur Arbeit zu erscheinen und die Betreuung meines Kindes klappt dann doch nicht? Dann bestünde doch auch wieder die Kündigungsfrist? Vielen Dank für Ihre Rückantwort und eine angenehme Arbeitswoche, Tina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Arbeitslosengeld I bekommt man nur, wenn man tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wenn Sie Ihr Kind betreuen ist dies ja gerade nicht der Fall. es bleibt also nur entweder die Kündigung oder der unbezahlte Urlaub, in beiden Fällen müssen Sie sich um eine eigene Krankenversicherung kümmern. Da Sie nicht verheiratet sind können Sie sich auch nicht familienversichern. Liebe Grüße NB


peekaboo

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und wenn Du Deiner normalen Arbeitszeit nicht nachkommen kannst ("weil sich das Kind z.B. nicht eingewöhnt werden kann"), dann mußt Du kündigen. Sprich Du hättest keinen Kündigungsschutz, weil Du ja der Arbeitspflicht nicht nachkommen kannst. Hört sich jetzt alles hart an, aber ich wusste nicht, wie ich es einfacher schreiben kann. Ich wünsche Dir viel Erfolg/Glück... Könntest Du evtl. Eltern-/Großeltern mit der Betreuung beauftragen? Dein nächstes Problem wird tatsächlich auch die Krankenverischerung sein, weil ohne AG oder ALG oder Bürgergeld hast Du auch keine KV. Viel Erfolg Peeka


Suomi

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Arbeitslosengeld 1 kann man nur erhalten, wenn man arbeiten kann, dafür muss das Kind betreut sein und die Eingewöhnung eben bis dahin funktioniert haben. Du solltest Dich auch unbedingt zeitnah dann beim Jobcenter melden. In der Regel sollte man das 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit machen. Könntet ihr nicht heiraten damit Du in die Familienversicherung kannst? Letztendlich ist auch erstmal Dein Partner dafür zuständig euch zu ernähren, wenn Du nicht arbeitest. Vielleicht steht euch ja Wohngeld zu. Oder vielleicht kannst Du auch,falls die Eingewöhnung nicht funktioniert, zumindest ein paar Stunden arbeiten am Wochenende oder Abends in TZ so dass Du wenigstens versichert bist? Kündigungsfrist ist genau zum Ende der EZ 3 Monate. Ansonsten entsprechend Deinem Vertrag. Wenn du nach Deiner EZ nicht arbeiten kannst, musst Du kündigen.


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