Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elternzeit Arbeitslosengeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nach Elternzeit Arbeitslosengeld

Janina22

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Hallo,  Aktuell bin ich in Elternzeit seit der Geburt meiner Zwillinge im November 2022. Mein Arbeitsvertrag würde leider kurz vor der Geburt nicht verlängert. Nun bin ich in der 13 Woche erneut Schwanger. Mein Elterngeld bekomme ich bis Mitte Juli und mein Entbindungtermin ist Anfang Oktober. Jetzt sagt die Krankenkasse das ich wenn ich in der Zwischenzeit kein arbeitslosen Geld bekomme ich nicht mehr versichert bin. Steht mir Arbeitslosengeld zu ? Die Zwillinge gehen noch nicht in die Krippe das heißt ich hätte keine Betreuung. Es geht ja nur um ca 6 Wochen.  Liebe Grüße, Janina 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn Sie keinen Arbeitgeber haben,  können Sie auch nicht in Elternzeit sein. Arbeitslosengeld können Sie nur dann beziehen, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie sind jedoch beitragsfrei weiter krankenversichert, wenn sie Elterngeld bekommen.    Ansonsten evtl. Familienversicherung? Liebe Grüße NB 


Neverland

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1. Ohne AG keine EZ. EZ steht nur Arbeitnehmern zu. Du bist aber arbeitslos/Hausfrau. 2. Ohne Beteuung keinen Anspruch auf ALG1 3. Ohne AG und ohne Ansprich auf ALG1 auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.  4. Da kein AG, kein Anspruch auf ALG1 und auch kein EG mehr, keine eigene Krankenversicherung. Du .isst dich über deinen Mann versichern. Wenn dieses möglich ist oder selbst versichern. Hast Du EG plus bezogen bzw beziehst es? Sonst hat dich die KK sicherlich bereits vor Monaten deshalb angeschrieben.  Sorry wegen kurzangebunden. Nutze kurze Pause. 


Himbeere2008

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Kannst du dich nicht über deinen Mann krankenversichern ?


Himbeere2008

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Übrigens bist du nicht in Elternzeit, da du keinen Arbeitgeber hast. Du bist Hausfrau mit Elterngeldbezug.


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