Frage:
Arbeitslosengeld Schwangerschaft
Hallo Frau Bader,
Ich hätte eine frage bezüglich des Bezug von Arbeitslosengeld in der schwangerschaft.
Ich war vor der Arbeitslosigkeit als zahnmedizinische Fanchamgeszellte beschäftigt. Und beziehe seit dem 22.1.2024 Arbeitslosengeld. Am 14.02 hab ich ein gespräch mit meiner Vermittler.
Nun ist meine Frage, steht mir rein rechtlich trotzdem das Arbeitslosengeld weiterhin zu?
Ich bedanke mich schon im voraus für Ihre Antwort.
Liebe Grüße, Julia
von
Julia160597
am 10.02.2024, 15:20
Antwort auf:
Arbeitslosengeld Schwangerschaft
Hallo,
ja, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.02.2024
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Arbeitslosengeld Schwangerschaft
So lange du arbeitsfähig bist, erhältst du ALG....
von
peekaboo
am 10.02.2024, 15:28
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Arbeitslosengeld Schwangerschaft
Solange Du arbeitssuchend gemeldet bist, solange erhälst Du auch ALG1.
Aber als ZFA arbeitslos? In dieser Branche gibt es Jobangebot wie Sand am Meer.
von
mirage
am 10.02.2024, 16:27
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Arbeitslosengeld Schwangerschaft
Dazu noch eine Ergänzung. Ich bin momentan erneut schwanger.
von
Julia160597
am 10.02.2024, 16:30
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Arbeitslosengeld Schwangerschaft
Klar gibt es ALG1, wenn du arbeitsfähig und vermittelbar bist. Allerdings fällt jeder Monat mit 0 Euro in die Elterngeld Berechnung mit rein.
von
Himbeere2008
am 10.02.2024, 16:30
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Arbeitslosengeld Schwangerschaft
Aber sehr schwierig schwanger etwas zu finden.
von
Julia160597
am 10.02.2024, 16:31
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Arbeitslosengeld Schwangerschaft
Dann arbeitest Du eben Mutterschutzkonform in der Praxis.
Anmeldung, Telefon, sterile Instrumente einräumen, Modell aussgießen, Karteieinträge kontrollieren und Leistungen eingeben usw.
von
mirage
am 10.02.2024, 16:33
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Arbeitslosengeld Schwangerschaft
Ohne AG hast du auch keinen Anspruch auf EZ. Dein EG sinkt außerdem mit jeden Monat Arbeitslosigkeit. Solange man von der schwangerschaft nichts sieht, würde ich alles unternehmen einen Job zu bekommen. Sollte auch nicht all zu schwer sein, gesucht wird überall. Sagen musst du auch nichts.
von
Neverland
am 10.02.2024, 17:10
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Arbeitslosengeld Schwangerschaft
Solange du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, steht dir ALG1 zu.
Wenn der MuSch noch im Bezugszeitraum beginnt, bekommst du MuSch-Geld in Höhe des Arbeitslosengeldes und bist anschließend über das Elterngeld krankenversichert.
Nach dem MuSchu bist du in Erziehungszeit. Das gute ist, du bist hier viel flexibler als in Elternzeit. Du kannst jederzeit von heute auf morgen deine Erziehungszeit beenden. Nichts von wegen direkt nach der Geburt entscheiden wie lang du daheim bleiben willst.
ALG1 zählt als Versicherungsleistung und zählt somit nicht als Einkommen für die Berechnung des Elterngeldes. Wenn du dein Elterngeld erhöhen willst, dann musst du dir besser heute als morgen einen neuen Job suchen. Von der Schwangerschaft musst du niemanden erzählen, wenngleich dein AG vielleicht nicht begeistert ist. Es hängt auch vom Sachbearbeiter ab, ob der dich vermittelt haben möchte.
Sobald dein Kind dann betreut ist und du wieder arbeiten möchtest, kannst du dich von heute auf morgen wieder arbeitslos melden. Wenn du 12 Monate am Stück dein Kind betreut hast, bekommst du 6 Monate ALG1 dazu.
von
Succero
am 10.02.2024, 18:28