Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Am 10.1.2021 habe ich mein Kind geboren. 2 Jahre elternzeit habe ich beantragt, davon hatte mein Mann 2 Monate. Nun bin ich erneut schwanger und der E.T. ist voraus. 4.6.2023. Mein Chef möchte meine elternzeit nicht verlängern und eine Betreuung habe ich für mein Kind nicht. Also ist es unmöglich 38,5 Std die Woche zu arbeiten. Er lässt da leider nicht mit sich reden, um die Zeiten zu reduzieren. Bin etwas am verzweifeln.. welche Möglichkeiten habe ich den noch, außer zu kündigen? Vielen Dank und Liebe Grüße
Hallo, mit der neuen Schwangerschaft hat Ihr Problem ja nicht zu tun. Es geht um die Betreuung des älteren Kindes und dem Ende der Elternzeit. Leider habe ich nicht verstanden, ob Sie gar nicht oder in Teilzeit arbeiten wollen. Es gilt grundsätzlich, dass Sie, wenn Sie zwei Jahre Elternzeit genommen haben, Anspruch auf Verlängerung haben. Dies müssen Sie dem Arbeitgeber sieben Wochen zuvor schriftlich mitteilen. Ein Mitspracherecht hat er nicht. Sie können dann des weiteren überlegen, ob Sie in der Elternzeit Teilzeit arbeiten wollen. Ob Sie hierauf einen Anspruch haben hängt davon ab, ob der Arbeitgeber mindestens 15 Arbeitnehmer hat. Liebe Grüße NB
User-1722183313
Guten Morgen, wie war denn dein Plan, wenn du jetzt nicht schwanger wärst? Davon ab, das dritte Jahr kann er nicht ablehnen. Du meldest es mit den 14 Wochen Vorlauf an (das ist kein Antrag). Falls sich dann noch Wochen fehlen, kannst du diese evtl. mit Urlaub überbrücken. TZ in EZ kann er allerdings ablehnen. Die EZ kannst du zum neuen MS wieder beenden und bekommst dann Lohn.
Suomi
Hast du eventuell die Frist nicht eingehalten für die Verlängerung?
Himbeere2008
Zu welchem Datum war deine Elternzeit beim Arbeitgeber gemeldet ? Wenn es 2 volle Jahre waren, kann der Arbeitgeber das 3. Jahr nicht ablehnen.
misses-cat
Dann kannst du die elternzeit ohne Einwilligung des Chefs meines Wissen verlängern 7 Wochen Frist aber beachten
cube
Du schreibst "" Jahre beantragt - davon hatte 2 Monate mein Mann". Wie meinst du das? Du hattest also nicht 2 volle Jahre? Dann muss der AG tatsächlich nicht zustimmen - im Gegensatz zu 2 volle Jahre beantragt. Dann musst du nur fristgerecht die Verlängerung um das 3. Jahr mitteilen - ablehnen kann der AG dann nicht. Aber: du hast keine Kinderbetreung, obwohl du doch wusstest, wann du wieder arbeiten gehen musst? Wie war das denn geplant? Ob du nun schwanger bist oder nicht ändert ja nichts am theoretischen Arbeitsbeginn. Das ist doof geplant - denn wenn der AG einer Verlängerung nicht zustimmen muss und auch keine Std. reduzieren kann/will, musst du selbst kündigen, da du den Vertrag nicht erfüllen kannst. Tritt dieser Fall ein, kannst versuchen, schnellstmöglich einen anderen Job zu finden inkl. Kinderbetreuung. Denn ohne Betreuung hast du auch keinen Anspruch auf ALG1, da du ja gar nicht arbeiten kannst.
Mitglied inaktiv
Danke für die schnellen Antworten! Tatsächlich war der Plan schon früher schwanger zu werden. Hat aber leider nicht so geklappt. Das hätte ich natürlich bedenken sollen, war naiv von mir. Zählt da nicht auch der Mutterschutz dazu und erst dann beginnt die elternzeit? Also mein Kind kam 10.1.2021 und 2 Jahre habe ich bei meinem Chef gemeldet. Dann müsste ich mich jetzt zügig drum kümmern?!
KielSprotte
Kommt auf die Formulierung der EZ Meldung an: hast du 2 Jahre ab Geburt gemeldet, oder 2 Jahre nach Ende Muschu?
Mitglied inaktiv
Hab grad nachgeschaut, weder noch.. Einfach nur das ich 2 Jahre elternzeit beantrage
cube
Daraus ließe sich ja ablesen, ob du bzw. der AG die EZ ab Geburt rechnet oder ab Ende MuSchu.
Dojii
Wenn du es nicht genau definiert hast, beginnen die zwei Jahre ab Geburt des Kindes und dein erster Arbeitstag wäre der 2. Geburtstag deines Kindes. Dann kann dein Arbeitgeber das zusätzliche dritte Jahr aber auch nicht ablehnen, wenn du es jetzt rechtzeitig bei ihm schriftlich (!) anmeldest. Er muss es akzeptieren.
luvi
Hallo, Teile deinem Arbeitgeber so schnell wie möglich (falls du das nicht schon getan hast) schriftlich mit, dass du deine Elternzeit verlängerst. Am besten um ein weiteres Jahr oder bis zum Mutterschutzbeginn. . (Du kannst die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden.) Dein Arbeitgeber hat kein Mitspracherecht bei der Verlängerung der EZ, wenn du vorher schon mindestens 2 Jahre genommem hast. Du musst aber schnell sein, um die 7 Wochen Frist einhalten zu können! LG luvi
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