Sandrina77
hallo fr.bader, ich habe ein paar fragen.. als ich im jahr 2008 schwanger wurde habe ich gerade mal bis zu 11 ssw gearbeitet und bekam dann ein beschäftigungsverbot..jetzt bin ich seit oktober 2008 daheim..meine tochter kam im märz 2009 zur welt und momentan bin ich noch in elternzeit die aber am 28.03.2012 endet..da werde ich wieder arbeiten gehen,nur teilzeit..jetzt bin ich erneut schwanger in der 6 woche..was würde passieren wenn mir mein arzt wieder ein beschäftigungsverbot geben muss..und ich falls es blöd läuft kein tag arbeiten war..beziehe ich dann irgendwoher ein einkommen??und wie ist das mit der krankenkasse,wäre ich dann weiter versichert falls ich gar nicht arbeiten gehen konnte?? vielen dank für ihre antwort..
Hallo, Sie bkeommen vom ersten Tag nach der EZ den Lohn, auch bei einem BV Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Beim Beschäftigungsverbot erhältst du dein "normales" Gehalt, so wie damals beim ersten Kind! Und du bist genauso versichert wie damals (über deinen AG) Du erhältst Mutterschaftsgeld und Elterngeld berechnet nach dem Beschäftigungsverbots-Gehalt! Gruß Sabine
Sandrina77
das würde ich echt auch erhalten wenn ich echt keinen tag gearbeitet hätte?
Mitglied inaktiv
Auch dann. Hatte ich auch.
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