Elternzeit endet - geplante Stundenreduzierung - Erneut Schwanger vor Wiedereint

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit endet - geplante Stundenreduzierung - Erneut Schwanger vor Wiedereint

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet Anfang November, im Anschluss daran habe ich noch Resturlaub genommen, bis ich im Januar wieder arbeiten gehen würde. Nun habe ich vor einigen Monaten, für meinen geplanten Wiedereinstieg einen Antrag auf Stundenreduzierung von 39 auf 30 Stunden / Woche schriftlich eingereicht. - Es ist noch keine Bestätigung/Ablehnung gekommen - Im Oktober würde es ein Gespräch geben, wo dann auch wohl über die neue Einsatzzeit gesprochen werden würde. Nun ist es so, dass ich ungeplant erneut Schwanger bin. In meinem Beruf (zumindest bei meinem Arbeitgeber) ist es aktuell noch üblich, dass Schwangere sofort ins BV geschickt werden. Nun zu meiner Frage. Wenn ich jetzt Schwanger bin, läuft meine Elternzeit Anfang November aus. Was passiert mit meinem aktuell geplanten/genommenen Urlaub? Behalte ich den und gehe ab Ende der Elternzeit ins BV statt erst im Januar? Und mit welcher Stundenanzahl würde ich dann ins BV gehen? 30 Stunden - wie beantragt, aber noch nicht bestätigt/abgelehnt? Oder mit den 39 Stunden die ich vor meiner ersten Schwangerschaft hatte und so auch in meinem Vertrag stehen. Ich habe ja noch keinerlei Bestätigung bekommen und würde demnach auch gar nicht wieder in die Arbeit mit reduzierten Stunden zurückkehren. Gerade zur heutigen Zeit muss jeder sein Geld beisammen halten und da macht es ja schon einen Unterschied ob 39 Stunden oder 30 Stunden "gelten". Lieben Gruß

von Mineau am 30.08.2022, 19:49



Antwort auf: Elternzeit endet - geplante Stundenreduzierung - Erneut Schwanger vor Wiedereint

Merkt man bei der Frage gar nicht wie dreist man ist. Man kann oder will, oder beides, nicht mehr 39 Stunden arbeiten. Winkt allerdings ein BV nimmt man selbstverständlich das Geld, ich wünschte mehr Arbeitgeber würden Ihre Arbeitnehmer versetzen und kein BV erteilen.

von Dream2014 am 30.08.2022, 20:43



Antwort auf: Elternzeit endet - geplante Stundenreduzierung - Erneut Schwanger vor Wiedereint

Hier auch.... Erst reduzieren müssen und kaum winkt ein BV, kann man plötzlich Vollzeit arbeiten. Du vergisst, dass du grundsätzlich arbeitsfähig sein muss, die Kinderbetreuung über Vollzeit auch gesichert sein muss. Bei uns in der Firma war es auch so. Wollte Vollzeit zurück und präsentierte dann am ersten Tag ihre Schwangerschaft. Pech war nur... Der Arbeitsplatz wurde mutterschutzkonform. Damit müsste sie arbeiten

Mitglied inaktiv - 31.08.2022, 05:31



Antwort auf: Elternzeit endet - geplante Stundenreduzierung - Erneut Schwanger vor Wiedereint

Arbeitgebersicht: Elternzeit endet Anfang November, Urlaub wurde genehmigt bis Ende Dezember. Ich würde ihr kündigen nach der Elternzeit und schwups wäre ich sie los und könnte neu planen. Entschuldigung

von romankowitz am 31.08.2022, 09:47



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Sorry aber das ist Schwachsinn was du schreibst

von misses-cat am 31.08.2022, 11:43



Antwort auf: Elternzeit endet - geplante Stundenreduzierung - Erneut Schwanger vor Wiedereint

Ein Antrag auf TZ gilt als bestätigt, wenn nicht innerhalb der Frist (7? Wochen) von Seiten des AG schriftlich widersprochen wird --> deine Stundenreduzierung ist damit genehmigt wie beantragt und du wirst in einem BV also das Gehalt für 30 Std bekommen. Der Urlaub ist genehmigt und bleibt so - eine Schwangerschaft und ein mögliches BV ändert daran nichts --> das BV würde also erst nach dem Urlaub greifen.

von cube am 31.08.2022, 16:42



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Ach wie süss, die Neiderinnen von der BV-Polizei sind wieder unterwegs. 1. Nicht jede Arbeitsstelle kann man schwangerschaftskonform "umbauen". Und wenn, lohnt es den Aufwand nicht. 2. Nicht jede Schwangere kann ohne Weiteres auf eine andere Stelle gesetzt werden, die dann Mutter- und schwangerschaftskonform ist, Solche Stellen wachsen doch nicht aus dem Boden. Oder sie sind eben schon besetzt, soll einfach Mitarbeiter X den Job der jetzt schwangeren Mitarbeiterin B machen? Wie stellt ihr Euch das vor? 3. Schwangere sind ordentlich unkündbar, was für eine asoziale Einstellung, da eine Kündigung zu fordern Sund sich dafür zu feiern Liebe AP, wenn ein Vertrag über Teilzeit nicht nicht wirksam geschlossen ist, kannst Du natürlich auch weiter den bisherigen Vollzeitvertrag erfüllen. In der Tat muss dann aber auch die Kinderbetreuung sichergestellt sein. Und ja, das ist juristisch einwandfrei, hat dann aber in der Tat ein Geschmäckle. Das musst DU entscheiden, nur Du kennst Deine Firma, die Kollegen etc..

von Berlin! am 31.08.2022, 20:27



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Wird der Antrag nicht fristgerecht schriftlich abgelehnt, ist er angenommen (fingierte Zustimmung) und damit die TZ verbindlich gültig wie beantragt. Das hat nichts mit BV-Polizei zu tun.

von cube am 31.08.2022, 21:27



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Arbeitgeber*innen müssen die Entscheidung über den Antrag bis spätestens einen Monat vor Beginn der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit mitteilen. Die Frist ist hier noch lange noch nicht akut. Und lies Dir mal den Rest durch, da wird sogar die Kündigung gefordert, alle Schwangeren sollten umgesetzt werden (wohin denn?) etc. pp.

von Berlin! am 31.08.2022, 22:19



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Ich bin gerne BV Polizei. Du als Arbeitgeber bei nicht willigen Arbeitnehmern würde mir schon ein Arbeitsplatz einfallen. Zu Not das ungefährliche Kaffee kochen und Akten sortieren. Fragt sich wie lange das dann gemacht wird und ob das die Kinder Betreuung hergibt.

von Dream2014 am 01.09.2022, 06:05



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Natürlich gibt es Möglichkeiten schwangere umzusetzen. Das eine Schwangere aus der Produktion nicht ins Büro gesetzt werden kann ist ja logisch. Wie auch umgekehrt. Andererseits kann ein AG auch ein individuelles BV überprüfen lassen Grad wenn vorher Teilzeit gemeldet wurde und die AN dann plötzlich Vollzeit arbeiten möchte

Mitglied inaktiv - 01.09.2022, 08:34



Antwort auf: Elternzeit endet - geplante Stundenreduzierung - Erneut Schwanger vor Wiedereint

Ich weiß ja nicht, wo du so gearbeitet hast. Mir als Arbeitgeberin ist es herzlich egal, ob jemand ins BV geschickt wird. Zum Einen liegt mir das Wohlergehen der Mitarbeiterinnen wirklich am herzen und ich weiß aus eigener, leidvoller Erfahrung, dass auch eine Arbeit in Büro eine Schwangerschaft durchaus gefährden kann. In vielen Unternehmen gibt es schlicht keine Stellen für das, was Du da beschreibst. Kein AG hat Lust, extra iwelche Arbeitsplätze zu erfinden, damit eine Schwangere auch ja kommt. Wozu sollte das gut sein? In welchem Unternehmen gibt es denn Bedarf für 40 h/Woche Kaffeekochen und Akten sortieren? gerade letzteres ist schlicht unnötig, denn schon im eigenen Interesse hält man Ordnung. da frage ich mich nochmal, wo Du gearbeitet haben willst. Du lebst in einer Fantasiewelt, was deine Vorstellungen diesbezüglich angeht.

von Berlin! am 01.09.2022, 08:53



Antwort auf: Elternzeit endet - geplante Stundenreduzierung - Erneut Schwanger vor Wiedereint

Grundsätzlich geht es doch aber darum, dass die AP eigentlich nur noch 30 Std arbeiten will oder kann und jetzt angesichts eines BV´s auf VZ erhöhen will, ummehr Geld zu bekommen. Versetz dich bitte mal in die Position des AG´s: er denkt "ach cool, das passt super", stimmt dem zu (TZ-Antrag wird also zurück genommen) und dann kommt die Ap und sagt "ach übrigens - ich bin schwanger". Ganz großes Kino. Da kann sich der AG nur verarscht vorkommen. Was aber viel schlimmer ist: damit wird dann jede nachfolgende Schwangere mißtrauisch beäugt. Selbst wenn deren BV total ok ist, wird das ganz bestimmt nicht unvoreingenommen betrachtet. Jede AN, die mit dem BV in irgendeiner Art & Weise mogelt/sich etwas erschleicht etc schadet allen anderen Müttern. Im Übrigen bezahlen wir alle das - nicht der AG oder die Umlagekasse. Alles, was es an Ersatzleistungen, Sozialleistungen etc gibt, bezahlen letztendlich die anderen AN´s. Und ich bin gerne bereit, jeden zu unterstützen, der darauf wirklich Anspruch hat - aber eben nicht die zB BV´s, die unnötig wären oder höhere Gehälter im BV, die man sich mit im Grunde unwahren Angaben ermogelt hat. Ich habe überhaupt nichts gegen ein BV. Ich hatte selbst ein Teil-BV und war ab einem gewissen Punkt in der Schwangerschaft froh darüber. Aber wenn man hier wieder immer häufiger Fragen liest, die darauf abzielen, ein BV zu bekommen, plötzlich doch wieder gesund zu sein, damit man ein BV bekommen kann usw. - dann ärgert mich das massiv, weil es eben allen berechtigten BV´s den Makel des "arbeitsscheue Mütter" aufdrückt.

von cube am 01.09.2022, 09:37



Antwort auf: Elternzeit endet - geplante Stundenreduzierung - Erneut Schwanger vor Wiedereint

Das ist eine Sichtweise. Es gibt aber genug AG*innen, denen es schlicht schnuppe ist. Und wer nicht will, dass eine Mitarbeitende schwanger wird, darf einfach keine Frauen einstellen. Zudem habe ich doch selbst geschrieben, dass das von dir geschilderte Vorgehen juristisch korrekt ist, aber eben ein Geschmäckle hat und vielleicht nicht nur Frohsinn auslöst. Es kommt eben, wie so oft, darauf an. In meiner Firma wäre das gar kein Problem, weil es uns egal ist, ob jemand 30 oder 39 Stunden nicht da ist. Andere Arbeitgeber*innen gehen anders vor.

von Berlin! am 01.09.2022, 10:08



Antwort auf: Elternzeit endet - geplante Stundenreduzierung - Erneut Schwanger vor Wiedereint

Manche AG´s haben eben Probleme, wenn zugesagte und damit eingeplante Arbeitsstunden plötzlich doch von heute auf morgen wegfallen. Und wenn man dann dann riechen kann, dass da gemauschelt wurde, schadet das eben doch allen anderen Müttern. Egal, ob ich mir das als Unternehmen eh leisten kann oder nicht. Betrifft auch Kollegen, die durch sowas den Eindruck bekommen, Mütter suchen jede Chance, sich Vorteile zu verschaffen - auch auf Kosten anderer. Das finde ich nicht ok. Es schadet dem Wunsch, das Mütter doch als genau so engagierte und verlässliche Arbeitskräfte gesehen werden wie Nicht-Mütter.

von cube am 01.09.2022, 10:26



Antwort auf: Elternzeit endet - geplante Stundenreduzierung - Erneut Schwanger vor Wiedereint

Ich stelle mir gerade vor, auch nur eine Schwangere schleppt sich aus Angst vor Gerede weiter zur Arbeit und dann passiert ihr oder dem Kind was.... Aber das, was Du schreibst, ist kein juristisches Problem und daher hier eher fehl am Platz (das meine ich nicht despektierlich, ist eins mannendes Thema am falschen Ort)

von Berlin! am 01.09.2022, 16:47



Antwort auf: Elternzeit endet - geplante Stundenreduzierung - Erneut Schwanger vor Wiedereint

Ich habe das nicht festgelegt, dass mein Arbeitgeber Schwangere seit Corona direkt ins BV schickt. Ist nun mal ein familienfreundlicher Arbeitgeber, dem das Wohl seiner Mitarbeiter/Innen am Herzen liegt. Zudem möchte ich nochmal anmerken, dass ich mir hier nicht auf biegen und brechen einen Geldwertenvorteil "ergaunern" will. Ich habe lediglich überlegt und hier mal unverbindlich nachgefragt. Im Übrigen plant mein Arbeitgeber erst im Oktober für das neue Jahr - vorher findet keine Personalplanung statt. (Auch, wo man wieder einsteigen würde und ja, ich habe einen sicheren Job, wo es immer Platz und Arbeit für mich geben wird) Und wenn ich meinen Arbeitgeber über die erneute Schwangerschaft informiere, werde ich einfach unverbindlich dasselbe wie hier fragen. Entweder ist der Antrag noch nicht durch und ich komme mit 39 Stunden ins BV oder eben mit 30 Stunden. Achja und die Betreuung für Kind 1 wäre egal ob 39 oder 30 Stunden und keinem BV abgesichert gewesen - da hatten sich ja einige auch Sorgen gemacht. Jedenfalls bedanke ich mich für die verschiedenen Antworten und Meinungen und freue mich nun auf das Gespräch mit meinem Arbeitgeber. Die einen Antworten waren hilfreicher, die anderen weniger aber dennoch interessant zu lesen :)

von Mineau am 01.09.2022, 22:10



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