Laura1212
Hallo, ich hoffe,dass ich hier richtig bin. Meine Frage ist. Ich hab für mein erstes Kind bis 2022Elternzeit beantragt, bin in einem Friseurladen beschäftigt. Meine Frage ist, wie die Bezahlung ist wenn ich bspw. in der Elternzeit erneut schwanger werde und direkt ein Beschäftigungsverbot bekommen. Muss meine Chefin dann mein Lohn ganz normal wieder bezahlen?
Hallo, in der EZ spielt ein BV keine Rolle. Sie brauchen ja keinen Ersatz von Lohn, da Sie keinen Lohn bekommen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn du während der EZ nicht arbeitest, zahlt deine Chefin kein Lohn. Dann greift kein bv Das einzigste ist, du kannst dann die EZ zum neuen Mutterschutz beenden und bekommst dann nach alten Vertrag das Mutterschaftsgeld.
Laura1212
Hallo, danke für die Antwort. Bei mir im Beruf darf nicht gearbeitet werden, wenn man Schwanger ist deswegen BV. Und wie ist es wenn ich meine Elternzeit rechtzeitig melde
Dojii
Da du Elternzeit bereits angemeldet hast, gilt die bis 2022 (ich schätze dann wird dein Kind 2 Jahre alt). Daher kannst du kein Geld in einem BV bekommen. Weder beendet das BV deine Elternzeit, noch kannst du selbst deine Elternzeit wegen eines BV beenden.
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