Leni_2407
Liebe Frau Bader, Wenn man in Elternzeit noch vom ersten Kind ist, erhält man trotz Beschäftigungsverbotes bei Teilzeitarbeit bei einer erneuten Schwangerschaft ja kein Geld. Wie ist es, wenn trotz wissen um die Schwangerschaft, die Elternzeit dann umgehend beendet wird und kurz danach ein Beschäftigungsverbot ausgestellt wird? Irgendwie ist es ja schon bitter, wenn man Teilzeit arbeitet und es dann nicht darf und man dann kein Geld bekommt... Danke und viele Grüße Leni
Die Frage ist von heute nach 3:40 Uhr – liebe Güte, da sollten Sie schlafen!
malini
Natürlich bekommst du in einem BV in der Elternzeit das, was du regulär bei TZ in EZ verdienen würdest. Elternzeit beenden darf man nur mit Zustimmung des AG, aber nicht in dem Wissen, schwanger zu sein und ein Vollzeit-BV zu bekommen.
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