Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld 2. Schwangerschaft

Frage: Elterngeld 2. Schwangerschaft

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Sehr geehrte Frau Bader, Mein 1. Kind ist am 20.5.2019 geboren. Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt und Elterngeld für 12 Monate. In der 1. Schwangerschaft erhielt ich ein Beschäftigungsverbot, da ich in einer Kinderkrippe beschäftigt bin und keine ausreichenden Antikörpertiter hatte. Mein erstes Kind ist bei 36+6 mit 2080 g geboren, somit war ich 16 Wochen im Mutterschutz. Ab Juli 2020 beginne ich nun entweder Möglichkeit 1: in Teilzeit mit 20 Stunden oder Möglichkeit 2: 450 Euro Basis oder Möglichkeit 3: gar nicht zu arbeiten. Nun wünschen wir uns bald ein 2. Kind. Angenommen ich werde im August 2020 wieder schwanger und das Kind hat im April 2021 ET. Wie berechnet sich hier das Elterngeld für die 3 Varianten? Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüsse, NB


mellomania

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wenn du nicht arbeitest erhälst du mindestsatz plus geschwisterbonus. jeder zuverdienst, der ja auch inder elternzeit möglich ist, führt zur erhöhung des elterngeldes.


marieseptember

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Wäre dann ja ne prima Möglichkeit, sich jetzt impfen zu lassen, kommt beim AG bestimmt gut an.


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