Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ein triftiger Grund

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ein triftiger Grund

Mitglied inaktiv

Sehr geehrte Fr. Bader. Ich habe eine Tochter, und sie kommt dieses Jahr in die Schule. Keine Mutter ist mit der Schule zufrieden. Die meisten Kinder werden oft allein gelassen. Wir haben eine neue Schule gefunden und sie ist ganz in unserer Nähe. Gastantrag wurde schon vor 2 Monaten gemacht, und sie lehnten neulich unseren Antrag ab! Können Sie mir etwas vorschlagen, was wir machen können? Sollen wir Rechtsanwalt einschalten? Liebe Grüsse /Fr. Babeli


Hallo, das hängt vom Bundesland ab, allgemein kann man nichts dazu sagen. Beachten Sie die Widerspruchsfrist von einem Monat! Liebe Grüße NB


mellomania

Nö. Wenn ihr nicht nachweisen könnt, dass die andere Schule sein MUSS wegen Betreuung des oder so, was wollt ihr machen? Schulpflicht besteht an der zugewiesenen Schule. Und mit Verlaub, nur weil andere es sagen???


Pamo

Welches Bundesland? Schulrecht ist Landesrecht. Habt ihr keine freie Schulwahl?


Berlin!

Wann kam der Bescheid? Widerspruchsfrist beachten! Sucht Euch eine auf Schulplatzklagen spezialisierte Anwältin vor Ort, die Euch beraten kann und sich mit dem bei Euch im Bundesland geltenden Normen auskennt.


mellomania

Klagen nur weil andere Eltern was sagen? In bawü hättest du wegen sowas zurecht null chance . Da muss schon eine nachgewiesene Begründung her. Kann mir kaum vorstellen dass eine Klage wegen Hörensagen durchgeht, egal wo


Berlin!

Liebe Mello, Du bist ja schon nicht einmal auf die Idee gekommen, dass hier eine Widerspruchsfrei laufen könnte. Und nun kann es natürlich nicht sein, dass man da eine Möglichkeit hat, auf die Schule zu kommen. Wer hat von Klage gesprochen? Das ist sicher möglich, aber vorher sollte man, wie ich schrieb, zu einer spezialisierten Anwältin vor Ort gehen, die die Chancen realistisch einschätzen kann.Es gibt immer noch mehr als das, was in den dünnen Ausführungen des AP steht.


mellomania

Der Grund bleibt Hörensagen. Das akzeptiert doch keiner. By the way: du klagstcdich an Eine schule und erwartest dass das dein Kind nicht abkriegt? Auch in bawü kannst widersprechen aber nicht wegen Hörensagen


Berlin!

Mello, ich weiss ja, dass Du keinerlei praktische Ahnung von solchen Dingen hast Du scheinst das nur nicht zu begreifen. Es kann neben den "Hörensagen" auch dutzende andere Gründe geben, die hier noch nicht bekannt oder nicht genannt sind.


cube

eigentlich nur eine Betreuung nach der Schule, die in der Nähe der Schule stattfindet. Oder dass dein Arbeitsplatz dort liegt und du ansonsten Probleme mit zur Schule bringen/zur Arbeit pünktlich erscheinen etc hast. Und ja: du musst eine eine Widerspruchsfrist beachten - idR im Schreiben genannt. Aber nur mal so am Rande: "alle anderenEltern sagen" ist so ein Ding, dass ich nicht ohne Besuch in der Schule einfach übernehmen würde. Solche Aussagen kenne ich auch - u die entstehen ganz schnell, weil eine Mutter unzufrieden ist (aus evt. für dich sogar unwichtigen Gründen), dies ihrer besten Freundin erzählt, die das wiederum und so weiter usw Und ruck zuck heißt es von allen Seiten "ich habe ja gehört, dass ...". Mach dich selber schlau und entscheide selbst!


mellomania

Sie nennt keine anderen Gründe. Daher kann man nur so antworten. Deine genannten Gründe müssen nachgewiesen werden. :-)


mamavonbaby

Ich glaube kaum, das irgendjemand so "doof" ist und so einen wichtigen Antrag begründet mit " ich habe von anderen Eltern gehört, dass...deswegen soll mein Kind auf eine andere Schule gehen. Sie wird bestimmt in Antrag andere Gründe genannt haben, und tortzdem eine Ablehnung bekommen haben.


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