Sinchen31
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin Schwanger und habe Mischeinkünfte. In meinem Angestellten Verhältnis erhalte ich ein Beschäftigungsverbot, für meine Selbstständigkeit gibt es sowas ja nicht. Nun habe ich gelesen, wenn ich Schwangerschaftsbedingt nicht arbeiten kann und dadurch Verdienstausfall habe kann kann man einen Antrag stellen auf Verschiebung des Bemessungszeitraums und dann wird das vorangegangene Wirtschaftsjahr zu Grunde gelegt. Wie lange muss man denn ausfallen, um eine solche Verschiebung durch zu bekommen? Und was ist wenn ich im vorangegangenen Jahr ELterngeld für das 1. Kind bezogen habe wird es dann noch weiter verschoben im Prinzip bis zu dem Zeitpunkt vor der Geburt des 1.Kindes? Wie muss ich den Ausfall nachweisen? Mit freundlichen Grüßen Sina
Hallo, in der nichtselbständigen Tätigkeit haben Sie keinen Ausfall. Für die Selbständigkeit kann man hier nicht ausklammern, Sie hätten das absichern müssen. Liebe Grüße NB
Nera
Hallo, Im BV hast du aber keinen Verdienstausfall. Ein BV wird so gerechnet als würde man arbeiten. Du bekommst also das was du normalerweise auch bekommen würdest. Sonnige Grüße Nera
misses-cat
Ich glaube sie meint den Verdienstausfall den sie hat wenn sie ihre Selbstständigkeit ruhen lässt
Sinchen31
Genau. Das ich kein Ausfall in meinem Angestellten Verhältnis habe weiß ich, aber in der Selbstständigkeit besteht der Ausfall dennoch.
Felica
Der spielt aber keine Rolle. Da du ja nicht krankheitsbedingt ausfällt. Wärst du im schwangerschaftsbedingtem Krankengeld, dann sähe das anders aus. Bist du aber nicht, du bist ja arbeitsfähig, deshalb eben das BV. Das du in der Selbstständigkeit aktuell nichts erwirtschaftet ist ja von dir freiwillig gewählt. Rechtlich dürftest du. Kannst du dagegen nicht, weil nicht arbeitsfähig, hättest du kein BV sondern eine AU. Dein Beispiel zeigt gerade, warum die korrekte Unterscheidung zwischen BV und AU so wichtig ist.
Sinchen31
Aber wenn mein AG mir ein BV ausstellt weil ich in seinem Betrieb nicht arbeiten darf und mein FA mir eine AU ausstellt mich also krank schreibt für meine Selbstständige Tätigkeit bin ich doch krank und habe einen Krankheitsbedingten Verdienstausfall weil ich meine selbstständige Arbeit auf Grund der AU nicht ausführen kann???
MamaausM
Wenn du AU vom Facharzt darfst du kein BV vom AG haben!!!
Sinchen31
Aber wieso nicht? Wenn ich z.B. in 2 völlig unterschiedlichen Branchen tätig bin und mir mein AG verwehrt im Krankenhaus zu arbeiten darf ich meiner Selbstständigkeit in einer anderen Branche weiter nachgehen, wieso darf ich dort keine au haben?
misses-cat
Weil eine au immer vorgeht
Dream2014
Wenn man eine AU hat ist man Arbeitsunfähig. Dann kann man nirgendwo, ob selbstständig oder auch ich arbeiten. Bei einem BV darf man die Tätigkeit nicht ausüben, könnte dieses aber theoretisch da man halt arbeitsfähig ist tun. Daher muss die AU vom Facharzt auch dem Arbeitgeber eingereicht werden und somit entfällt in der Zeit der AU das BV.
MamaausM
Wenn du im Krankenhaus ein BV hast, darfst du doch trotzdem selbstständig arbeiten. Dann hast du doch keinen Verlust Bist du generell vom Facharzt krank geschrieben? Wegen gesundheitlicher Probleme musst du die au auch beim AG abgeben
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