Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vertragserfüllung Kita -Schlaf, Krankheit, Personalmangel

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vertragserfüllung Kita -Schlaf, Krankheit, Personalmangel

Micha76

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Ich habe einen 48 Stunden Vertrag in der Kita. Die erste Woche gab es wegen Personalmangel keine Eingewöhnung . 17 Tage in 8 Wochen  ist früher Schluss da die Kräfte erkrankt sind und in einer anderen Gruppe wegen unbesetzter Stelle ausgeholfen werden muss. So wie ich es verstehe gibt es kein Recht auf Beitragsreduzierung, oder? Noch schlimmer ist jedoch dass meine Tochter dort meist nicht schlafen will das heißt ich werde angerufen wenn innerhalb von 30 min. nicht geschlafen wird oder sie bereits nach 1h 15 aufwacht. Sie appelieren an meine Kooperation sie ins Bett zu legen. Sie können keinen zweiten Schlafraum stellen und sind personell bedingt nicht willig sie mittags zu betreuen ( meine Aussage ) das heißt sie haben nicht die Kapazität das sie mittags Sie 2 h wach  betreuen. Auf flexible Schlafenszeiten der Kinder gehen sie nicht ein. Eine alternative Kita habe ich nicht. Aktuell befinde ich mich noch in der Elternzeit doch ist es für mich so nicht möglich 30 km entfernt zu arbeiten wenn ich meinen Arbeitsplatz schon um 11 Uhr verlassen müsste um dann un 12 Uhr dort zu sein... Welche Rechte und Pflichten habe ich in diesem Zusammenhang . Kann die Kita es verlangen dass die Kinder 2 h mittags schlafen müssen und ansonsten sie abgeholt werden müssen ? Anmerkung 4 Kräfte arbeiten in 2 Schichten für 10 Kinder Wenn wie sie sagen Personalmangel ist können die Bürgergeldempfängerkinder dann weiter in die Kita gehen deren Mütter zum Beispiel zur Schule gehen und müssen dann alle anderen darunter leiden ( kürzere Öffnungszeiten )   ohne die Kinder würde sich ja die Betreuungssituation meines Erachtens wieder verbessern ...    


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schauen Sie in die Satzung/ den Vertrag. Grds. halte ich die Regelung bzgl. Schlaf für zulässig. Jeder hat Anspruch nach Bedarf, mind aber halbe Tage. Wenn Sie zZ in EZ sind haben Sie auch nur einen Anspruch bis mittags. Dann entfällt das Problem Mittagsschlaf ja. Liebe Grüße NB


peekaboo

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Schlafenszeit Kita.... wurde bei uns so geregelt, dass sich Kinder, die nicht schlafen wollten/konnten mit in den Ruheraum gingen und sich dort dann ruhig verhalten mussten .... allerdings ging unsere Ruhezeit nur 1 Std. Gibt es denn Kita Regeln, dass n denen die Zeiten mitgeteilt wurden und das diese verpflichtend sind?


User-1736455377

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Schau mal im Vertrag nach, was da zum Mittagsschlaf drin steht. Wenn da steht, dass es zum Konzept gehört ...schlechte Karten würde ich sagen. Ebenso, wenn dort klipp u klar geregelt ist, dass Kinder, die nicht zur Ruhe kommen/nicht schlafen, abgeholt werden müssen. Kleiner Hinweis am Rande: Die Kinder können nichts dafür, dass ihre Mütter Bürgergeld empfangen. Aber "schön", dass du die Kids direkt als "Bürgergeldempfängerkinder" diskriminierst und sie dafür verantwortlichg machst, dass zu wenig Personal für die Betreuung deines Kindes da ist. Du bist doch aktuell scheinbar zu Hause - betreu doch dein Kind zu Hause - dann wäre die Situation umgekehrt für die anderen Kinder auch gleich besser, gell?


Succero

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In unserer Kita muss auch geschlafen werden, aber Eltern werden natürlich nicht verpflichtet abzuholen, wenn Kind nicht schlafen kann. So ein Quatsch auch. Bei uns wird allen Kindern beigebracht sich ruhig zu verhalten. Es gehört doch zu den Aufgaben der Erzieher:innen den Kindern beizubringen sich an Regeln zu halten :-). Und beaufsichtigt müssen die Kinder so oder so. Es sei denn im Vertrag ist etwas spezielles zum Mittagschlaf geregelt. Und ansonsten würde ich denen was husten *hüstl*


Mamamaike

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Hallo, 48 Stunden Betreuung schön und gut (Wie hast Du die eigentlich genehmigt bekommen, wenn Du noch in Elternzeit bist? Bei uns gibt es dann allerhöchstens Halbtagsbetreuung...), aber wenn kein Personal da ist (aus sehr vielen Gründen), ist der Anspruch eben nicht zu erfüllen. Und wenn die Mütter der "Bürgergeldempfängerkinder" zur Schule gehen, ist der Anspruch ja wohl mindestens genauso gerechtfertigt wie Deiner, wo Du ja zu Hause bist. Guck in den Vertrag, es kann zum Konzept gehören, dass alle Kinder schlafen (ist Deines U3?). Und bevor Du den Erzieherinnen unterstellst, "nicht willig" zur Betreuung in der Schlafenszeit zu sein, mach Dir klar, dass auch sie ein Recht auf eine ungestörte Pause haben, damit sie danach wieder gut für die Kinder da sein können. Ich verstehe grundsätzlich, dass Du von der Situation genervt bist.  Ein Rat von mir: Du brauchst dringend Betreuungsunterstützung neben der Kita. Dein Kind wird krank werden (häufig krank in den ersten ein bis zwei Jahren), es gibt Schließtage und Ferien und gekürzte Betreuungszeiten. Das schafft man nicht ohne Hilfe, denn Kindkranktage sind durchaus sehr schnell aufgebraucht. Viele Grüße 


Neverland

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Karma würde ich sagen. Bei so viel Gehässigkeit und Neid.


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