Für Sophia
Sehr geehrte Frau Bader, meine Enkelin kam im Dezember 2010 mit 1945g 4 Woche zu früh zur Welt. ( per Kaiserschnitt wegen Schwangerschaftsvergiftung) seit August 2012 besucht sie 4 Stunden die KiTa. Die Kindesmutter ist auf der Suche nach einer Lehrstelle bzw. Arbeit. Meine Ekelin ist sehr anfällig und sehr oft krank. Zwei drei Tage in der Kita und zwei drei Wochen krank. Nun hat ihre Ärztin gesagt, dass sie 3 Monate nicht in die Einrichtung soll, damit sich ihr geschwächtes Imunsystem regenerieren kann. Aus diesem Grund will die Kita den bestehenden Betreuungsvertrag kündigen. Darf die Einrichtung das? Damit würde meine Enkelin die Chance der Entwicklung in einer Gemeinschaft verlieren und sozialen Umgang nicht kennenlernen können. Der Kindesmutter wird die Chance zur Ausbildung bzw. arbeit genommen. Ist das rechtens? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit herzlichen und freundlichen Grüßen Angela Michael
Hallo, das kommt primär erstmal auf den Inhalt des Vertrages an. Wenn das Kind tatsächlich so oft krank ist, stellt sich natürlich die Frage, ob es nicht, ich mein das nicht böse, einen Kindergartenplatz blockiert und nicht nutzt. Die Kindesmutter kann er sowieso nicht arbeiten, wenn das Kind andauernd krank ist. Liebe Grüße, NB
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