Lena1982
Guten Tag Frau Bader, uns wurde der heute der Kitavertrag zum Ende der Krippenzeit gekündigt. Berufen hat man sich auf folgenden Absatz in der Satzung: "Kündigung durch Träger: Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn: 4. das Kind auf Grund schwerer Verhaltensstörungen sich oder andere gefährdet, insbesondere wenn eine heilpädagogische Behandlung angezeigt erscheint, oder das Kind besonderer Hilfe bedarf, die die Kindertageseinrichtung nicht leisten kann. " Das Kind ist nicht schwer verhaltensgestört und gefährtet auch weder sich noch andere. Es bekommt Frühförderung weil es in seiner motorischen Entwicklung leicht verzögert ist. Laut letztem Förderplan wird die Verzögerung der Motorik auf 3-5 Monate eingeschätzt. Weiterhin erhält er Logopädie. Aber wird hier in diesem Bereich aktuell von Experten als normal entwickelt eingeschätzt. Zwar unter dem Durchschnitt aber er spricht und versteht vor allem deutlich mehr als 95% der Kinde rin seinem Alter. In der Küdigung steht weiterhin, dass Sie "die Betreuungszeiten in einem neuen Vertrag regeln wollen. Die Veränderungen sind notwendig, um dem Bedarf Ihres Sohnes entsprechend gerecht zu werden und ihm einen möglichst passgenauen Platz anzubieten." Wir sind beide Vollzeit berufstätig. Mündlich wurde uns mitgeteilt, dass unser Sonh ab September nicht mehr beim Mittagessen bleiben kann, weil Sie personell nicht darauf ausgerichtet sind. Dabei isst er völlig selbstständig. Wir verstehen also nicht wo genau das Problem liegt. Hat die Kita das Recht die Betreuungszeiten so stark aus dem oben genannten Grund zu kürzen? Eine Testung im November hat ergeben, dass sein Selbstständigkeitsalter völlig im Rahmen ist. Was können wir tun? Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
Hallo, nur wenn die in der Satzung genannten Voraussetzungen gegeben sind. Lassen Sie sich vom Kinderazt/ Facharzt bestätigen, dass dem nicht so ist. Grds haben Sie Anspruch auf Betreuung nach Bedarf (wie die Eltern arbeiten). Liebe Grüße NB
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