Coco82
Guten Tag, ich bin seit 2014 in einem Unternehmen beschäftigt. Nach der Geburt meines 2. Kindes war ich zwei Jahre zu Hause und habe ab dem 04.10.23 eine neue Stelle im gleichen Unternehmen bekommen (Teilzeit in Elternzeit). Dies wurde mit einem Änderungsvertrag geregelt. Nun habe ich einen neuen Teilzeitvertrag vorliegen ab dem 01.11.24 mit einer neuen Stellenbeschreibung. Warum heißt es dort: für alle dienstrelevanten Ereignisse ist als Eintrittstermin der 1.11.2022 maßgebend. Erlischt damit meine eigentliche Betriebszugehörigkeit von über 10 Jahren? Muss ich das so hinnehmen?
Hallo, dazu gibt es keine festgesetzte Definition. So würde ich es also nicht unterschreiben.Lassen Sie explizit mit aufnehmen, dass die Betriebszugehörigkeit bestehen bleibt, sollten Sie das unterschreiben wollen. Ich kann insgesamt gar nicht erkennen, warum Sie das unterschreiben sollten und welchen Sinn das macht. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Warum fragst du nicht deine Personalabteilung? 2022 passt doch zu keiner deiner Daten?!
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