Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bindungszeitraum befristeter Vertrag

Frage: Bindungszeitraum befristeter Vertrag

Matron

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Liebe Frau Bader, mein Freund möchte nach der Geburt sowie ab dem 9. Lebensmonat unseres Kindes Elternzeit nehmen. Der Antrag muss ja 7 Wochen vor Geburt beim AG eingereicht werden. Sein Vertrag ist aber bis ca. 5 Lebensmonat des Kindes befristet, kann zwar verlängert werden, aber das steht noch nicht fest. Muss er jetzt schon den Bindungszeitraum beachten? Oder kann er, sobald feststeht, ob Vertrag verlängert wird, den zweiten Abschnitt einfach (7 Wochen vorher) beantragen? Vielen Dank! 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er muss sich verbindlich nach der Geburt für die ersten 24 Mo festlegen. Liebe Grüße NB


Matron

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Liebe Frau Bader, danke für die sehr zügige Rückmeldung. Ich dachte, er muss sich deswegen festlegen, damit der Arbeitgeber planen kann. Wenn er aber nach 5 Monaten keinen Vertrag mehr hat, hat er ja auch keinen AG? Somit kann es ihnen ja erstmal nicht interessieren. Oder verstehe ich das falsch? Hier steht ja auch, dass die Bindungsfrist mit der Befristung des Vertrages endet: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/kann-ich-bei-einer-befristeten-stelle-elternzeit-nehmen--124796   Vielen Dank nochmal! 


Dojii

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Du musst die Frage mit deiner zusätzlichen Info nochmal neu stellen, da Frau Bader keine Anworten mehr liest, nachdem sie selbst geantwortet hat. 


KielSprotte

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Jeder Elternteil muss sich mit der ersten Meldung für die ersten 24 Lebensmonate festlegen. Wenn der Vertrag endet, ist der 2. Zeitraum automatisch hinfällig, aber wenn der Vertrag verlängert wird, kann er den 2. Zeitraum nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des AG nachmelden - und dann kann er das Elterngeld für den 1. Monat auch zurückzahlen. 


KielSprotte

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Beziehst du EG Plus? Ihr könnt nur noch einen Monat Basis EG gleichzeitig beziehen!


Matron

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Es geht uns gar nicht ums Elterngeld, sondern um Elternzeit (unbezahlt) erstmal. Und laut 


Matron

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Danke, das weiß ich! Es geht uns gar nicht ums Elterngeld, sondern um Elternzeit (unbezahlt) erstmal. Das widerspricht ja die Aussage des Familienportals, dass der Bindungszeitraum mit der Befristung endet. Zudem wird der Vertrag ggf, erst recht nicht verlängert, wenn man vorher schon ankündigt, dass man bald 6 Monate ausfällt. 


KielSprotte

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Wieso 6 Monate???? Du schreibst wirr?! Und warum wollt ihr aufs EG verzichten? Das macht doch alles keinen Sinn......nach Geburt und 9. Monat sind doch keine 6 Monate......


Matron

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Mein Freund wird AB dem 9. Monat 6 Monate Elternzeit nehmen, bis Eingewöhnung in die Kita. Ich die Monate davor, wir werden aber in der Mitte zwei Monate Überschneidung haben. Da nehmen wir dann auch das Elterngeld, aber so oder so werden wir damit mind. 1 Monat haben, die unbezahlt ist, weil man ja eben nur den einen Monat Überschneidung beantragen kann. Ich dachte, das sei nun egal ob dies am Anfang oder später ist, um ehrlich zu sein. Ich hoffe, das wird jetzt klarer :) Ich werde natürlich nicht auf das Elterngeld verzichten, er auch nicht. Es geht uns nur um die Frist für die Planung, Elterngeldantrag können wir eh erst einreichen, wenn die Geburtsurkunde vorliegt und das dauert in Berlin wohl ewig. 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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P.S:  Ich bin gemäß Ihren Ausführungen davon ausgegangen, dass der Vertrag verlängert wird - dann spielt die urspr. Befristung keine Rolle.


WonderWoman

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das problem ist dass es noch der gleiche vertrag ist wenn die befristung aufgehoben wird. dann ist er eben nicht mehr befristet und die aussage "bindungszeitraum endet mit der befristung" wird hinfällig. ich verstehe dass das für euch blöd ist. evtl. dann auf den 1. ez-monat direkt nach der geburt verzichten und die ez erst zum 6. monat melden? im 1. monat statt ez lieber urlaub nehmen? (und falls es dich beruhigt: ich habe gleich nach dem ursprungsposting verstanden wie ihr das plant. ich vermute dass viele es einfach nicht auf dem schirm haben dass auch väter hin und wieder mehr als die 2 "zwangsmonate" ez nehmen. da wird das "ab" übersehen und der rest mit den eigenen vorstellungen von frauenarbeit und männerarbeit gefüllt.)


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