Krümel
Hallo, bei mir ist es so, dass ich mit dem zweiten Kind schwanger werden möchte. In der ersten Schwangerschaft wurde ich schon in ein Beschäftigungsverbot geschickt vom AG. Ich gehe davon aus, dass es wieder so sein wird. Allerdings bezieht sich die Frage auf beide Varianten (BV/kein BV). Wenn eine Schwangerschaft zum geplanten Zeitpunkt eintreten würde, dann wären es noch 3 Monate zum Ablauf der Elternzeit von Kind 1 und ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit. Meine Fragen: 1. bei erneutem BV: Rutsche ich nach Ablauf der Elternzeit wieder so in den eigentlichen Vertrag (Vollzeitvertrag vor Elternzeit) rein, dass ich das vollzeitgehalt bekomme? Also ohne, dass ich Vollzeit gearbeitet habe, sondern TZ in EZ -> 2-4 Monate später wäre EZ vorbei -> Vollzeitgehalt? 2. Oder werde ich nach dem TZ in EZ Gehalt weiter bezahlt? 3. oder bekomme ich gar kein Gehalt mehr? 4. Wird die EZ automatisch verlängert oder muss ich sie verlängern für TZ in EZ? 5. wenn kein BV ausgesprochen wird, muss ich EZ verlängern, wenn ich nicht Vollzeit arbeiten gehe? vielen Dank
Hallo, 1. Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. 2. s.o. 3. s.o. 4. Warum verlängern? 5. Sie können, wenn noch nicht ausgenutzt, die EZ verlängern und bekommen dann für die TZ-Tätigkeit im BV den entsprechenden Lohn. Liebe Grüße NB
User-1750749248
Du rutscht wieder in deinen alten Vertrag und wirst weiter bezahlt in Vollzeit. Dafür musst du zwischendurch nicht gearbeitet haben. Allerdings musst du eine Betreuung für das andere Kind haben, so, dass du tatsächlich VZ arbeiten könntest. Wenn du weiter TZ arbeiten wirst, wenn es kein BV gibt, kannst du entweder deine Elternzeit verlängern, oder mit deinem AG aushandeln, TZ zu arbeiten. Dabei musst du darauf achten, dass du die TZ befristest.
Ani123
1. Nach Ablauf der EZ tritt ihr VZ-Vertrag in Kraft. Dabei irrelevant ob sie im BV sind oder nicht. Da ein BV zu jederzeit aufgehoben werden kann (z. B. vom Arbeitgeber oder bei vorzeitiger Beendigung der Schwangerschaft) muss ihr 1. Kind so betreut sein, dass sie VZ arbeiten können. Sollte das nicht möglich sein kann ihr Arbeitgeber kann das der Krankenkasse melden welches prüfen wird, ob es während des BV gewesen ist. Sollte die Krankenkasse feststellen, dass das nicht gegeben war kann es Konsequenzen für sie haben wie z. B. Rückzahlung des Geldes, Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung und negative Folgen für das neue EG. 2.+3. Sie bekommen das Gehalt wie ohne BV. 4. Um die EZ zu verlängern müssen sie das fristgerecht beantragen. Bei Kinder unter 3 Jahren 7 Wochen,bei Kinder über 3 Jahren 13 Wochen. Ohne fristgerechten Antrag geht eine Verlängerung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers oder soweit die Frist gegeben ist. 5. Wie in Punkt 4 beschrieben müssen Sie die EZ verlängern wenn sie nicht VZ arbeiten können. Wie alt ist ihr 1. Kind? Bekommen sie Basis-EG oder EGplus? Das kann relevant sein für das EG für ein 2. Kind.
Krümel
Mein erstes Kind ist erst drei Monate alt und die Frage auf die Zukunft bezogen. Ich bekomme EG Basis und plus bis zum 14. LM
Krümel
Also würde die TZ in EZ schleichend wieder übergehen nach Ablauf der EZ in den Vollzeitvertrag, wenn ich nichts ändere/verlängere, obwohl ich zu dem Zeitpunkt dann schon in einem BV wäre?
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten
- Teilzeit während EZ und AG Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber
- Kindesunterhalt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3