Krümel
Hallo, bei mir ist es so, dass ich mit dem zweiten Kind schwanger werden möchte. In der ersten Schwangerschaft wurde ich schon in ein Beschäftigungsverbot geschickt vom AG. Ich gehe davon aus, dass es wieder so sein wird. Allerdings bezieht sich die Frage auf beide Varianten (BV/kein BV). Wenn eine Schwangerschaft zum geplanten Zeitpunkt eintreten würde, dann wären es noch 3 Monate zum Ablauf der Elternzeit von Kind 1 und ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit. Meine Fragen: 1. bei erneutem BV: Rutsche ich nach Ablauf der Elternzeit wieder so in den eigentlichen Vertrag (Vollzeitvertrag vor Elternzeit) rein, dass ich das vollzeitgehalt bekomme? Also ohne, dass ich Vollzeit gearbeitet habe, sondern TZ in EZ -> 2-4 Monate später wäre EZ vorbei -> Vollzeitgehalt? 2. Oder werde ich nach dem TZ in EZ Gehalt weiter bezahlt? 3. oder bekomme ich gar kein Gehalt mehr? 4. Wird die EZ automatisch verlängert oder muss ich sie verlängern für TZ in EZ? 5. wenn kein BV ausgesprochen wird, muss ich EZ verlängern, wenn ich nicht Vollzeit arbeiten gehe? vielen Dank
Hallo, 1. Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. 2. s.o. 3. s.o. 4. Warum verlängern? 5. Sie können, wenn noch nicht ausgenutzt, die EZ verlängern und bekommen dann für die TZ-Tätigkeit im BV den entsprechenden Lohn. Liebe Grüße NB
User-1750749248
Du rutscht wieder in deinen alten Vertrag und wirst weiter bezahlt in Vollzeit. Dafür musst du zwischendurch nicht gearbeitet haben. Allerdings musst du eine Betreuung für das andere Kind haben, so, dass du tatsächlich VZ arbeiten könntest. Wenn du weiter TZ arbeiten wirst, wenn es kein BV gibt, kannst du entweder deine Elternzeit verlängern, oder mit deinem AG aushandeln, TZ zu arbeiten. Dabei musst du darauf achten, dass du die TZ befristest.
Ani123
1. Nach Ablauf der EZ tritt ihr VZ-Vertrag in Kraft. Dabei irrelevant ob sie im BV sind oder nicht. Da ein BV zu jederzeit aufgehoben werden kann (z. B. vom Arbeitgeber oder bei vorzeitiger Beendigung der Schwangerschaft) muss ihr 1. Kind so betreut sein, dass sie VZ arbeiten können. Sollte das nicht möglich sein kann ihr Arbeitgeber kann das der Krankenkasse melden welches prüfen wird, ob es während des BV gewesen ist. Sollte die Krankenkasse feststellen, dass das nicht gegeben war kann es Konsequenzen für sie haben wie z. B. Rückzahlung des Geldes, Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung und negative Folgen für das neue EG. 2.+3. Sie bekommen das Gehalt wie ohne BV. 4. Um die EZ zu verlängern müssen sie das fristgerecht beantragen. Bei Kinder unter 3 Jahren 7 Wochen,bei Kinder über 3 Jahren 13 Wochen. Ohne fristgerechten Antrag geht eine Verlängerung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers oder soweit die Frist gegeben ist. 5. Wie in Punkt 4 beschrieben müssen Sie die EZ verlängern wenn sie nicht VZ arbeiten können. Wie alt ist ihr 1. Kind? Bekommen sie Basis-EG oder EGplus? Das kann relevant sein für das EG für ein 2. Kind.
Krümel
Mein erstes Kind ist erst drei Monate alt und die Frage auf die Zukunft bezogen. Ich bekomme EG Basis und plus bis zum 14. LM
Krümel
Also würde die TZ in EZ schleichend wieder übergehen nach Ablauf der EZ in den Vollzeitvertrag, wenn ich nichts ändere/verlängere, obwohl ich zu dem Zeitpunkt dann schon in einem BV wäre?
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