Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frisch gekündigt, Krankengeld nach OP und jetzt BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frisch gekündigt, Krankengeld nach OP und jetzt BV

Babyzauber1

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Hallo,  mir wurde zum 3101.2024 gekündigt und da läuft eine Kündigungsschutzklage bereits(Gewinnchancen sehr hoch). Unglücklicherweise bin am 19.01. verunfallt und musste bisher 2 x am Sprunggelenk operiert werden und sollte bis mind. 01.06. oder noch14 Tage  länger durch Orthopäden krank geschrieben bleiben, danach werde ich wahrscheinlich gesund geschrieben. Wäre dann arbeitslos gemeldet. Damals hatte ich mit der AOK telefoniert, mein Fall geschildert, erste 6 Wochen waren ja Entgeltfortzahlung, das wird sich wohl AOK zurück holen vom AG wenn ich das Gerichtsverfahren gewinne.  Jetzt das Problem, ich bin schwanger geworden und meine Gynäkologin drängt auf Beschäftigungsverbot, da das Baby und ich gefährdet sind. Ich darf nichtemal diese 15 Stunden die Woche arbeiten. Da ich ja noch keinen neuen Arbeitgeber habe, im Moment Krankengeld bekomme, wer bezahlt mir BV?  Wieviel wird es sein? Agentur für Arbeit hatte ich gelesen, ist nicht zuständig wenn ich nichtemal 15 Stunden arbeiten darf.   Es wird wahrscheinlich nachgezahlt nach dem Gerichtsverfahren vom jetzigen AG, aber bis dahin? nach 15 Jahren durcharbeiten, kam ich in eine Situation, wo irgendwie alles auf einmal kam. Vielen Dank für Ihre Hilfe!          


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Krankenschreibung geht dem Beschäftigungsverbot vor.  Nach der Krankschreibung muss der AG rückwirkend Lohn zahlen,  wenn Sie weiterbeschäftigt werden, auch im BV. Liebe  Grüße  NB


3wildehühner

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1. Bevor du nicht wieder arbeitsfähig bist, kannst du kein Beschäftigungsverbot erhalten. AU geht immer vor Bv. 2. Wenn du ein Beschäftigungsverbot aus medizinischen Gründen vom Frauenarzt erhältst, welches jegliche Arbeit untersagt, kannst du kein ALG1 erhalten. Für ALG1 musst du zwingend arbeitsfähig sein. 3. Du kannst Sozialleistungen beantragen.  


Babyzauber1

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Hallo 3wildehühner,  danke, aber Deine Antworten sind mir bekannt und beantworten nicht meine Fragen. Ich werde vom Orthopäden bald gesund geschrieben, entweder am 01.06. oder eben beim Kontrolltermin 14 Tage darauf.  und dann? ALG 1 bekomme ich nicht wenn ich nichtemal 15 Stunden /Woche arbeiten darf. ich glaube nicht dass ich Anspruch auf Sozialleistungen habe. Meine Fragen sind an Frau Bader gerichtet.      


Dojii

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Du hast erst mal kein Arbeitsverhältnis mehr, dadurch läuft ein individuelles BV momentan ins Leere.  Solltest du die Klage gewinnen, müsste der AG dir das Geld aus dem BV rückwirkend zahlen - aber bis dahin bekommst du vermutlich im BV keinen Lohn. Hier müsstest du ggf. übergangsweise Bürgergeld beantragen - sollte dir das aber nicht zustehen, scheint das Familieneinkommen oder das Vermögen hoch genug zu sein, dass du nicht bedürftig bist. 


3wildehühner

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  "Da ich ja noch keinen neuen Arbeitgeber habe, im Moment Krankengeld bekomme, wer bezahlt mir BV?  Wieviel wird es sein?" "und dann?"   Das habe ich doch beantwortet.   Du bekommst von niemandem Geld im medizinischen BV, wenn dir Sozialleistungen nicht zustehen! Nur, falls du die Klage gewinnst, kannst du rückwirkend Geld einfordern. Das musst du einklagen. Hier dürfen übrigens alle User antworten. Das kann st scheinbar von Frau Bader gewünscht, denn es gibt auch Expertenforen, wo das nicht funktioniert.


Babyzauber1

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Ich hatte mich noch nie mit Sozialleistungen auseinandergesetzt. Ich besitze Eigentumswohnung im Auslaund und habe Kapitalanlagen, deswegen gehe ich davon aus, dass ich kein Anspruch auf Sozialleistungen habe. ich bin Single und bleibe es auch, somit gibt es kein Familieneinkommen. Also, ich fasse es zusammen, ich arbeitete durchgehend über 15 Jahre... bin das erstemal ohne Arbeitsvertrag, weil ich verunfallt bin und operiert werden musste und erstmal auf die Beine zu kommen. Wurde schwanger... sehr unpassender Moment, Kind und ich sind gefährdet.   und ich bekomme nix von niemandem? Auch keine Krankenversicherung? Da muss ich mich erkundigen. Wie ist den sowas möglich? mir wurden schon die von mir selbst bezahlten Steuern vom letzten Jahr vollkommen reichen um durchzukommen. sehr unverständlich     


Sternenschnuppe

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Wenn Deine Klage erfolgreich ist, dann wird ja alles gut. Viel Glück dafür. Unverständlich aber ja nicht, Du hast es ja selbst alles erkannt. ALG1 setzt voraus arbeitsfähig zu sein. Bürgergeld, da musst Du alles angeben, auch den Vater des Kindes (spätestens wenn es da ist). Der ist finanziell fürs Kind UND Dich zuständig. Auch getrennt, nicht verheiratet.... Würde beim BV ansetzen, viele Ärzte stellen dies leider leichtfertig aus, obwohl eine AU richtig wäre.  Dann hättest Du Krankengeld. Wenn schwangerschaftsbedingt, dann werden diese Monate auch nicht fürs Elterngeld mit 0€ gewertet sondern durch Monate davor ergänzt. Bürgergeld und ALG wäre in jedem Fall schlecht fürs Elterngeld. 


Babyzauber1

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Ich werde ja erst den ersten Gütetermin haben, da ich solange nicht laufen konnte, wurde es verschoben auf Juli.  mal sehen was da raus kommt. ich hatte mich jetzt eingelesen, hmmm... schaut echt schlecht aus. vater wird es nicht geben! ALG 1, wurde ja heissen, dass ich mind. 15 h pro Woche arbeiten kann, in meinem Beruf geht es nicht, aber vielleicht konnte ich irgendsoein homeoffice /internet job befristet bis zur Entbindung finden? Ist ja modern heutzutage... habt ihr da Tipps? Weiß jemand wie AOK die Beiträge brechnet? Ich bin seit 15 Jahren bei denen freiwillig versichert, da ich private Versicherung aus Prinzip ablehne. Also ich zahlte immer den höchsten Beitrag( der AG ja die Hälfte). Bei BV muss ich ja alles alleine tragen.   weiß jemand was das höchste ALG 1 ist? Also netto was ausgezahlt wird? ich war noch nie arbeitslos 😇 gemeldet beim AfA hatte ich mich natürlich schon bei der Kündigung und schicke denen bisher immer die AU-Scheine. und nochmal Sozialleistungen, wo kann ich mich belesen ob ich doch irgendetwas  bekommen könnte oder wie die Vermögensgrenzen sind?    Ansonsten plane ich schon in kleinere Wohnung umzuziehen und noch gucken, was ich an Versicherungen pausieren kann usw.   vielen Dank für euer wissen. 🤗 ich sollte ja wegen einer zusätzlichen Verletzung nochmal operiert werden, das muss jetzt aufgrund der Schwangerschaft verschoben werden, deswegen weiß ich auch, dass mich der Orthopäde n bald gesund schreiben wird                


Neverland

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Wenn du nicht arbeitest, wie kommt der Arzt dann dazu, das du ein BV benötigst? Kann ja nur so sein, wenn der Arzt nicvt slle Fakten kennt.   Davon ab wäre ein BV aktuell eher zu deinem Nachteil. Dann zahlt im blödesten Fall niemand. Weder Krankenkasse noch Arbeitsamt. Und AG - fraglich. Und wenn auch erst dann wenn Urteil. 


Sternenschnuppe

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ALG und Krankengeld dürften etwa die gleiche Höhe haben.  Wenn Du den Vater nicht nennen willst, dann sind Sozialleistungen ab Geburt eh raus. Der ist vorrangig zuständig bevor der Steuerzahler aufkommt.  Das ist Deine Entscheidung, die kannst Du  natürlich treffen. Überlege ob der Grund für das BV nicht eher eine AU werden kann. Schwangerschaftsbedingt.  So würde Dein altes Gehalt für das Elterngeld rangezogen werden für diese Monate.    


Neverland

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Due 15 Std interessieren doch niemanden. Entweder du bist arbeitsfähig, dann hast du dich hoffentlich bereits beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet. Oder du bist nicht arbeitsfähig, dann bleibst du weiterhin in der AU.   Das der FA sagt mehr wie 15 Std arbeiten darfst du nicht, spielt keine Rolle. Dann wäre deine Schwangerschaft ja zu deinem Nachteil. Also auch dem AA nichts davon sagen. Sonst sagen die nämlich, wir sind raus. Solltest du einen AG finden, dann kann der DA festlegen, ob und in welchem Umfang evtl ein BV im Raum steht. So rum wird da ein Schuh raus.


Babyzauber1

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Ich habe eine angeborene Erkrankung(Gendefekt) darf jetzt meine Medikamente nicht weiter nehmen... es besteht jetzt nicht nur Gefährdung für mich( damit lebe ich seitem ich baby bin... ich komme klar damit)... jetzt eben auch fürs baby🥲 einfach gesagt, medizinisch muss man mich in BV schicken...  


Babyzauber1

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Hallo Sternenschnuppe, ohne überheblich zu klingen,  Ich bin doch der Steuerzahler, der pro Jahr mehrere nicht steuerpflichtige Familien durchbringt, das pro Jahr und seit 15 Jahren. Mache ich gerne, wir leben im Sozialstaat. ich dachte auch nie, dass ich in meine jetzitge Situation komme.... ich schrieb ja, mir wurde ja reichen, wenn ich meine eigenen eingezahlten Steuern nur für ein Jahr(nicht alle 15) zurück bekommen könnte, egal ob vom ersten Arbeitsjahr oder letzten... damit wurde ich bis zur Geburt klar kommen. ich werde mein Lebensstandard deutlich runterschrauben, werde versuchen mir berufsfremden homeofficejob zu finden... .ich erwarte und will nichtemal ALG bekommen, ich lebe nach Prinzipien und  bin stolz darauf!  ist für mich schon befremdlich, wenn Du schreibst, der Steuerzahler solle für irgendetwas für mich aufkomen.  trotzdem frage ich mich, wo ist der Sozialstaat für mich? Warum bekomme ich keine Unterstützung? warum bekomme ich keinen Cent zurück, davon was ich bisher geleistet habe! Oder gibt es Beratungsstellen ?


Babyzauber1

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Liebe Neverland, ich bin da immer sehr genau, eigentlich muss ich ins BV geschickt werden, ich werde auf alle Fälle auch nicht lügen. AfA bin ich ja gemeldet seit der bisher unwirksamer Kündigung, schicke denen auch meine ganzen AU-Scheine. ich werde auf alle Fälle nicht einen neuen AG anlügen, mit DA meinst Du? Dienstaufsicht?  also nein, ich wurde einen befristeten AV bis zur Geburt anstreben und den auch leisten. umso mehr ich nachlese, desto verzweifelter werde ich...🥲  


Succero

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Wo auch immer du den Sozialstaat suchst...Wenn du über Einkommen und Vermögen in gewissen Grenzen verfügst, dann ist er da und ansonsten gilt: erst eigenes aufbrauchen. Ist nicht nett, aber ist so. Beraten lassen kannst du dich bei der Schwangerenkonfliktberatung - erwarte aber nichts Tiefgründiges. Einlesen in die verschiedenen Möglichkeiten wie Wohngeld, ALG2, Übernahme KV-Kosten und nachfragen bei den sozialen Stellen nach den Bedingungen zur Leistung würde ich raten. Ohne BV und AU evtl ALG1 möglich - mindert aber 100 pro das Elterngeld. Bei Jobsuche einkalkulieren, dass Kind und alleinerziehend eine erhebliche Bremse bei der Jobsuche darstellen werden. Besser unbefristet suchen. Ich wäre mir deiner Beschreibung nach nicht sicher, ob ein BV gilt oder doch die AU. 


Neverland

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Du verstehst es nicht. Du musst keinen AG belügen? Er darf gar nicht fragen ob schwanger. Du willst für 15 Jahre deine Steuern zurück? Du irrst darüber, welche summen da zusammen kommen. Ubd welche Leistungen du dafür bereits in den 15 Jahren erhalten hast. Ohne das es dir bewusst ist. Ohne AG brauchst du kein BV. Keine Arbeit, keine Gefährdung aber das AA sagt, die ist nicht arbeitsfähig, also kein Ansoruch auf ALG. Und KK sagt, ohne Anspruch auf ALG1 sind wir auch raus. Dein EG wird bereits in Richtung Mindestsatz gehen. Davon darfst du dann auch noch die Krankenversicherung zahlen. Den den Status den du bei Eintritt ins EG hast, der entscheidet.  Das alles, weil du schlecht informiert, ein BV nimmst. 


Baghira222

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Wieso findet der Gütetermin erst im Juli statt, wenn dir zum 31.01. gekündigt wurde? Hast du keinen Anwalt?


Sternenschnuppe

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Ich gebe auf. Ich habe verstanden, dass Du an Lösungen nicht interessiert bist und aktuell in der Opferrolle versinken möchtest. Das ist ok.   Bis Frau Bader antwortet kann es ein paar Tage dauern. Vorteilhaft wäre die Frage neu zu stellen mit den Hinweisen welche Lösungen für Dich nicht in Frage kommen, das erleichtert ihr die Antwort.    Alles Gute


User-1736455377

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Bzgl Gütetermin: eine Schutzklage hat immer zum Ziel, den Arbeitsvertrag wieder aufleben zu lassen. IdR einigt man sich aber eben auf einen Aufhebungsvertrag, nachträgliche Gehaltszahlungen und Abfindung. Aber: das passiert auch nicht unbedingt nach dem 1. Gütetermin. Ist die Firma groß und kann es sich leisten, kannst du gut & gerne noch mal 6 Monate dran hängen, bis es eine Einigung gibt. Bzgl. "immer Steuern/KK gezahlt und jetzt bekomme ich nichts zurück" - das stimmt ja so nicht. Du bekommst Krankengeld. Du wirst Kindergeld bekommen. Du wirst EG bekommen. Du würdest ALG bekommen, wenn du denn arbeitsfähig wärest. Oder Bürgergeld, Wohngeld usw. Oder Unterhalt - Kinder- u Betreuungsunterhalt.  Wenn du dich aber weigerst, den Vater anzugeben - dann ist das deine Entscheidung. Und mit den Konsequenzen musst du dann eben leben. Wie zB einen Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen zu verzichten.


Babyzauber1

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Liebe Succero, danke!  werde alles überprüfen lassen und nachfragen nach Hilfestellung 🤗


Babyzauber1

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Also neverland, unfassbar was Du da schreibst... entspricht Gottseidank nicht den Gesetzen !


Babyzauber1

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Liebe Baghira, ich verbrach die letzten Monate in Krankenhäusern und Reha... hatte alles, geschrieben, bitte nachlesen 


Baghira222

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Hab ich gelesen, aber wenn du einen Anwalt hast, dann geht der zum Gütetermin, ganz egal ob du im Krankenhaus liegst oder nicht. Kündigungsschutzklage ohne Anwalt kann ich persönlich absolut gar nicht empfehlen. 


Neverland

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Doch entspricht es, Aber Du weißt es ja besser. Also viel Glück, Du wirst es wohl benötigen. 


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