Jojo19876
Guten Abend Frau Bader Ich dürfte am 20.04.2022 meinen Sohn Finnley-Maximilian in den arm halten nach einer geburt mit kompliktion und am 20.05.2022sollten wir zum gespräch zum jugendamt kommen wo man mir und mein mann ohne jegliche vorwahrnung den kleinen weg genommen hat und am 22.06.2022 war die gerichtsverhaldung wo man uns mitteilte das es ein erziehungsgutachten gibt wo uns die gutachterin schon gesagt hat das wir 4.jahre lang besuchseltern sein sollen da meine schwägerin bzw die tante des kleinen ihn hat und er die bindung angeblich hätte aber wir als eltern wünschen uns unser kind wieder was mir wärend der wochenbett phase entzogen wurde
Hallo, der Kindesentzug stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte dar und ist deshalb nur aus wesentlichen Gründen möglich. Ob diese hier vorliegen kann ich nicht beurteilen. Liebe Grüße NB
3wildehühner
https://m.rund-ums-baby.de/hebamme/Abneigung-vor-fisch_210722.htm
3wildehühner
“Ohne jeglichen Grund “ wird in Deutschland ganz sicher KEIN Kind den Eltern entzogen!
Maja30
@wildehühner Vielleicht ist sie ja wieder schwanger
mamavonbaby
So ganz ohne Grund wird das ja nicht gewesens sein. Das Gutchten muss ja auch aus irgendeinem Grund erstellt wordern sein. Wieviele Kinder hast du denn schon? Wieviele davon sind dir schon weggenommen worden? Da muss vorher schon viel, meist mit anderen Kindern passiert sein, damit ein Baby so schnell aus einer Familie genommen wird.
Pamo
Nimm dir einen Anwalt. Lest zusammen das Gerichtsurteil, mit dem das Kind entzogen wurde. Es muss eine Begründung genannt worden sein.
cube
Da bin ich bei den anderen Foristen: ganz ohne Grund und Vorwarnung wird in D kein Kind entzogen und! auch noch sofort beschlossen, dass ihr euer Kind die nächsten 4 Jahre lang nur besuchen dürft. Aber ihr solltest euch einen Anwalt vor Ort nehmen -was soll eine hier eine Anwältin ohne Akteneinsicht zu einem Fall sagen, der sicher etwas komplexer ist als zB die Frage nach Teilzeit in Elternzeit oder ähnlichem.
Jojo19876
War bei mir so Um zur frage ja bin zum 2.mal schwanger
Pamo
Wenn es keine Begründung gab: Nimm dir einen Anwalt und reiche Klage ein wegen unrechtmässigen Kindesentzug es.
3wildehühner
Dann wird dir dieses Kind doch sicher auch -sogar wohl direkt nach der Geburt - weggenommen. Denn es gibt in Deutschland selbstverständlich IMMER einen schwerwiegenden Grund, ein Kind direkt nach der Geburt den Eltern zu entziehen! Warum bist du denn direkt wieder schwanger geworden, statt erst für dein vorhandenes Kind zu kämpfen und daran zu arbeiten, deine Mutterrolle für dieses Kind wahrnehmen zu können? Es gibt auch 100% etwas Schriftliches zu diesem Vorgehen! Es wurde euch 100% mitgeteilt, warum das Kind aus eurer Familie heraus geholt wurde! Da es ein Urteil gibt: Ihr hattet ja sicher einen Anwalt. Dieser kann euch die Gründe sicher auch erklären.
Berlin!
Es gab sicher eine Vorgeschichte, weswegen das JA überhaupt auf Euch aufmerksam geworden ist. Diese Frage ist deutlich zu komplex, um sie hier zu klären. Nehmt Euch eine Fachanwältin vor Ort, fragt derart wichtige Dinge nicht im Internet
Nan89
Das ist Deutschland! Ganz bestimmt wurde kein Kind ohne Vorwarnung oder Vorahnung oder wissentlich entzogen. Bei solchen Schritten wird es auch triftige Gründe geben und wenn der Richter so entscheidet, wird auch er überzeugt sein das es da einen gravierenden Grund für die Art von Maßnahme gibt.
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