Bin ich dazu verpflichtet den Vater des Kindes über die Geburt zu informieren?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bin ich dazu verpflichtet den Vater des Kindes über die Geburt zu informieren?

Es liegt keine Vaterschaftsanerkennung vor, wir haben uns in der Schwangerschaft getrennt. Liebe Grüße

von Luisa1406 am 07.02.2021, 23:05



Antwort auf: Bin ich dazu verpflichtet den Vater des Kindes über die Geburt zu informieren?

Hallo, juristisch nein. Man kann den Unterhalt übrigens auch ohne ihn in Verzug zu setzen, rückwirkend ab Geburt verlangen (Ausnahme). Steht im § 1613 BGB. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2021



Antwort auf: Bin ich dazu verpflichtet den Vater des Kindes über die Geburt zu informieren?

gibt es auch niemanden, den Du informieren müsstest. Selbst wenn es noch vor Geburt eine rechtswirksame Vaterschaftsanerkennung gäbe, würde er eine Info von Standesamt bekommen, Du müsstest Dich da um nichts kümmern. LG Schru

von Schru am 08.02.2021, 00:15



Antwort auf: Bin ich dazu verpflichtet den Vater des Kindes über die Geburt zu informieren?

Dann bekommst du aber auch kein Geld. Den das steht dir erst zu ab dem Moment wo der Vater auch weiss das er zahlen muss. Soltest du staatliche Unterstützung bekommen gilt es auch erst zu prüfen ob der Vater zahlen kann.

von Felica am 08.02.2021, 13:01



Antwort auf: Bin ich dazu verpflichtet den Vater des Kindes über die Geburt zu informieren?

nein, wie schru schreibt, du musst ihn null und überhaupt nicht informieren. in ein paar Wochen bekommst du post vom Jugendamt, du gibst den namen des vaters an, der rest läuft von allein. wenn du glück hast, musst du nicht mal das Sorgerecht teilen.

Mitglied inaktiv - 08.02.2021, 13:22



Antwort auf: Bin ich dazu verpflichtet den Vater des Kindes über die Geburt zu informieren?

Hallo Nein, sofern Du finanziell keinerlei Hilfen benötigst musst Du gar nichts machen. Wenn Du Zuschüsse benötigst kannst Du alles vom Jugendamt klären lassen. Dann ist er zu benennen und es wird geschaut was er finanziell beitragen kann. Wenn er weiß dass Du schwanger bist, dann kann er ja selbst rechnen wann mit einem Kind zu rechnen ist. Sollte er sich allerdings kümmern wollen, dann empfehle ich zeitig einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt zu machen um den Umgang zu klären und auch den Unterhalt berechnen zu lassen.

von Sternenschnuppe am 08.02.2021, 17:26



Antwort auf: Bin ich dazu verpflichtet den Vater des Kindes über die Geburt zu informieren?

Sternenschnuppe, was hast du denn mit den finanziellen hilfen bei oder kurz nach der geburt? Auch wenn man hilfen benötigt, braucht sie aktiv nichts machen. Bei unehelich geborenen kindern kommt das jugendamt ganz von alleine. Der unterhalt wird durch die dann beantragte beistandschaft geklärt, umgang würde ich entspannt abwarten, nachdem die vaterschaft anerkannt und unterhalt tituliert wird. Kann evtl dauern bis die vaterschaft anerkannt ist. Bis dahin kann man durchaus uhv beantragen.

Mitglied inaktiv - 08.02.2021, 18:03



Antwort auf: Bin ich dazu verpflichtet den Vater des Kindes über die Geburt zu informieren?

Juhu Geht das mittlerweile schneller? Bei mir kam der Standartbrief weil kein Vater eingetragen erst nach 10 Wochen oder so. Ist schon paar Jahre her, auf jeden Fall war die Beistandschaft da schon voll in Gange und am klären.

von Sternenschnuppe am 08.02.2021, 19:39



Antwort auf: Bin ich dazu verpflichtet den Vater des Kindes über die Geburt zu informieren?

Eher 1-2 Wochen nach Anmeldung beim Standesamt, so meine Erfahrung.

von drosera am 08.02.2021, 21:07



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