Hamburg0505
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben zwei Kinder und ich arbeite derzeit Teilzeit bei meinem alten AG. Ich werde dort in Kürze erneut in Elternzeit gehen, nach Ende der Elternzeit würde mein alter Vollzeitvertrag wieder aufleben. Wir ziehen im nächsten Monat ca. 100 km weit weg- d.h.ich weiß jetzt schon,dass ich nach Ende der Elternzeit nicht mehr zu meinem jetzigen AG zurückkehren werde und kann. Aus verschiedenen Gründen würde ich gerne meine EZ bis zum Ende nehmen und das Arbeitsverhältnis vorerst nicht auflösen wollen. Hier nun meine Fragen: 1. Bin ich verpflichtet, meinem AG vorab, also vor meinem Elternzeitantritt über den anstehenden Umzug zu informieren und selbst zu kündigen, da ich ja nach der Elternzeit eh nicht zur Verfügung stehen werde? Den Mietvertrag haben wir bereits seit 6 Wochen. Kann man deshalb wegen Täuschung herangezogen werden ? 2. Muss ich dem AG meine neue Adresse mitteilen und wenn ja, innerhalb welchen Zeitraumes muss ich das tun ? 3. Würde der AG auch von einer anderen Stelle eine Information mit meiner neuen Adresse bekommen, z.B. wenn ich mich umgemeldet habe ? Oder erfährt er dies nur vom AN selbst? Ich würde die Mitteilung der neuen Adresse dann gerne noch hinauszögern. Die Post würde per Nachsendeauftrag weitergeleitet werden. 4. Während der EZ habe ich als AN ja eine dreimonatige Kündigungsfrist, kann ich erst zum Ablauf meiner EZ kündigen (in meinem Fall zum Ende April 2018)? Oder kann ich das Arbeitsverhältnis auch schon vor Ende meiner Elternzeit fristgerecht auflösen, z.B. schon zum Ende Dezember 2017 wenn ich einen neuen Job an meinem neuen Wohnort in Aussicht habe ? Danke schon einmal für Ihre Mühe. LG Janina
Hallo, 1. Nein 2. Ja, damit er Sie anschreiben kann 3. Eher nein 4. Ja, Sie können zum Ende kündigen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
1. Kündigen musst du jetzt nicht, aber es wäre doch sehr anzuraten, deinem AG deine langfristigen Pläne (wenn auch noch unverbindlich) mitzuteilen, damit er disponieren kann. 2. Was ist daran schlimm, wenn er deine Adresse erfährt? Du hast ein ruhendes Arbeitsverhältnis mit ihm, da solltest du doch per Post und anderweitig erreichbar bleiben. 3. Die Krankenkasse muss ja auch wissen wo du wohnst. 4. Wenn du einen neuen Job gefunden hast, musst du fristgerecht die EZ kündigen, außer der Job ist nur TZ (15-30 H/Wo) und der alte AG stimmt zu.
Mitglied inaktiv
P.S. Angenommen, dein Arbeitgeber müßte dich in Elternzeit kündigen - was immer mal vorkommen kann wegen Insolvenz, Betriebsschließung etc. und er könnte dich nicht ausfindig machen. Das würde dann ein sehr schlechtes Licht auf dich werfen, wenn du 100 km weggezogen bist und deinem AG das nicht mal mitgeteilt hast, und man beim Einwohnermeldeamt nachfragen muss. Wenn du wieder schwanger werden solltest, dann würdest du von deinem Arbeitgeber auch gerne Mutterschaftsgeld beziehen. Auch dann wäre es peinlich, wenn deine Adresse plötzlich ganz wo anders ist. Auf diese Heimlichkeiten würde ich verzichten und mit offenen Karten spielen.
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