Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vater des Kindes stresst mich

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vater des Kindes stresst mich

Hannah1234556

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Guten Tag, Mein Problem ist Folgendes:  Mein Expartner (der Kindsvater) und ich haben uns ungefähr vor einem Monat getrennt, er möchte das geteilte Sorgerecht. Jedoch möchte ich das nicht, da er immer nur auf die Beziehung eingeht die wir hatten und nie über das Kind was wir kriegen werden spricht. Mein Vater hatte mal mit ihm über das alles geredet und er hat auch viel verständnis gezeigt, bezüglich dessen das er sich um das Kind Sorgen soll und nicht um die Beziehung die wir hatten. Ich fand es sehr schön das er nun so denkt, jedoch habe ich ihm Gestern geschrieben, er meint das ich ihn mit einer Aussage meiner Seits verletzt hätte, wir haben das letzte mal darüber gesprochen das wenn ich mit jemand anderem was habe, dass er dann nicht nochmal mit mir zusammen sein könnte (was ich nebenbei gesagt gar nicht möchte) seine genaue Nachricht an mich war dann: "Das du mir gesagt hast das wenn du mit jemand anderen was haben wirst und du merken solltest das du mich wieder haben willst das ich über meinen Schatten springen soll". Somit habe ich gesehen, dass das Gespräch mit meinem Vater doch nichts gebracht hat. Im weiteren Verlauf des Gesprächs meinte er noch, dass er denkt, da ich meine das ich mein leben leben werde, das ich mit irgendwem in die Kiste steige, was laut ihm auch andere mit denen er geredet hat so empfinden. Ich finde diese Situation gar nicht toll und weiß auch nicht wie es meinem Baby damit geht (ich bin im Moment in der 18. Woche Schwanger). Kann ich irgendwas tun?  Liebe Grüße.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich einmal sind sie nicht dazu verpflichtet, in irgendeiner Weise zum momentanen Zeitpunkt Kontakt zum Kindesvater zu haben. Und auch wenn das Kind da ist müssen erst einmal Eckpfeiler geschaffen werden wie Unterhalt, Umgang und Sorgerecht und dann brauchen Sie auch weiterhin keinen Kontakt zu haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass er das gemeinsame Sorgerecht erhält, ist tendenziell recht hoch. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Ja. Den Kontakt abbrechen bis das Kind da ist.  Dann Vaterschaftsanerkennung, Berechnung des Unterhaltes mit Hilfe des Jugendamtes und dort ein Gespräch wie der Umgang gestaltet wird.     


3wildehühner

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Du musst keinen Kontakt mit ihm haben und kannst ihn selbstverständlich blockieren. Allerdings hat eure Beziehung zueinander normalerweise nichts mit dem gemeinsamen Sorgerecht zu tun. Du musst für die Zukunft lernen, so wie er es auch lernen muss, die Elternebene von der Beziehungsebene zu trennen. Das bedeutet auch, dass er voraussichtlich problemlos das gemeinsame Sorgerecht bekommen wird, sobald er die Vaterschaft anerkannt hat und das gemeinsame Sorgerecht beantragt hat.  


desireekk

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Meine Vorschreiberinnen haben recht: 1) Vor allem du, aber auch eher müssen lernen die Ebenen, auf denen ihr kommuniziert und funktioniert zu trennen: die Beziehungsebene ist beendet, nun geht es darum sich rein auf der Elternebene für die nächsten circa 20 Jahre zu einigen. Wenn du keine Beziehung mehr möchtest, solltest du nur auf der Elternebene kommunizieren und Alles andere konsequent abblocken. Es geht nur noch ums Kind nicht mehr um euch als Paar. Daraus folgt das zweite: Alles andere konsequent abblocken. Es geht nur noch ums Kind nicht mehr um euch als Paar. Daraus folgt das zweite: Bis zum Ende der Schwangerschaft musst du jetzt gar nicht mehr mehr mit ihm kommunizieren.. Wenn er dich gar nicht in Frieden lässt, blockierst du ihn zur Not. . Wenn er dich gar nicht in Frieden lässt, blockierst du ihn zur Not. Wenn das Kind da ist, kannst du ihn kurz informieren, musst du aber nicht.  Nachdem du dich etwas erholt hast, gehst du zum Jugendamt, dort wird alles veranlasst: Vaterschaftsanerkennung, etc. Wenn er nicht freiwillig Unterhalt zahlt, kannst du dort auch einen Titel bekommen für den Unterhalt. nachdem du dich etwas erholt hast, gehst du zum Jugendamt, dort wird alles veranlasst: Vaterschaftsanerkennung, etc. Wenn er nicht freiwillig Unterhalt zahlt, kannst du dort auch einen Titel bekommen für den Unterhalt. Grundsätzlich steht ihm als Vater das gemeinsame Sorgerecht zu, Aber dazu muss er dann eben nach der Geburt erst einmal vor Gericht gehen, wenn ihr euch nicht ohne einigen könnt (was du nicht musst). Das würde ich ihm aber nicht sagen, das kann er selbst herausfinden. aber dazu muss er dann eben nach der Geburt erst einmal vor Gericht gehen, wenn ihr euch nicht ohne einigen könnt (was du nicht musst). Das würde ich ihm aber nicht sagen, das kann er selbst herausfinden. Und ich würde dir dringend raten, ab jetzt deinen Vater aus dem Spiel zu lassen:du wirst Mutter, da gehört dazu, dass man sich auf die eigenen Beine stellt und für sich selbst spricht.  du wirst Mutter, da gehört dazu, dass man sich auf die eigenen Beine stellt und für sich selbst spricht. Ich wünsche dir alles Gute, Kinder sind etwas wunderbares!  D  


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