Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mu-Ki-Kur antreten, auch wenn Vater des Kindes nicht einverstanden ist?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mu-Ki-Kur antreten, auch wenn Vater des Kindes nicht einverstanden ist?

Alexandra_2023

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Hallo Frau Bader, für meinen Sohn (4,5 Jahre) und mich ist nun eine Kur-Klinik gefunden. Beide sind wir dann Patienten dort. Der Zeitraum ist Ende Mai bis Mitte Juni 2023. Seit der Trennung 2020 vom Vater des Kindes gab es leider viel negative Unruhe mit selbigem und er möchte nicht, dass wir zur Kur fahren, er sieht keinen Grund und sagt, dass ich zu Erholungszwecken Urlaub nehmen könne. Aber dass wir dringend Ruhe und Stressreduzierung sowie neue Handlungsimpulse bei diversen Themen für den Alltag benötigen, sieht er offenbar nicht. Vom Kinderarzt bekam er auf seine telefonische Nachfrage zur Kur hin keine Auskunft, ich hatte ihm dann das Attest für die Kur unseres Sohnes ausgehändigt, aber er sieht trotzdem kein Handlungsbedarf. Meine Frage: Wie kann ich dennoch die Kur antreten? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und fast ein Wechselmodell. 60 zu 40 müsste das m. E. bei uns sein. Er hat in meinen Augen sehr großzügigen Umgang und ich weiß auch nicht, ob ich uns einen Gefallen tue, wenn ich ihm anbiete, dass er unseren Sohn während der Kur besucht. Muss ich ihm Ausgleich anbieten für die 3wöchige Kur? Über Ihre Tipps bin ich sehr sehr dankbar. Herzliche Grüße Alexandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ich es richtig verstehe, fahren Sie für 14 Tage mit dem Kind auf Kur. Ich kann nicht erkennen, warum es hier für eine Zustimmung des Kindesvaters bedürfen soll. Das Kind bleibt nicht von der Schule weg oder wird so lange aus einer normalen Umgebung gerissen, dass man eine Kindeswohlgefährdung annehmen kann. Und da es eine Mutter-Kind-Kur ist, ist es ja auch zum Vorteil des Kindes. Ich würde versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen und ihm die Möglichkeit geben, seinen Umgang nachzuholen. Wenn Sie es ganz korrekt machen wollen, können Sie auch die Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen, ich halte das hier aber nicht für unbedingt erforderlich. Liebe Grüße NB


Pamo

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Wenn du mit dem Kind im Urlaub bist, dann fällt der Umgang doch auch aus? Und umgekehrt, wenn er mit dem Kind ein paar Wochen verbringt, dann fallen deine Zeiten auch aus. Könnt ihr die Kur nicht ebenso lösen? Anders formuliert: Muss er denn wissen, dass du zur Kur bist statt zum Badeurlaub?


Mamamaike

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Hallo, brauchst Du eine Unterschrift für die Kur? Die lässt sich sicher gerichtlich ersetzen. Viele Grüße


desireekk

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Du schreibst heute (Sonntag) einen kurzen, klaren Brief an das Familiengericht und bittest darin um Ersetzung der Unterschrift des KV. Dazu idealerweise beilegen in Kopie was Du an Unterlagen Zuhause hast, bzw. am Monag vom Arzt in Kopie besorgen. Das Amtsgericht wird den KV vermutlich nochmal anschreiben und um Stellungnahme bitten, aber das kann Dir ja dann egal sein. Evrl. ist das dann schon genug dass er dann doch einwilligt. Und wenn nicht: dann entscheidet das Amtsgericht/Familiengericht und fertig. Alles Gute D


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