Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld unabhängig vom Vater des Kindes und flexibel beantragen

Frage: Elterngeld unabhängig vom Vater des Kindes und flexibel beantragen

Pennsy

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Sehr geehrte Frau Bader, Danke, dass Sie hier Fragen beantworten. ich habe am 11.3.2021 unsere Tochter bekommen (mein Partner und ich sind nicht verheiratet), er hat aber die Vaterschaft anerkannt) und aktuell noch kein Elterngeld beantragt, da noch einige Fragen offen sind. 1. Mein Partner möchte ggf. auch gerne Elternzeit und Elterngeld für ca. 2 Monate beantragen ist sich aber noch nicht ganz sicher ob es finanziell für uns machbar ist. Kann ich meinen Antrag online stellen ohne seine Zeiten bereits eintragen zu müssen ?Sollte ich nur keine Angaben für sein Elterngeld machen oder Ihn ganz aus meinen Antrag raushalten ? 2. Ich habe vor über ein Jahr zuhause zu bleiben und bereits bei meinen Arbeitgeber Elternzeit für die vollen drei Jahre beantragt mit der Option frühestens nach 1,5 Jahren in Teilzeit wieder zu arbeiten. Genau kann ich es aber noch nicht sagen, da wir erst im Februar (Bescheid kommt dann erst im April) den Kinderkartenplatz für Herbst 2022 beantragen können. Ich würde daher gerne vom 10.5.2021 bis mindestens April 2022 Elterngeld plus beantragen und dann nochmals die restlichen Basis Elterngeld Monate. Da ich aber noch nicht weiß wie und wann ich einen Kindergartenplatz bekomme, kann ich auch noch nicht sagen wann ich die letzten Basis Elterngeld Monate nehmen werde ? Kann ich jetzt nur fest für die nächsten Monate das Elterngeld Plus beantragen und den Rest offen lassen oder alles bereits ungefähr eintragen und dann ggf. nochmals ändern ? Beste Grüße Ivonne D.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, das ist möglich. Er muss zwei Lebensmonate nehmen, das ist wichtig. 2. Die Basismonate müssen in den ersten 14 Lebensmonaten genommen werden und können ohne Probleme später umgeändert werden (in dem Zeitrahmen) Liebe Grüße NB


Felica

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Dein Freund hat einen eigenen Anspruch auf bis zu 3 Jahre EZ. Egal wie du deine 3 Jahre gestaltet. Zusammen habt ihr aber nur 14 Monate Basis-EG, wovon die ersten beiden Monate definitiv wegen mutterschutz bei dir abgezogen werden. Dein Freund muss mindestens 2 Lebensmonate bis zum 14ten Lebensmonat nehmen, um überhaupt Anspruch zu haben. Bleiben für dich also 2 Basismobate für den Mutterschutz und 10 basismonate bzw bis zu 20 EG plus. Sofern es bei 2 Monaten bei deinem Freund bleibt. Nimmt er mehr, wird bei dir gekürzt. Wenn du 1,5 Jahre daheim bleiben willst, würde ich zum Anfabg Basis nehmen und dann zum Ebde EG plus, so das du auf 1,5 ko.mst. oder du nimmst nur Basis und legst dir monatlich was zur seite für das letzte halbe jahr.


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