Synonym13
Hallo Fr. Bader, in 04/2017 wurde mir ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft erteilt. Zu diesem Zeitpunkt war mit dem Arbeitgeber noch keine Zielvereinbarung als Basis für die Prämie 2017 abgeschlossen. Trotz mehrfacher Nachfrage wurde keine Zielvereinbarung abgeschlossen. Der Personalchef vertröstete mich auf Abschluss im September, da die Konzernvorgaben für die Untermehmensziele noch nicht vorlägen und verwies an meinen Vorgesetzten. Dieser verließ in 10/2017 das Unternehmen. Eine Zielvereinbarung konnte nicht abgeschlossen werden. In 11/2017 ist unser Sohn geboren. Besteht ein Anspruch auf Prämienzahlung? Wie verhält sich das bei der Erreichung der Unternehmensziele im Unterschied zu den persönlichen Zielen? Lt. interner Vorgabe sind für beide Bereiche Ziele zu vereinbaren. Im Voraus vielen Dank für ihre Bemühungen.
Hallo, wesentlich ist, was dazu vertraglich geregelt ist. Liebe Grüße NB
M123-Kiwu-dopp.frg-Mail-ungültig
Ist die Zielvereinbarung Teil deines Vertrages? Wenn ja, wuerde ich sagen, dass dir fuer das gesamte Jahr eine Prämie zusteht, da weder BV noch Mutterschutz dies schmaellern. Elternzeit spaeter schon.
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