Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zu wieviel Unterhalt bin ich verpflichtet wenn ich Elterngeld beziehe

Frage: Zu wieviel Unterhalt bin ich verpflichtet wenn ich Elterngeld beziehe

muttilie

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, Ich habe aber aus erster Ehe einen Unterhaltstitel für 2 Kinder. Ich komme meinen Zahlungen immer pünktlich nach. Nun bin ich von meinem neuen Partner im 5. Monat schwanger. Die neue Beziehung läuft nicht mehr sehr gut. Daher wohne ich noch in meiner eigenen Wohnung und bin auch noch nicht erneut verheiratet. Es wird bald der Fall eintreffen, dass ich den Unterhaltsansprüchen meiner ersten Kinder (8 und 12 Jahre nicht mehr nachkommen kann. Nun hab ich gehört, dass mir maximal vom Elterngeld 300 Euro bleiben. Der Rest geht an den Kindsvater für den Unterhalt meiner ersten beiden Kinder. Ich weiss nicht wie ich das bewerkstelligen soll. Ich kann mich nun selber nicht mehr über Wasser halten. Daher meine Frage an Sie wieviel mir vom Elterngeld mindestens bleiben und wie ich mir selber helfen kann mich finanziell über Wasser zu halten Ich muss dazu sagen, dass ein Neuer Partner bereits unterhaltspflichtig für seine Studierenden Kinder aus erster Ehe ist und auch für seine langjährige Exfrau zahlen muss. Aus meiner Not heraus verlangt mein Partner, dass ich zu ihm ziehe. Damit ich über die Runden komme. Wegen meiner Mietwohnung etc. die ja dann wegfallen würde. Aber wenn ich mich mit ihn nicht so gut verstehe, hab ich ein schlechtes Bauchgefühl dort hin zu ziehen. Ich weiss nicht was ich wirklich tun soll. Ich möchte in meiner Wohnung bleiben, weiss aber nicht wie ich das finanziell schaffen soll? Über einen Rat von Ihnen wäre ich Ihnen sehr dankbar! Liebe Grüsse Muttilie!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das ist ja dann wohl ein echter Mangelfall, im Zweifel bleibt Hartz IV. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Naja, seine Exfrau steht hinter den Kindern, da geht Euer gemeinsames Kind vor. Da wird er also zahlen können und müssen. Die Änderung eines Titels kann nur ein Gericht beschließen, solange ist er pfändbar. Dir wird es dann gehen wie fast allen Männern die schon Unterhaltsverpflichtungen haben. Elternzeit muss man sich leisten können. Überlege also ob Du das Elterngeld auf 24 Monate teilst und dann nach dem Mutterschutz zumindest Teilzeit arbeiten gehst.


muttilie

Beitrag melden

Daran hab ich auch schon gedacht, gleich Teilzeit zu arbeiten. Hab mit meinem Arbeitgeber darüber gesprochen. Der lässt das aber nicht zu. Der will mich frühestens in 2 Jahren wieder sehen. Was soll in der Zeit mit dem Kind geschehen wenn ich arbeiten gehe Verwande habe ich hier nicht wo ich das Kind unterbringen könnte. Sternschnuppe ich brauche jetzt hier fachlichen Rat. Liebe Grüsse Muttilie!


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Das war rechtlich .... Du musst diesen Titel bedienen, bis ein Gericht ihn eventuell ändert. Zudem musst Du vom Vater des Babys Unterhalt fordern. Du hast je nach Unternehmensgröße einen rechtlichen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit. Alternativ kannst Du ALG 1 beantragen in Elternzeit. Es gibt Krippen und Tagesmütter die so Kleine betreuen, der Vater wäre auch noch da und kann vielleicht anteilig betreuen.


muttilie

Beitrag melden

Also ist es richtig, dass mir 300 Euro Elterngeld verbleiben? Wieviel Monate vor Geburt sollte ich den Antrag auf Änderung des Titels stellen? Wie lange dauert so ein Prozess? Unterhalt vom Vater ist kein Thema, er möchte dafür aufkommen. Hoffe dass das nicht nur Worte sind!


desireekk

Beitrag melden

Dröseln wir das ganze nochmal auf: 1.) der neue KV muss an Euer gemeinsames Kind Unterhalt zahlen. Frage: wie ist er denn finanziell gestellt? Kann er alle 3 Kinder voll bedienen? Übrigens geht Euer gemeinsames Kind sogar noch "vor" die beiden anderen da sie nicht mehr minderj. privilegiert sind. 2.) Warum muss er Unterhalt an die Exfrau zahlen wenn die Kinder schon studieren? Die alte Ehefrau und Du ihr seid nachrangig, zudem gilt ein höherer Selbstbehalt Euch gegenüber. 3.) Sofern er kann muss er auch Dir Unterhalt zahlen, oder ggf. Betreuungskosten mit übernehmen für das neue Kind. 4.)Auf welcher Basis zahlst Du den Unterhalt für Deine Kinder? gibt es einen (richterl.) Titel? Der Titel kann erst NACH der Geburt des neuen Kindes abgeändert werden, es kann also sein dass Du ggf. noch 2-3 Monate den alten/vollen / bisherigen Unterhalts zahlen musst. Stell Dich darauf ein. In wieweit dir die EZ mindernd angerechnet werden wird ist nicht sooo klar. Je nach Richter kann der eben auch sagen: "Sie haben 2 Kinder und sind denen verpflichtet, gehen Sie eben arbeiten!" Zumindest wirst Du eine Stufe in der DT nach unten rutschen weil es 3 Unterhaltsberechtigte gibt. Aber wie gesagt: solange ein evtl. Titel nicht geändert ist darfst Du da gar nichts. 5.) Arbeiten in EZ: Ob dein AG "Dich sehen will" oder nicht kann er nicht entscheiden, Du hast ein Recht auf TZ. Er muss schon begründen warum Du bei ihm nicht TZ arbeiten kannst. Wenn er es tatsächlich ablehnen kann, dann kannst Du woanders arbeiten.... etwas finden ist dann eher die Herausforderung! 6.) keiner kann Dir raten ob Du zu Deinem Partner ziehst oder nicht. Es liest sich aber nicht so, als ob es ratsam wäre es zu tun. Zumal Du dann bei einem ggf. eintretenden gemeins. Sorgerecht nicht mehr einfach so wieder umziehen kannst. Gruss D Lies dich da mal ein.


muttilie

Beitrag melden

1. Finanziell ist er so gestellt, dass er den Kindesunterhalt nachkommen kann und er wird es auch tun. 2. Er ist nach über 20 Jahren Ehe erst seid ein paar Monaten geschieden. 3. Mit den Betreuungskosten weiss ich nicht ob er diese dann noch stemmen kann. Ich denke, dass das dann eher knapp wird 4. Ich habe bei dem Jugendamt den Titel erstellen lassen. 5. Ich bin in einem Alter (Ich zähle zur Risikoschwangeren) dass es schwer wird gleich nach dem Mutterschutz zu arbeiten. Ich würde zu gerne, weil ich schon seit zwei Jahrzehnten voll im Berufsleben stehe. Die Kräfte fehlen mir aber. Bin derzeit sogar krank geschrieben.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich wuerde garantiert kein 8 Wochen altes Baby bereits in Betreuung geben, Unterhalt hin oder her. Das Neugeborene hat genauso viel Rechte wie die bereits geborenen Kinder. Das kann man doch nicht mit der Situation unterhaltspflichtiger Väter vergleichen, die nicht in Elternzeit gehen können, da ist ja eine Mutter da, die sich kümmern kann. War bei mir auch so, mein Mann hat wegen Unterhalt für sein Kind keine Elternzeit genommen, weil der Unterhalt natürlich gleich hoch weitergelaufen ist. Ist ja auch ok so, aber doch nicht in so einem Fall. Von wegen Elternzeit muss man sich leisten können, wo soll das Baby denn hin? Fast keine Krippen nehmen so ganz Kleine. Notfalls muss eben der Staat hier unterstützend einspringen.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Solange es das nicht getan hat ist der Titel vollstreckbar. Was genau macht Mütter unverzichtbar nach dem Mutterschutz ? Das hast Du nicht geschildert .... Es gibt etliche Familien, wo der Mann in Elternzeit geht und die Frau wieder arbeiten geht nach dem Mutterschutz. Oder eben zu Tagesmüttern oder in eine Krippe ( unsere nimmt ab 8 Woche ) Hier geht es doch um die rechtliche Lage, und nicht was man schöner findet. Unterhaltspflicht ist Unterhaltspflicht. Egal ob Mann oder Frau.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hier gibt es doch keinen Vater, der einspringen könnte, sie wohnen nicht zusammen und die Beziehung läuft nicht besonders gut, oder habe ich das falsch gelesen. Ansonsten kann natürlich auch der Vater beim Kind bleiben, aber der scheint ja auch unterhaltspflichtig zu sein.


desireekk

Beitrag melden

Nein, der KV kann nicht EZ nehmen weil er eben NICHT mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Und natürlich nehmen Krippen "so kleine Kinder". Ich sage nicht, dass die Situation einfach ist, aber dafür hat man auch ca. 8 Monate zeit um sich in die neue Situation einzufinden wenn en Kind unterwegs ist, inkl. Rücklagen bilden um finanz. Durststrecken zu überwinden. Gruß D


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...

Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind.  Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld.  Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...

Kurz zu meiner Situation:  Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...

Hallo,   ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr.  Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...

Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...

Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt.  Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat?    Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre)  und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar.  Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...

Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...