Frage:
Ist der Kiga verpflichtet, die Vergabe der Plätze transparent zu gestalten?
Liebe Frau Bader,
unsere Tochter wird Anfang November 2 Jahre alt und wurde mit Geburt in unserem Kindergarten angemeldet.
Wie überall sind die zu vergebenden Plätze knapp und die Aussagen, wer, wann, welchen Platz erhält, unterschiedlich. Einmal erfolgt die Vergabe nach Anmeldung, beim nächsten Mal wird das Geburtsdatum berücksichtigt.
Aktuell haben wir eine schriftliche Absage mit: wir hoffen Sommer - Herbst 2019 einen Platz anbieten zu können. Tel. wurde uns Warteplatz 4 mitgeteilt.
Ich würde gerne nachvollziehen können, ob diese Warteliste auch wirklich der Reihenfolge nach berücksichtigt wird. Anlass dafür ist, dass dies in der Vergangenheit leider nicht der Fall gewesen ist.
Darf man Geburtslisten einsehen bzw. NUR eine Liste der Geburtsdaten? Was kann ich tun?
Beste Grüße
Mira
von
MIRAB80
am 04.07.2018, 16:32
Antwort auf:
Ist der Kiga verpflichtet, die Vergabe der Plätze transparent zu gestalten?
Hallo,
Nein, das würde gegen jeglichen Datenschutz verstoßen.
Sie haben Anspruch auf einen Platz für ihr Kind in der Gemeinde im zumutbaren Abstand zur Wohnung. Aber nicht auf einen bestimmten Kindergartenplatz und es muss Ihnen auch nicht erläutert werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.07.2018
Antwort auf:
Ist der Kiga verpflichtet, die Vergabe der Plätze transparent zu gestalten?
Jeder Kindergarten darf eigene Punkte festlegen wonach er seine Plätze vergibt.
Unser Kindergarten geht zum Beispiel gar nicht nach dem Geburtsdatum.
von
misses-cat
am 04.07.2018, 16:38
Antwort auf:
Ist der Kiga verpflichtet, die Vergabe der Plätze transparent zu gestalten?
Hallo,
Unser Kiga berücksichtigt bei der Vergabe unter anderem, ob die Eltern beide berufstätig sind.
Kinder deren Eltern beide berufstätig sind, haben Vorrang.
Auch Kinder, die als Vorschulkind angemeldet wurden und vorher nicht im Kiga waren, haben oft Vorrang.
Es geht also nicht nur um anmelde- oder Geburtsdatum.
Sorry , dass das jetzt nicht die Antwort auf die Frage ist ... Aber manchmal helfen auch Erfahrungen anderer.
(Kann mir auch so gar nicht vorstellen, dass da Kiga oder Schule transparent arbeiten müssen. Zum einen wegen dem Datenschutz und zum anderen wäre ja die zeitliche Investition in solche Erklärungen/ Gespräche extrem hoch, wenn den Eltern annahmen oder Ablehnungen Transparent gemacht werden müssten.)
Viel Erfolg!
von
Kleeblatt4
am 04.07.2018, 17:35
Antwort auf:
Ist der Kiga verpflichtet, die Vergabe der Plätze transparent zu gestalten?
Hier auch unterschiedlich. Wann welches Kind geboren wurde spielt nur eine Rolle wenn alle anderen Punkte gleichwertig sind. Kinder die bereits in der Betreuung sind werden bevorzugt, genau wie wenn beide Elternteile berufstätig sind, gleiches bei Alleinerziehenden. Wichtig auch welche Stunden benötigt werden. Flexibilität ist da der größte Pluspunkt. Wenn man VZ braucht und ein TZ nicht langt ist man raus. Gleiches kann umgekehrt passieren.
Sich nur auf eine Einrichtung zu verlassen ist, nett gesagt, extrem mutig. Damit ist dann sogar die Gemeinde raus aus der Haftung.
von
Felica
am 04.07.2018, 17:54
Antwort auf:
Ist der Kiga verpflichtet, die Vergabe der Plätze transparent zu gestalten?
Das Geburts- und Anmeldedatum ist nicht so wichtig für die Platzvergabe. Andere Kriterien sind viel wichtiger. Eine Einsichtnahme verbietet der Datenschutz! Daher: KEINE CHANCE.
Grundsätzlich muss man zwischen privaten / kirchlichen und staatlichen Einrichtungen unterscheiden.
Die reinen privaten und kirchlichen Einrichtungen sind in der Platzvergabe komplette frei und dürfen sich aussuchen, wen sie aufnehmen.
Wartelisten sind dynamisch und man kann vor und zurück rutschen.
Staatliche Einrichtungen müssten von der Gemeinde eine Vorgabe bekommen haben, nach welchen Kriterien die Plätze zu vergeben sind. Daran müssten sie sich halten.
Aber: Eltern habe keinen Anspruch und mithin auch keine Möglichkeit der Überprüfung. Man kann sich nur an die Stadt wenden, wenn man meint, dass das Verfahren falsch läuft... Aber dann ist das Verhältnis mit dem Wunschkiga sofort im Eimer - sollte man also besser lassen.
Bei uns (kirchlicher Kiga mit staatlichen Zuschüssen) gibt es z.B. unabhängig vom Anmeldedatum in Anstimmung mit der Stadt folgende Kriterien:
1. sind Geschwisterkinder im Kiga
2. Zugehörigkeit zur Kirchengemeinde
3. Taufe des Kindes
4. waren die Eltern selbst als Kinder in dem Kindergarten
5. Berufstätigkeit der Eltern
6. Betreuungsnotwendigkeit im besonderen Fall (z.B. Erkrankung der Eltern oder Geschwisterkind).
7.Geburtsdatum und Anmeldedatum
Bei uns kommen z.B. aktuell 107 Anmeldungen auf 17 verfügbare Plätze. Und so sieht es jedes Jahr aus... Anmeldedatum fällt daher als Kriterium komplett raus. Es werden daher hier immer nur die Punkte 1. - 5. relevant.
Die Punkte 1., 4., 5. und 6. sind auch bei der Stadt vorrangig vor dem Anmeldedatum.
Die Wartelisten können sich auch dynamisch verändern - z.B. kann man auch wieder weiter nach hinten rutschen, wenn ein Kind die anderen Punkte vorrangig erfüllt (z.B. plötzlicher Betreuungsausfall der Eltern durch Krankheit usw.).
Mit 2 Jahren hat man auch keinen Anspruch auf einen Kiga - Platz. Nur auf einen BETREUUNGSPLATZ - der kann auch bei einer Tagesmutter sein.
Mitglied inaktiv - 05.07.2018, 13:09
Antwort auf:
Ist der Kiga verpflichtet, die Vergabe der Plätze transparent zu gestalten?
Bei uns ist das anmeldedatum/Geburtstadatum egal.
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Vorschulkinder
Kinder aus Problemfamilien
von
kati1976
am 05.07.2018, 18:45