Frage: Beschäftigungsverbot Urlaub

Liebe Frau Bader, nochmals die Daten. Beschäftigungsverbot ab 14.10.21 (Schwangerschaft) MuSchu von 28.2.22 bis 5.6.22 Arbeitsvertrag bis 30.6.22 5 Tage Woche, 25 Stunden Ab 1.07.22 Teilzeit 2,5 Tage die Woche, 24 Stunden. Aber ab 6.6.22 in Elternzeit Der mir nun genehmigte Urlaub für 2022 wären anteilig 5 Tage. Da ich aufgrund des Beschäftigungsverbotes keine Arbeitsleistung erbracht habe. Somit würde mir nur der gesetzliche Urlaub zustehen, Das wären 10 Tage im Jahr, anteilig bis Juni 22 5 Tage. Soweit ich weiß gilt ein Bv als anwesend. Somit habe ich im Urlaubsanspruch bis Juni auch 5 Tage die Woche „gearbeitet“. Ab da ja eh in EZ.

von Enfelchen am 30.09.2022, 12:04



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Urlaub

Hallo, im BV geberiert man ganz normale Urlaubsansprüche, im Mutterschutz auch. ANsders sieht es nur in den Monaten aus, in denen man KOMPLETT in EZ ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.10.2022



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Urlaub

Ich hatte ihnen im Beitrag unten schon geantwortet. Im BV dürfen sie nicht schlechter gestellt werden. Das entspricht 30 Tage im Jahr. Für den Zeitraum von Januar bis Juni 2022 sind es 15 Tage. Der gesetzliche Urlaub beträgt 20 Tage im Jahr bei 5 Arbeitstagen. Runtergerechnet auf 6 Monate sind es 10 Tage. Somit schon mehr als nur die anteiligen 3 Tage. Für jeden Monat den sie nicht ganz EZ waren haben sie vollen Urlaubsanspruch. Es reicht aus 1 Tag in dem Monat zu arbeiten, auch wenn der Tag außerhalb des regulären Arbeitstages liegt, oder man an dem Tag Urlaub hat. Wie ich im unteren Beitrag schon schrieb: ab 01.07. gibt sollten sie 2,5 Tage arbeiten. Im Urlaubsgesetz gibt es nur ganze Tage und da sie einen 3. Tag arbeiten sind es 3 Tage. Darauf sollten sie achten, da es ihr Vorteil ist. Nicht, dass ihr AG die Urlaubstage anders berechnet.

von Ani123 am 30.09.2022, 19:08



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Urlaub

Ja, lieben Dank. Ich hatte das gelesen. Der AG beruft sich allerdings darauf, dass ich 2022 keine Leistung erbracht habe und somit den gesetzlichen Anspruch von nur 10 Tagen im Jahr (bei einer 2,5-Tage Woche) habe. Runter gerechnet auf den Anteil bis Juni kommen die auf 5. Ich verstehe nur nicht was die immer mit dem Vertrag ab 1.7.22 haben, wenn ich doch in der Zeit des Urlaubsanspruchs volle 5 Tage gearbeitet habe.

von Enfelchen am 30.09.2022, 20:23



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