melha96
Hallo Frau Bader, ich arbeite als Erzieherin in einer Kinderkrippe und bin nun ungeplant Schwanger geworden. Ich bin in der 3. SSW und mir wurde nun von meiner Gynäkologin ein sofortiges Beschäftigungsverbot erteilt. Jedoch sollte in 3 Wochen mein geplanter unbezahlter Urlaub für 6 Monate beginnen, da mein Mann und ich eine längere Reise machen wollten. Dies wollen wir jedoch nun aufgrund der Schwangerschaft verschieben bzw. absagen. Nun stellt sich für mich die Frage, ob durch das Beschäftigungsverbot der geplante unbezahlte Urlaub in 3 Wochen sich aufhebt und ich wie normalerweise im Beschäftigungsverbot mein Gehalt trotzdem weiter erhalte? Vielen Dank und liebe Grüße!
Hallo, 1. Bitte klären Sie mit dem Gewerbeaufsichtsamt, ob die Frauenärztin mir tatsächlich für das Beschäftigungsverbot zuständig war. 2. Nein, an dem unbezahlten Urlaub ändert sich nichts. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Nein, du darfst als Schwangere nicht besser oder schlechter gestellt sein wie nicht schwanger. Da du für die Zeit des unbez. Urlaubes wahrscheinlich auch schon eine entsprechende Krankenversicherung abgeschlossen hast, weiß deine KK somit auch bescheid und die zahlen dir sicher kein BV, wenn du eigentlich unbez. Urlaub hast.
Pamo
Du bekommst, was du ohne Schwangerschaft bekommen hattest. In diesem Fall unbezahlten Urlaub.
melha96
In diesem Fall stellt sich mir dann allerdings eine weitere Frage. In einer Kita ist es ja meist so, dass aufgrund der Schließtage der Großteil der Urlaubstage vorgegeben ist. Wie wäre es denn wenn der Urlaub nicht unbezahlt sondern sagen wir mal 3 Wochen "normaler" Urlaub wäre? Würde dieser dann auch trotz Beschäftigungsverbot genommen werden "müssen", weil er ja auch schon geplant war und die Urlaubstage somit verfallen weil ich ja im Beschäftigungsverbot bin? Und nein ich habe noch keine Krankenversicherung abgeschlossen, dies hätten wir jetzt in Angriff genommen.
mellomania
Ja. Für dich gilt das gleiche wie für andere. Geplant und genehmigt is weg.
Feuerschweifin
Auch wenn gewisse Personen hier diesen Bullshit ständig wiederholen und damit bewusst Falschinformationen streuen, so ist er in dieser Absolutheit nicht richtig. 2017 wurde das Gesetz geändert, sodass auch beantragter Urlaub im BV als nicht gewährt gilt. Dies gilt auf jeden Fall für den vertraglichen Urlaubsanspruch. https://www.bund-verlag.de/aktuelles~E2-BAG-Mutterschutz-und-Urlaub~.html#:~:text=Kann%20eine%20schwangere%20Arbeitnehmerin%20wegen,um%20die%20Dauer%20des%20Besch%C3%A4ftigungsverbots. Wie es bei deinem unbezahlten Urlaub ist, weiß ich nicht sicher, allerdings gehe ich dem Sinne des Gesetzes nach davon aus, dass auch dieser als nicht gewährt gilt, zumindest dann, wenn du die Reise nicht antrittst. So glaube ich, dass dir die Lohnfortzahlung im BV auch für diese Zeit zusteht. Ich bin gespannt, was Frau Bader antworten wird.
Dojii
Das gilt aber laut dem von dir zitierten Urteil nur, wenn der Arbeitgeber keine entsprechende Ersatztätigkeit anbieten kann. Hier hatte er aber nicht mal die Chance eine anzubieten, da die Frauenärztin dazwischen gegrätscht ist. Wenn der Arbeitgeber hier noch eine mutterschutzgerechte Ersatztätigkeit anbieten kann, dann ist der unbezahlte Urlaub weiterhin gesetzt (und das BV vermutlich ohnehin hinfällig).
melha96
Hallo Dojii, meiner Erfahrung nach ist es eher unüblich in Kitas eine andere Tätigkeit auszuüben. Zumindest haben meine bisherigen Kolleginnen alle ein BV bekommen. LG!
mellomania
Diese Entscheidung obliegt dem AG. Er muss eine gefährdungsbeurteilung machen. Der Arzt hat da nix zu suchen. Daher der Hinweis, dass das bv zu recht angezweifelt werden könnte.
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