Guten Tag, ich habe 2021 mein Baby entbunden und war während der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Danach habe ich für 12 Monate Elternzeit genommen und bin jetzt wieder arbeiten. Ich habe nun noch fast 30 Urlaubstage, 19 davon sind aus 2021. Nun habe ich gelesen, dass gesetzlich vorgeschrieben sei, die Urlaubstage aus dem BV spätestens im Folgejahr des BVs nehmen zu müssen (Paragraph 7 Abs 2 BEEG (?)). Das wäre ja bei mir bis zum Ende diesen Jahres (was in Anbetracht der vielen Urlaubstage bis Dezember aus betrieblichen Gründen schwierig werden würde).Habe ich dies richtig interpretiert oder kann ich auf Wunsch meines Arbeitgebers noch Tage aus 2021 mit in 2023 nehmen? Ist dies auf eine bestimmte Anzahl an Tagen begrenzt? Bis wann müssen die Tage genommen worden sein? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
von Apfelbäumchen am 18.10.2022, 16:33