Lisa_M3
Liebe Frau Bader, ich hätte eine rechtliche Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin aktuell in der 16. SSW, mein Arbeitsplatz ist leider insgesamt schwer und aufgrund des Personalmangels aktuell gar nicht mit den Mutterschutzbedingungen vereinbar. Meine Chefin hatte mich gebeten noch bis zum Beginn meines Urlaubs weiterzuarbeiten, damit sie mehr Zeit hat für Ersatz zu sorgen. Dies habe ich getan und wurde am letzten Tag vor einer Urlaubswoche ins Beschäftigungsverbot geschickt (die Unterlagen wurden von uns beiden für diesen Tag unterschrieben). Nun habe ich erfahren, dass sie diese nicht weitergegeben hat und ich aktuell (einige Wochen später, mein eigentlicher Urlaub ist auch schon längst vorbei) tatsächlich noch nicht offiziell im Beschäftigungsverbot bin. Auf meine Rückfrage meinte sie sie baue aktuell noch meine ausstehenden Urlaubstage und Überstunden ab und reiche den Antrag erst ein wenn diese auf 0 stehen. Ich kann mir schwer vorstellen, dass dies rechtens ist. Da ich auch nichts schriftliches habe fehle ich momentan quasi (bis soeben auch unwissentlich) unentschuldigt. Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? Darf sie wirklich ohne mein Wissen den Beginn verschieben? Oder zählt hier nicht die mündliche Aussage sowie die Unterschriften (welche ich leider nicht besitze sondern nur sie)? Ich hoffe auf Ihre Hilfe
Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Wenn ein Grund für ein Beschäftigungsverbot vorliegt, dann greift dieser sofort und nicht erst wenn es der Chefin in den Kram passt. Und selbstverständlich wird keine Überstunden abgebaut und der Urlaub wieder gutgeschrieben. Bezüglich des Urlaubes gilt nur dann etwas anderes, wenn Sie tatsächlich den Urlaub dergestalt antreten, das Sie auch dem Arbeitgeber nicht mehr zur Verfügung stehen, also verreisen. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde ...
Liebe Frau Bader, ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten
- Teilzeit während EZ und AG Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber
- Kindesunterhalt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit, Kind 2 und Kind 3