Mimamash
Sehr geehrte Frau Bader, während meiner Schwangerschaft im letzten Jahr erhielt ich von meinem Arbeitgeber (Krankenhaus) ein betriebliches Beschäftigungsverbot. Dieses wurde immer für einen Monat ausgestellt um dann jeden Monat erneut verlängert zu werden. Da unsere Urlaubszeiten bereits im Jahr davor geplant werden (wegen den Dienstplänen) wurde mir gesagt, dass ich für die von mir im Vorfeld geplante Urlaubszeit kein Beschäftigungsverbot erhalte! Nach dem "Urlaub" habe ich dann erneut ein Beschäftigungsverbot bis zur Entbindung erhalten. Somit ist es mir nicht möglich diese Urlaubszeit (da kein Beschäftigungsverbot) im Anschluss an meine Elternzeit zu nehmen... Gerne hätte ich gewusst, ob solch ein Verhalten rechtens ist? Falls nicht, können Sie mir eventuell sagen welche Paragraphen o.ä. hier als Argumentationsgrundlage dienen könnten. Herzlichen Dank für Ihre Mühen
Hallo, hier muss man unterscheiden. 1. Nach einem neueren Urteil des BAG (AZ kann ich heraussuchen) wird der vorher genehmigte Urlaub nicht automatsich abgezogen. 2. Berücksichtigt wird der Utrlaub nur, wenn Sie ihn tatsächlich nehmen, also zB in der Zeit verreisen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 9. August 2016 [Az. 9 AZR 575/15] hat die werdende Mutter keine Kürzung der Urlaubsansprüche zu befürchten, wenn der Urlaub im Vorfeld geplant wurde.
Felica
Mal die Gegenfrage, was würdest du den machen wenn der AG dann sagt, er gibt dir für die Zeit dann eine Ersatzarbeit? Den da der AG das BV immer befristet, scheint er sich die Option frei zu halten.
Felica
Wenn die Userin wirklich durchgehend ein BV hätte, könnte man das annehmen. Hier stellt der AG aber immer ein befristetes BV aus, die Userin ist in der Zeit in der sie Urlaub angemeldet hat offiziell also gar nicht im BV. Also ich wäre da vorsichtig. Und einen Verlust hat man ja auch nicht, denn ohne Schwangerschaft würde man da auch Urlaub nehmen und darüber hinaus müsste man ohen BV sogar die Zeit davor und danach arbeiten.
cube
Ich denke, ja - darf er. Hätte er ein "unbefristetes" BV ausgesprochen, hättest du eigentlich nämlich auch Urlaub nehmen müssen, sofern du so weit weg fährst, dass du nicht am nächsten Tag bei Aufhebung des BV´s hättest am Arbeitsplatz erscheinen können. Mag sein, dass man in der Realität keinen Urlaub nimmt, weil man hanz sicher weiß, der AG hat eh keine Ersatztätigkeit und wird mich nicht für morgen 8 Uhr an den Arbeitsplatz zitieren. Ganz offiziell heißt ein BV aber eben genau nicht, dass du jetzt "Urlaub" hast und dem AG gar nicht mehr zur Verfügung stehen musst. Man kann drüber streiten, warum der AG immer nur ein monatliches BV ausstellt und das spießig oder wie auch immer finden - andererseits verhindert er eben so, dass du nach der EZ wiederkommst und erst mal 3 Monate Urlaub abbauen musst, die er bezahlen müsste und dennoch keine Arbeitskraft hat.
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