Mimamash
Sehr geehrte Frau Bader, während meiner Schwangerschaft im letzten Jahr erhielt ich von meinem Arbeitgeber (Krankenhaus) ein betriebliches Beschäftigungsverbot. Dieses wurde immer für einen Monat ausgestellt um dann jeden Monat erneut verlängert zu werden. Da unsere Urlaubszeiten bereits im Jahr davor geplant werden (wegen den Dienstplänen) wurde mir gesagt, dass ich für die von mir im Vorfeld geplante Urlaubszeit kein Beschäftigungsverbot erhalte! Nach dem "Urlaub" habe ich dann erneut ein Beschäftigungsverbot bis zur Entbindung erhalten. Somit ist es mir nicht möglich diese Urlaubszeit (da kein Beschäftigungsverbot) im Anschluss an meine Elternzeit zu nehmen... Gerne hätte ich gewusst, ob solch ein Verhalten rechtens ist? Falls nicht, können Sie mir eventuell sagen welche Paragraphen o.ä. hier als Argumentationsgrundlage dienen könnten. Herzlichen Dank für Ihre Mühen
Hallo, hier muss man unterscheiden. 1. Nach einem neueren Urteil des BAG (AZ kann ich heraussuchen) wird der vorher genehmigte Urlaub nicht automatsich abgezogen. 2. Berücksichtigt wird der Utrlaub nur, wenn Sie ihn tatsächlich nehmen, also zB in der Zeit verreisen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 9. August 2016 [Az. 9 AZR 575/15] hat die werdende Mutter keine Kürzung der Urlaubsansprüche zu befürchten, wenn der Urlaub im Vorfeld geplant wurde.
Felica
Mal die Gegenfrage, was würdest du den machen wenn der AG dann sagt, er gibt dir für die Zeit dann eine Ersatzarbeit? Den da der AG das BV immer befristet, scheint er sich die Option frei zu halten.
Felica
Wenn die Userin wirklich durchgehend ein BV hätte, könnte man das annehmen. Hier stellt der AG aber immer ein befristetes BV aus, die Userin ist in der Zeit in der sie Urlaub angemeldet hat offiziell also gar nicht im BV. Also ich wäre da vorsichtig. Und einen Verlust hat man ja auch nicht, denn ohne Schwangerschaft würde man da auch Urlaub nehmen und darüber hinaus müsste man ohen BV sogar die Zeit davor und danach arbeiten.
cube
Ich denke, ja - darf er. Hätte er ein "unbefristetes" BV ausgesprochen, hättest du eigentlich nämlich auch Urlaub nehmen müssen, sofern du so weit weg fährst, dass du nicht am nächsten Tag bei Aufhebung des BV´s hättest am Arbeitsplatz erscheinen können. Mag sein, dass man in der Realität keinen Urlaub nimmt, weil man hanz sicher weiß, der AG hat eh keine Ersatztätigkeit und wird mich nicht für morgen 8 Uhr an den Arbeitsplatz zitieren. Ganz offiziell heißt ein BV aber eben genau nicht, dass du jetzt "Urlaub" hast und dem AG gar nicht mehr zur Verfügung stehen musst. Man kann drüber streiten, warum der AG immer nur ein monatliches BV ausstellt und das spießig oder wie auch immer finden - andererseits verhindert er eben so, dass du nach der EZ wiederkommst und erst mal 3 Monate Urlaub abbauen musst, die er bezahlen müsste und dennoch keine Arbeitskraft hat.
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich habe drei Fragen ;-) Im Moment bin ich bis Mitte April 2017 in Elternzeit. Wenn ich nun wieder schwanger werde, bekomme ich sofort ein Beschäftigungsverbot. Ich bin Beamtin und beim Staat angestellt und habe vor der jetzigen Elternzeit voll gearbeitet. Meine 1. Frage ist: Kann ich meine jetzige Elternzeit plus Elterngeld einfach u ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde ...
Liebe Frau Bader, ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung