Hallo,
ich wurde von meinem AG in das betriebliche Beschäftigungsverbot bis einschließlich zum Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung geschickt.
Auch kann der Arbeitsplatz nicht so umgestaltet werden, dass ich arbeiten könnte.
Darf ich während dem BV in den Urlaub fahren und muss ich meinem AG bescheid geben?
von
LouSalome
am 19.01.2021, 18:57
Antwort auf:
Darf ich bei einem betrieblichem Beschäftigungsverbot in den Urlaub fahren?
Hallo,
Sie müssen Urlaub beantragen und können dann fahren. Während des BVs kann der AG Sie jederzeit umsetzen und dann müssen Sie pparat stehen. Schließlich bekommen Sie ja auch den vollen Lohn weiter.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.01.2021
Antwort auf:
Darf ich bei einem betrieblichem Beschäftigungsverbot in den Urlaub fahren?
Natürlich musst du Bescheid geben. Schließlich bezahlt er dich weiter und er könnte doch eine Ersatztätigkeit schaffen.
Mitglied inaktiv - 19.01.2021, 19:11
Antwort auf:
Darf ich bei einem betrieblichem Beschäftigungsverbot in den Urlaub fahren?
Schwanger in Urlaub fahren während Corona grassiert? Und der Arbeitgeber das BV eventuell auch wegen Corona ausgesprochen hat? Abgesehen von der rechtlichen Frage keine gute Idee.
von
Soie
am 19.01.2021, 20:55
Antwort auf:
Darf ich bei einem betrieblichem Beschäftigungsverbot in den Urlaub fahren?
urlaub? jetzt?
von
mellomania
am 19.01.2021, 22:14
Antwort auf:
Darf ich bei einem betrieblichem Beschäftigungsverbot in den Urlaub fahren?
Die Frage ist allgemein gestellt, da ich noch länger im BV sein werde. Das BV wurde nicht aufgrund Corona ausgesprochen.
von
LouSalome
am 19.01.2021, 22:42
Antwort auf:
Darf ich bei einem betrieblichem Beschäftigungsverbot in den Urlaub fahren?
Ja du darfst in den Urlaub fahren.
Allerdings musst du dem Arbeitgeber Bescheid geben, weil dann das BV unterbrochen wird und dir für die Zeit Urlaub abgezogen wird.
von
Himbeere2008
am 20.01.2021, 11:30