Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund meiner Tätigkeit als Ergotherapeutin im Pädiatriebereich habe ich von meinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot bekommen. Rötelnantikörper liegen bei mir nicht vor. Eine andere Tätigkeit ohne Kinder konnte mir mein Arbeitgeber nicht anbieten. Darf ich aus rechtlicher Sicht meine nebenberufliche Heilpraxis weiterführen? Darf ich mich zusätzlich (freiberuflich) in einer anderen Heilpraxis in dieser ich ausschließlich mit Erwachsenen Patienten arbeiten würde anstellen lassen? Ich danke Ihnen für Ihren Rat Freundliche Grüße
von willarbeiten am 29.09.2020, 10:00