Beschäftigungsverbot- darf ich trotzdem mein Studium beginnen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot- darf ich trotzdem mein Studium beginnen?

Guten Tag, ich befinde mich in einer Zwickmühle. Zum September startet mein Studium. Um dieses antreten zu können, musste ich ein Auswahlverfahren bestehen und bin deshalb sehr glücklich darüber, angenommen worden zu sein. Die Verträge sind abgeschlossen, ich bin immatrikuliert. Mein Arbeitgeber ist informiert. Ich habe einen 35 h-Vertrag und wollte nach Studienbeginn auf 10h/Woche reduzieren. Jetzt bin ich ungeplant schwanger geworden, habe zu Hause noch größere Kinder. Wie ist es rechtlich, wenn die Betriebsärztin mich ins Beschäftigungsverbot schickt, ich mein Studium beginne (werde dann nur das erste Semester „schaffen“, danach Beurlaubung beantragen) und mein 35h-Vertrag bestehen bleibt (damit ich entsprechende Leistungen wie Elterngeld und Mutterschaftsgeld beziehen kann)? Darf ich das so machen? Vielen Dank vorab!

von Die Sonne am 16.07.2020, 12:27



Antwort auf: Beschäftigungsverbot- darf ich trotzdem mein Studium beginnen?

Hallo, grds, ändert sich an der Situation nichts. Sie reduzieren Stunden, um zu studieren. Ich würde nicht auf die Reduzierung verzichten, um mehr Lohn zu bekommen und auf ein BV vertrauen. Wenn der AG Sie umsetzt (was er soll), haben Sie ansonsten ein ernstes Problem. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2020



Antwort auf: Beschäftigungsverbot- darf ich trotzdem mein Studium beginnen?

warum sollte dich jemand in ein bv schicken? gibt es gründe auf der arbeit dafür?

von mellomania am 16.07.2020, 13:23



Antwort auf: Beschäftigungsverbot- darf ich trotzdem mein Studium beginnen?

Ich weiß nicht, ob ich hierüber auf deine Frage antworten kann. Ich bin Krankenschwester und wurde auch das letzte Mal ins BV geschickt, da es keinen Ausweichposten gab. Mittlerweile kann sich das natürlich geändert haben.

von Die Sonne am 16.07.2020, 14:07



Antwort auf: Beschäftigungsverbot- darf ich trotzdem mein Studium beginnen?

Meines Wissens nach sollte in BV keine Auswirkungen auf dein Studium haben, da es sich nur auf eine Erwerbstätigkeit bezieht. Ein Studium ist normalerweise keine Erwerbstätigkeit.

von Dojii am 16.07.2020, 14:11



Antwort auf: Beschäftigungsverbot- darf ich trotzdem mein Studium beginnen?

@Dojii Danke für deine Antwort! Ich mache mir nur Gedanken darüber, ob es rechtlich in Ordnung ist, den Vertrag so zu lassen, obwohl ich das Studium zumindest beginne. Da ich aber auch mit 10h/Woche zu viel verdiene, muss ich die Sozialleistungen zahlen und bin nicht irgendwie studentisch versichert.

von Die Sonne am 16.07.2020, 14:21



Antwort auf: Beschäftigungsverbot- darf ich trotzdem mein Studium beginnen?

das ist das problem, dass der AG jetzt extrem prüfen muss, ob er dich nicht irgendwie und irgendwo anderweitig einsetzen kann. erst, wenn das überhaupt nicht möglich ist, darf er ein bv aussprechen. die regelungen hierzu sind sehr verschärft worden...hmm

von mellomania am 16.07.2020, 15:50



Antwort auf: Beschäftigungsverbot- darf ich trotzdem mein Studium beginnen?

Sie hat nicht gefragt, ob und wie sie ein BV bekommen kann, sondern wie es um ihr geplantes Studium steht, WENN sie ein BV bekommen sollte. Einfach mal auf die tatsächlichen Fragen eingehen, statt diesen den Fragenden im Mund zu verdrehen, wäre echt hilfreich.

von Dojii am 16.07.2020, 16:44



Antwort auf: Beschäftigungsverbot- darf ich trotzdem mein Studium beginnen?

hinderlich sind! bitte erst denken, dann lesen, dann posten. sie schrieb dann um was es geht und gut. wo und wie hier eine verdrehung stattgefunden haben soll, kann ich nicht erkennen. :-) es gibt soviele studiengänge bei denen das eben doof wäre.

von mellomania am 16.07.2020, 16:51



Antwort auf: Beschäftigungsverbot- darf ich trotzdem mein Studium beginnen?

Ich hoffe, dass Frau Bader sich zum rechtlichen Aspekt äußern kann. Momentan geht mir so viel durch den Kopf... Ich lese und recherchiere und hoffe, dass es vielleicht ähnliche Fälle gibt/gab. Die Schwangerschaft war (noch) nicht geplant und alles in „Sack und Tüten“. Nun sind die 12 Wochen nicht mal annähernd um und trotzdem sollte ich alle Betreffenden informieren. Ich mag meinen Arbeitgeber (große Klinik) und es gibt bestimmt kein riesiges Problem. Trotzdem möchte ich ehrlich bleiben und den Vorteil von 35h nur nutzen, wenn dies auch rechtens ist. Ich danke euch für eure Antworten und freue mich von euch zu lesen, wenn ihr noch etwas wisst.

von Die Sonne am 16.07.2020, 17:02



Antwort auf: Beschäftigungsverbot- darf ich trotzdem mein Studium beginnen?

Kleiner Nachtrag: es geht mir wirklich um die Anzahl der Stunden und ob ich trotz eigentlichem (fast) Vollzeitjob (dann wahrscheinlich BV) das Studium beginnen darf, oder ob ich Stunden reduzieren MUSS. Ansonsten habe ich während des Studiums keine gefährlichen Praktika oder Laborstunden...

von Die Sonne am 16.07.2020, 17:05



Antwort auf: Beschäftigungsverbot- darf ich trotzdem mein Studium beginnen?

Nur bist du darauf in keiner deiner beiden Antworten eingegangen, erst jetzt im dritten Anlauf. Vorher drehten sich deine beiden Texte nur darum, wieso sie ein BV bekommen sollte oder wieso nicht - aber nicht darum, welche direkten Auswirkungen das BV auf ein Studium haben könnte.

von Dojii am 16.07.2020, 17:23



Antwort auf: Beschäftigungsverbot- darf ich trotzdem mein Studium beginnen?

Naja. Letztlich ist doch nur die Frage, ob du im Zweifelsfall ( es gibt kein BV, oder mit der Schwagerschaft geht was schief) die 35 Stunden neben dem Studium arbeiten kannst. Wenn das kein Problem ist spricht ja nichts dagegen die Stunden nicht zu reduzieren. Schaffst du das nicht ist es zumindest extrem risikoreich so zu planen.

von Ally79 am 16.07.2020, 17:27



Antwort auf: Beschäftigungsverbot- darf ich trotzdem mein Studium beginnen?

:-)))))

Mitglied inaktiv - 16.07.2020, 18:15



Antwort auf: Beschäftigungsverbot- darf ich trotzdem mein Studium beginnen?

@Ally Die Reduzierung oder Aufstockung von Stunden ist zur Zeit absolut kein Problem und wird so „durchgewunken“. Deshalb kann ich auch später reduzieren. Am Montag muss ich zur Betriebsärztin. Ich werde einfach offen mit ihr sprechen und dann weitersehen. Unter normalen Umständen wären 35h neben Familie und Studium zumindest für mich nicht realistisch. Danke für deinen Beitrag!

von Die Sonne am 16.07.2020, 20:38



Antwort auf: Beschäftigungsverbot- darf ich trotzdem mein Studium beginnen?

das aber wiederum ist dein privates problem. also die vereinbarkeit mit studium, kindern und beruf. du kannst nur soviele stunden angeben, wie du auch tatsächlich ohne bv arbeiten könntest. du musst jederzeit von heute auf morgen eben diese stunden ableisten können, sollte ein ersatzarbeitsplatz gefunden sein. dieser muss noch nicht mal was mit deiner qualifikation zu tun haben, kann auch administration, buchhaltung ode was auch imme sein. ein wahlrecht hierzu hast du nicht.

von mellomania am 16.07.2020, 20:53



Antwort auf: Beschäftigungsverbot- darf ich trotzdem mein Studium beginnen?

@mellowmania Natürlich, dessen bin ich mir bewusst. Je nachdem, was am Montag entschieden wird, werde ich handeln. Mal sehen...

von Die Sonne am 16.07.2020, 21:00



Antwort auf: Beschäftigungsverbot- darf ich trotzdem mein Studium beginnen?

Guten Morgen, ich wollte hier abschließend noch ein paar Zeilen schreiben. Es ist so, dass ich mit meiner jetzigen 35h Stelle ins BV gehen würde, entsprechend Leistungen beziehen könnte. Da ich nicht studentisch krankenversichert bin, würde ich also auch keine Studenten-Vorteile verlieren. Allerdings springt mein Gewissen an und es ist möglich, dass zeitnah ein Ersatzposten gefunden wird, deshalb reduziere ich die Stunden und erhalte entsprechend Lohnfortzahlung. Vielen Dank an Frau Bader! Sollte jemand sich in einer ähnlichen Situation befinden, empfehle ich das direkte Gespräch mit Betriebsarzt/Arbeitgeber, Hochschule und Krankenkasse. Eine schöne Restwoche!

von Die Sonne am 22.07.2020, 07:11



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