Darf ich Beschäftigungsverbot "rauszögern"?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ich Beschäftigungsverbot "rauszögern"?

Guten Tag Frau Bader, soweit ich es richtig recherchiert habe, kommt für mich ein Beschäftigungsverbot in Frage. Ich arbeite täglich von 19.30-02uhr. Auf der Arbeit muss ich viel schwer tragen. (bis zu 75kg) In einen anderen Bereich kann ich nicht wechseln, es gibt keinen anderen. Auch nicht zu anderen Zeiten. Die wären lediglich länger (19.30-04uhr). Wir sind eine sehr kleine Firma mit nur 4 Angestellten + Chef. Wenn ich wegfalle, fallen Aufträge weg. Es gäbe also erhebliche finanzielle Einbußen für ihn. Daher überlege ich ob es möglich ist meinem Chef jetzt erstmal nur inoffiziell über die Schwangerschaft zu informieren und erst im Januar offiziell. So hat er etwas Puffer um sich etwas einfallen zu lassen. Ich weiß das es nicht mein Problem sein sollte. Aber es handelt sich um ein Familienunternehmen. Der Chef ist mein Vater, meine Mutter und Geschwister meine Kollegen. Vielen Dank!

von vilsa87 am 03.12.2019, 15:26



Antwort auf: Darf ich Beschäftigungsverbot "rauszögern"?

Hallo, rechtlich kann man das nicht unterscheiden. Wenn er es weiß, weiß er es. Nachtarbeit: Kann bis 22.00 Uhr genehmigt werden (Tausch mit anderen) Gewichte: Da seh ich ein echtes Problem. Sie gefährden das Kind, wenn Sie weiter so schwer heben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.12.2019



Antwort auf: Darf ich Beschäftigungsverbot "rauszögern"?

Solange dein AG nichts von der schwangerschaft weiß, gilt das mutterschutzgesetz auch nicht für dich. Davon ab, warum kein Teil- BV? Du arbeitest das eas geht und so lange es geht, bekommst aber das Geld wie wenn du komplett da warst. Das geht nämlich auch.

von Felica am 03.12.2019, 15:56



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nein. deinem chef inoffiziell was sagen kannst du nicht. denn ab der kenntnis, gilt das muschu-gesetz. wenn du ihm gar nix sagst. schiebst du, ja, aber dann steht er ab januar so da wie jetzt.

von mellomania am 03.12.2019, 15:59



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Es gibt keine zwei Arten von Bekanntgabe, offiziell oder inoffiziell. Selbst wenn dein Chef anders als von dir selber von der Schwangerschaft erfährt (z.B. durch einen Zufall), muss er sich ans Mutterschutzgesetz halten. Allerdings kann die Aufsichtsbehörde auch die Nachtarbeit ausnahmsweise erlauben, wenn sichergestellt ist, dass es dir nicht schadet. Bis 75 kg heben und tragen - wie soll das gehen? Würde dir das deine Familie denn erlauben, wenn sie wüßten dass ihr Enkel unterwegs ist? Wohl kaum. Also entweder verheimlichst du die Schwangerschaft konsequent oder du gibst sie bekannt und ihr schaut zusammen mit der Behörde, was du weiterhin noch machen kannst. Bis 22 Uhr ist ja kein Problem mit § 28 Mutterschutzgesetz, Ausnahmeantrag. Hoffentlich ist es keine Raucherkneipe, das ginge gar nicht!

Mitglied inaktiv - 03.12.2019, 16:01



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Leider gibt es dort keine anderen Aufgaben. Auch kann ich nicht nur bis zu einer bestimmten Zeit arbeiten. Das geht bei uns nicht. Es gibt auch keine Büroarbeiten die ich machen kann. Die Idee hinter dem rauszögern war die das wenn ich ihnen jetzt sage das ich schwanger bin ich ja direkt ausfalle. Sie können aber meine Kunden nicht von heute auf morgen nicht mehr anfahren. Das geht einfach nicht. Wenn ich es ihnen jetzt aber erstmal nur inoffiziell sage und Ende Januar offiziell, dann haben sie bis dahin Zeit alles neu zu strukturieren. Es ist wie gesagt nur ein sehr kleiner Betrieb bei dem jeder zählt. Fällt einer weg, fällt das Gerüst in sich zusammen. Das versuche ich abzumildern. Nein, sie würden mich ganz normal weiter arbeiten lassen. Meine Vorgängerin wurde zwar bei bekannt werden ihrer Schwangerschaft sofort in BV geschickt, ich aber werde die geballte Ladung Wut und Enttäuschung abbekommen weil ich die ja im Stich lasse. Bei uns wird leider mit zweierlei Maß gerechnet. Vermutlich wird privat auch der Kontakt zu uns abgebrochen, deshalb versuche ich ihnen entgegen zu kommen, damit es nicht ganz so katastrophal wird!

von vilsa87 am 03.12.2019, 16:31



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Natürlich kannst du es verschweigen, allerdings finde ich deine angedeutete Reaktion deines Vaters sehr komisch. Wenn er ohne dich nicht zurechtkommt, finde ich die Selbständigkeit schon ziemlich zweifelhaft. Zudem hat er empfindliche Strafen zu erwarten wenn er dich weiter beschäftigt und von der Schwangerschaft weiß. Wir reden hier nicht von Kleinstbeträgen sondern schon im höheren Bußgeldbereich. Er bekommt doch im BV den Ausfall entschädigt.

von QueenMum am 03.12.2019, 17:08



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nochmal. sobald du bekannt gibst dass du schwanger bist, bist du raus. zumindest teilweise. uriah sagte ja schon, dass du mit ausnahme bis 22 uhr arbeiten darfst. der rest muss dir egal sein. es geht um dein kind! du kannst nicht inoffiziell die schwangerschaft verkünden, das gibt es nicht. sobald du es sagst, greift das gesetz und die pflichten des AG. er muss dir dann, nach einholen der sondergenehmigung, ein bv ab 22 uhr aussprechen. er bekommt das doch ersetzt von der umlagekasse. und kann für die restzeit jemanden einstellen.

von mellomania am 03.12.2019, 17:20



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von vilsa87 am 03.12.2019, 18:15



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In manchen Fällen geht's gar nicht darum, ob das Geld durch die Krankenkasse ersetzt wird. Hier geht's doch um viel mehr. Und das wird durch die Krankenkasse nicht ersetzt. Angenommen die Fragestellerin liefert nachts Pakete aus. Da es ein Kleinbetrieb ist, kann keine ihre Tour übernehmen, da es keinen zusätzlichen Fahrer gibt. Der Betrieb findet so schnell keinen Ersatz, die Tour wird ab sofort von einem anderen Unternehmen übernommen. Der Betrieb verliert dadurch diesen Auftrag und zwar langfristig. Diesen Ausfall ersetzt keine Krankenkasse. Die Fragestellerin sucht deshalb eine Möglichkeit zu finden, einen Ersatzfahrer zu finden, bevor sie es offiziell macht und ein BV bekommt. luvi

von luvi am 03.12.2019, 22:47



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trotz allem greift das mutterschutz gesetz sofort dann, wenn sie es sagt. da gibt es kein offiziell, inoffiziell etcpp. und wenn sie meint, sie arbeitet noch ein wenig, dann sieht man es spätestens jan oder feb und dann MUSS der chef, ob ihr vater oder nicht, das muschG einhalten. was dann passiert kann und darf nicht ihr problem sein.

von mellomania am 03.12.2019, 22:54



Antwort auf: Darf ich Beschäftigungsverbot "rauszögern"?

Genau so ist es. Ich wollte zuerst nicht ins Detail gehen. Aber genau das ist hier der Fall. Falle ich aus, fällt meine Tour aus. Die Kunden werden von uns nicht weiter angefahren. Die anderen Fahrer dürfen ja nicht über ihre Zeit rüber. Also bekommt eine andere Spedition die Aufträge. In unserem Fall sind es drei Touren. Fällt meine also weg, fällt 1/3 der Einnahmen weg. Das ist schon gewaltig für jedes erfolgreiche Unternehmen. Aber eine Katastrophe für einen so kleinen Betrieb. Neue Fahrer findet man schwer. Besonders für kleine Speditionen. Da ist der Job eben nie so sicher wie in einem großen Betrieb. Deshalb will ich ihnen einen Puffer verschaffen. Allerdings habe ich da wohl schlechte Karten. Denn ich möchte ja auch nicht das sie rechtliche Konsequenzen befürchten müssen.

von vilsa87 am 04.12.2019, 02:09



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Abgesehen vom rechtlichen... Deine Eltern würden wollen, dass du dein Kind weiter gefährdet??? Wenn das echt so ist, schleppt sich jeder von euch krank zur Arbeit. Nun zum Rechtlichen: sobald dein Vater als Chef von deiner Schwangerschaft weiß, muss er das Mutterschutz Gesetz beachten. Also Gefährdungsbeurteilung und notfalls BV, wenn er keinen Ersatz Arbeitsplatz hat. Die Aufsichtsbehörde verhängt dann saftige Bußgelder im Falle der Nichteinhaltung

Mitglied inaktiv - 04.12.2019, 07:27



Antwort auf: Darf ich Beschäftigungsverbot "rauszögern"?

ich habe auch mal das bv verzögert, indem ich einfach meine Schwangerschaft nicht/später mitgeteilt habe. eine damalige kollegin von mir ist bis zum 6.monat geflogen, aufgefallen ist das nicht. es ist auch deine ureigene Entscheidung, inwieweit du das leben des kindes durch die arbeit gefährdest. 75 kg würde ich weder schwanger noch unschwanger durch die gegend schleppen, nachts arbeiten schon. aber das ist nur meine ganz persönliche Meinung. wie hast du es denn beim ersten Kind gemacht?

Mitglied inaktiv - 04.12.2019, 08:19



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Kravallie ich glaube beim ersten Kind war der AG noch absolut nicht im Bilde über die Regelungen des Mutterschutzgesetztes. Das hat er alles erst verstanden als die andere Frau dann schwanger war. Das ist wirklich sehr schwierig, ich weiß auch nicht wie ich es halten würde. Einzige Möglichkeit wäre wohl dem Vater zu sagen er muss einen Ersatz suchen weil sie die nächtlichen Einsätze nicht mehr packt. Wenn er das nicht tut ist es seine Schuld wenn er dann demnächst niemanden hat. Aber zumindest hat er sich dann nicht gesetzeswidrig verhalten.

von lilly1211 am 04.12.2019, 08:55



Antwort auf: Darf ich Beschäftigungsverbot "rauszögern"?

Wenn du einen Puffer schaffen willst, dann kündige ihnen an, dass du zum Jahresende oder wann auch immer die Tätigkeit aufgeben musst. Aber die Begründung Schwangerschaft dürfen sie nicht erfahren. Rückenprobleme würden deinen Schritt rechtfertigen. 75 kg heben tragen, bewegen von Lasten ist gegenüber dem Ungeborenen verantwortungslos. Das kann man nicht rechtfertigen. Da muss eine Lösung her. Wenn der LKW eine Hebebühne hat, und entsprechende Gerätschaften da sind, mag das gehen. Lieferst du Waschmaschinen aus?

Mitglied inaktiv - 04.12.2019, 11:38



Antwort auf: Darf ich Beschäftigungsverbot "rauszögern"?

Hallo, Kannst du deiner Familie nicht durch die Blume sagen, dass sie dringend einen Ersatz suchen müssen, da du bald möglichst schwanger werden willst. Und wirklich darauf drängen. So musst du nichts sagen, aber sie könnten es sich denken. Vielleicht bekommst du dann jemanden zum Einarbeiten mit, der die schweren Pakete heben kann. Bist du beim Laden allein oder ist jemand von der Firma dabei? Die müssen solange mitanpacken. Bis 22 Uhr arbeiten und dann BV bringt sicher auch nichts, da das Personal derzeit fehlt, der dann weiterarbeiten. Viel Glück, dass ihr bald jemanden findet. LG luvi

von luvi am 04.12.2019, 13:07



Antwort auf: Darf ich Beschäftigungsverbot "rauszögern"?

Die Sache ist doch die, 75kg sind schon ohne Schwangerschaft nicht erlaubt, rein vom Arbeitschutz. Ich gehe aber davon aus das ihr entsprechende Hilfsmittel habt, den 75kg trägt man nicht mal eben so. 75 kg zu zweit ist schon heftig. Alleine und ohne Hilfsmittel dürften sogar Männer ein Problem haben.

von Felica am 04.12.2019, 13:12



Antwort auf: Darf ich Beschäftigungsverbot "rauszögern"?

Wir fahren für eine große deutschlandweite Sanitärfirma. Wir beliefern keine Kunden direkt, sondern die Filialen. Grade erst letzte Nacht habe ich drei Duschabtrennungen vom Wagen herunter heben und ca 15 Meter ins Lager tragen müssen. 1x 40kg und 2x je 76kg. Zudem Kupferrohr und schienen die gebündelt sind und zwischen 20-50kg wiegen. Das ist aber nicht täglich so. Letzten Freitag zb hatte ich nichts schweres auf dem Wagen. Das kommt zwar selten vor, aber es kommt halt vor. Paletten sind kein Thema. Das Gewicht wuppt ja der Hubwagen. Aber die Paletten müssen halt vorher von mir auch gepackt werden. Das bedeutet das ich zu Beginn ca 1-2 Stunden packe, da sind leichte Kartons mit nem Kilo dabei aber auch ein Karton mit zb sml (da wiegt so ein Karton gerne Mal 30kg und mehr). Oder letzte Woche als eine Filiale 70 Waschtisch Armaturen bekam, da habe ich 6 Kartons mit jeweils 40-55kg auf die Paletten Stapeln müssen. Diese Arbeit kann mir niemand abnehmen. Ich bin alleine unterwegs. Da sind keine Mitarbeiter vor Ort wenn ich anliefer. Beim Packen am Anfang kann ich auch nur bedingt Hilfe bekommen weil nur wir drei da sind und die anderen beiden eben ihre Tour selber packen müssen. Wir haben zudem zeitliche Begrenzungen. Viele Filialen liegen in Wohngebieten und die Anwohner sind angepisst wenn wir Nachts abladen. Wenn ich zu lange zum Laden brauche, komme ich zu spät zur ersten Filiale und bekomme Ärger von ganz oben. Und mit ganz oben meine ich die Stadt höchstpersönlich. Die hat uns diese Zeitbegrenzung nämlich auferlegt. Bei der letzten Schwangerschaft habe ich dort noch nicht gearbeitet. Aber meine Vorgängerin (meine Schwester) wurde schwanger und wurde ins BV geschickt. Aber das war ok, denn da war ja ich die einspringen konnte. Gehe ich aber ins BV kann keiner einspringen. Fremde können nicht eingestellt werden. Haben wir schon versucht. Aber keiner kommt mit unserer Arbeitsmoral klar.

von vilsa87 am 04.12.2019, 13:19



Antwort auf: Darf ich Beschäftigungsverbot "rauszögern"?

das ist es nicht wert, vilsa!!! du machst dich ja kaputt! ganz zu schweigen vom Kind....

Mitglied inaktiv - 04.12.2019, 13:26



Antwort auf: Darf ich Beschäftigungsverbot "rauszögern"?

Klingt total bescheuert. Aber es ist wirklich mein absoluter Traumjob! Ich habe vorher als Steuerfachangestellte gearbeitet und sollte nur kurz einspringen weil meine Mutter operiert wurde. Doch es hat mich so gepackt das ich dort bleiben wollte. Und ich liebe es. Auch wenn es nicht so klingt!

von vilsa87 am 04.12.2019, 14:33



Antwort auf: Darf ich Beschäftigungsverbot "rauszögern"?

du erleidest während dieser Arbeit eine Fehlgeburt ! Musst ins Krankenhaus und die KK fordert den Hergang an. Dann kann dein Vater die Firma erstmal dicht machen, denn das Bußgeld kann er nicht zahlen. Ich würde mal ganz schnell über richtige Alternativen nachdenken ! Das sollte dann auch deinem Vater klar sein. Zudem würde ich, Familie hin oder her niemals die Gesundheit meines Kindes durch dieses schwere Tagen gefährden. Es gibt immer Lösungen ! Sowas würde mein Mann nie mitmachen und ich habe bis zum Tag der Geburt gearbeitet, aber nichts gesundheitsgefährdendes.

von QueenMum am 04.12.2019, 15:44



Antwort auf: Darf ich Beschäftigungsverbot "rauszögern"?

na dann mach deinem vater klar, dass du nur zeitweise ausfällst und nach der mutterschutzfrist wieder ranklotzt. das wird ihn sicher milde stimmen. für eine Vertretung müsst ihr halt tiefer in die tasche greifen, ist ja nur befristet....

Mitglied inaktiv - 04.12.2019, 16:00



Antwort auf: Darf ich Beschäftigungsverbot "rauszögern"?

........ aus Fairness dem Kind gegenüber. Was nützt euch die Firma, wenn das Kind dabei geschädigt wird, oder du eine Fehlgeburt erleidest? Bei aller Toleranz, das geht entschieden zu weit. Denkbar wäre allerdings, dass du einen männlichen Mitfahrer als Helfer mitnimmst, ggf. auch übers Arbeitsamt oder über einen Annonce findest. Wenn er dir dann die schweren körperlichen Arbeiten abnimmt. Wenn deine Familie dich als junge Frau mit so einem Job beschäftigt, muss sie eben auch damit rechnen, dass jemand spontan ausfällt.

Mitglied inaktiv - 04.12.2019, 16:31



Antwort auf: Darf ich Beschäftigungsverbot "rauszögern"?

Fremde können nicht eingestellt werden. Haben wir schon versucht. Aber keiner kommt mit unserer Arbeitsmoral klar. Sorry, aber klar kommen andere damit nicht klar wenn ihr gegen geltendes Recht verstoßt. Kein AG muss sich selbst oder seien Gesundheit gefährden weil sein Chef keine Ahnung von Arbeitsschutz hat oder wissentlich drauf pfeift. Bei den Gewichten dürft ihr gar nicht alleine ausliefern oder beladen. https://www.arbeitsrechte.de/lastenhandhabungsverordnung/

von Felica am 04.12.2019, 18:51



Antwort auf: Darf ich Beschäftigungsverbot "rauszögern"?

Find auch das ganze Konstrukt sehr merkwürdig. Der Chef pfeift auf Arbeitsschutz (schwere Lasten und die Arbeitszeiten), hat die erste Schwangere ins BV geschickt. Er weiß also um die Gefährdungen. Die AP hat Angst vor der Reaktion der Familie vor Verstoßen wenn sie ausfällt. Gleichzeitig mag sie aber diese Arbeit... Ist das Kind im Bauch es nicht wert SOFORT eine Lösung zu finden.

Mitglied inaktiv - 04.12.2019, 20:30



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