Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf ich eine 450€ Job annehmen, trotz individuellem Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Darf ich eine 450€ Job annehmen, trotz individuellem Beschäftigungsverbot

Shooh0311

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe aufgrund von Blutungen in den ersten 4 Monaten ein individuelles BV von meinem FA erhalten. Ich arbeite als Sacharbeiter im Büro. Homeoffice konnte mir nicht angeboten werden. Ein Bekannter hat mir nun im 6. Monat eine Telefonistentätigkeit, die ich von zu Hause aus dem Bett aus ausüben kann, auf 450€ Basis angeboten. Kann ich diese annehmen, muss ich meinen Hauptarbeitgeber informieren -und kann ich diese 450€ Tätigkeit auch ohne finanzielle Nachteile im Mutterschutz und in der Elternzeit ausüben? Besten Dank und herzliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bei Blutungen ist das individuelle Beschäftigungsverbot komplett falsch. Insbesondere wenn man Sachbearbeiter in einem Büro ist. Die Blutungen liegen ja nicht an Ihrer Tätigkeit, die nicht körperlich anstrengend es ist, sondern nicht gesundheitliche Art. Ihr Frauenarzt hätte sie krankschreiben müssen. Hoffentlich haut Ihnen die Krankenkasse das nicht noch um die Ohren-zumal der Gesetzgeber die Regeln wesentlich verschärft hat. Nebentätigkeiten bedürfen im übrigen grundsätzlich der Zustimmung des Arbeitgebers - und der wird sicherlich nicht begeistert sein, wenn Sie Ihre Tätigkeit im Büro nicht ausüben können, aber anderswo arbeiten können. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Auf dem individuellen Beschäftigungsverbot steht "für jede Tätigkeit". Das heißt, auch jede andere Tätigkeit die für Geld entlohnt wird, scheidet aus. Damit ist das Telefonieren vom Bett aus auch nicht erlaubt. Übrigens erhältst du ja die volle Lohnfortzahlung im BV. Das wären dann Mehreinnahmen über 450 Euro pro Monat.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

In der nachgeburtlichen Mutterschutzfrist gibt es ein gesetzliches absolutes Beschäftigungsverbot für jede Tätigkeit, das durch niemand aufgehoben werden darf, nicht einmal durch einen Arzt oder die Aufsichtsbehörde. In der Elternzeit darfst du dagegen mit Zustimmung des Hauptarbeitgebers den Nebenjob ausführen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Darf ich bei Beschäftigungsverbot, welches ausdrücklich für jede Tätigkeit im Betrieb ausgeschrieben ist, zur Schule/Uni!? Habe bei der Krankenkasse nachgefragt. Laut denen spricht nichts dagegen... Kann ich mich darauf verlassen, oder kann mein Chef gründe finden mich zb abzumahnen?

Liebe Frau Bader. Ich bin in der 18.ssw und habe seit 2 Wochen ein absolutes Beschäftigungsverbot aufgrund bestehender Risikoschwangerschaft (Myom). Ich muss nicht liegen, soll mich aber körperlich schonen... kein Sport, kein Hetzen. Ich arbeite in Teilzeit (50%) als Psychologin in der Psychiatrie. Dies ist stressig und mit viel Bewegung verbunden, ...

Ich bin Bundesbeamtin, arbeite (noch) Vollzeit (41 Std./Woche) und übe nebenbei eine genehmigte Nebentätigkeit (bis zu 8 Std./Woche) aus. Nun möchte mir meine Frauenärztin ein stundenweises Beschäftigungsverbot (Reduzierung auf 30 Std./Woche) erteilen. Darf ich dann meine Nebentätigkeit nicht mehr ausüben oder reduziert sich die Zeit auf 6 Std./Woc ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich gehe einer Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin nach und arbeite Vollzeit (Mo-Fr) in einer Klinik 400 km entfernt von meinem Hauptwohnsitz, wodurch ich am Wochenende immer nach Hause pendeln muss. Durch das große Arbeitspensum in dieser Klinik/Stress und das viele Pendeln hat mein Gyn ein Beschäftigungsverb ...

Hallo Frau Bader, darf mir der Arbeitgeber den Besuch auf der Arbeitsstelle wegen meinem Beschäftigungsverbot verbieten mit der Begründung, wenn mir was passiert, dass er dann dafür verantwortlich ist? Ich bin ja nicht zum Arbeiten dort sondern privat, nur um die Kollegen und Kids zu besuchen. Bei meinem 1. Kind befand ich mich auch im Beschäf ...

Hallo liebes Team, ich bin in der Ambulanten Pflege als Altenpflegerin tätig und habe am 26.03.18 ein totales Beschäftigungsverbot vom Betriebsarzt erhalten, mein Arbeitgeber hat sich jedoch am Folgetag den 27.03. die Bescheinigung vom Arzt geholt das ich 15 Stunden in der Woche Bürotätigkeiten machen kann. In den Vergangenen Wochen waren es ...

Guten Tag Frau Bader, soweit ich es richtig recherchiert habe, kommt für mich ein Beschäftigungsverbot in Frage. Ich arbeite täglich von 19.30-02uhr. Auf der Arbeit muss ich viel schwer tragen. (bis zu 75kg) In einen anderen Bereich kann ich nicht wechseln, es gibt keinen anderen. Auch nicht zu anderen Zeiten. Die wären lediglich länger ( ...

Guten Tag, ich befinde mich in einer Zwickmühle. Zum September startet mein Studium. Um dieses antreten zu können, musste ich ein Auswahlverfahren bestehen und bin deshalb sehr glücklich darüber, angenommen worden zu sein. Die Verträge sind abgeschlossen, ich bin immatrikuliert. Mein Arbeitgeber ist informiert. Ich habe einen 35 h-Vertrag und wollt ...

Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund meiner Tätigkeit als Ergotherapeutin im Pädiatriebereich habe ich von meinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot bekommen. Rötelnantikörper liegen bei mir nicht vor. Eine andere Tätigkeit ohne Kinder konnte mir mein Arbeitgeber nicht anbieten. Darf ich aus rechtlicher Sicht meine nebenberufliche Heilpraxis we ...

Hallo, ich wurde von meinem AG in das betriebliche Beschäftigungsverbot bis einschließlich zum Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung geschickt. Auch kann der Arbeitsplatz nicht so umgestaltet werden, dass ich arbeiten könnte. Darf ich während dem BV in den Urlaub fahren und muss ich meinem AG bescheid geben?