Liebe Frau Bader,
ich möchte ins Ausland ( Niederlande) zu meiner Familie reisen.Ich habe vom Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot wegen Corona erhalten(Arbeit mit direkten Patientenkontakt in Klinik). Muss ich meinem Arbeitgeber oder der Krankenkasse die Reise melden ? Mir geht es um den Fall, dass ich beispielsweise zum Arzt muss.
Vielen Dank und viele Grüsse
von
Nessi191
am 09.09.2020, 07:59
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vom AG- Urlaub?
Hallo,
Wenn der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausspricht, kann er dies jederzeit widerrufen und im Rahmen des Direktionsrechtes bestimmen, dass Sie wieder arbeiten, wenn auch bei einer anderen Tätigkeit.
Wenn Sie Urlaub machen wollen, müssen Sie deshalb beim Arbeitgeber Urlaubstage beantragen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.09.2020