Beschäftigungsverbot und 2 der letzten 3 Monate unbezahlten Urlaub gehabt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot und 2 der letzten 3 Monate unbezahlten Urlaub gehabt

Hallo Frau Bader, meine Frau hat eine Vollzeit Arbeit von 7 bis 16 Uhr. Danach geht sie noch zu einem Minijob 450€. In den Sommermonaten Juli und August hat sie beim Minijob unbezahlten Urlaub genommen, um Zeit für die Hochzeitsplanung zu haben. Jetzt waren wir gestern 19.09. beim Frauenarzt und er hat ihr gesagt das sie nicht arbeiten darf, wegen ihrer Gesundheit. Ein Beschäftigungsverbot wird er ihr ausstellen wenn der/ die Arbeitgeber das nicht selbst machen. Jetzt die eigentliche Frage: Wie setzt sich jetzt beim Minijob die Berechnungsgrundlage zusammen, da sie zwei der letzten drei Monate unbezahlten Urlaub hatte? Wir haben recherchiert das die letzten 3 Monate dafür genommen werden. Vielen Dank im Voraus Ana und Stefan

von EheleuteStefanAna am 20.09.2022, 18:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und 2 der letzten 3 Monate unbezahlten Urlaub gehabt

Hallo, im Normalfall ist für ein Beschäftigungsverbot der jeweilige Arbeitgeber zuständig, es wird im Rahmen der Tätigkeit dort bewertet. Der Frauenarzt kann individuell ein Beschäftigungsverbot ausstellen, wenn hierfür medizinische Gründe vorliegen. Grundsätzlich erhält man in ein Beschäftigungsverbot den Lohn, den man ohne Beschäftigungsverbot erhalten würde. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2022



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und 2 der letzten 3 Monate unbezahlten Urlaub gehabt

Wieso soll der AG ein BV ausstelle für die Gesundheit? Wenn die Schwangerschaft durch Arbeiten gehen generell gefährdet ist, muss der FA eines ausstellen. Der AG ist hingegen zuständig, den Arbeitsplatz MuSchu-konform zu gestalten oder ein BV bzgl des Arbeitsplatzes auszustellen. Wenn im Nebenjob immer per Vertrag für 450 Euro gearbeitet wird, bekommt sie das auch im BV. Der Durchschnitt der letzten 3 Monate wird nur genommen, wenn das Gehalt variieren kann.

von cube am 20.09.2022, 18:19



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und 2 der letzten 3 Monate unbezahlten Urlaub gehabt

Danke cube, meine Frau arbeitet dort seit 4 Jahren und das Gehalt variiert zwischen 400 und 420€, je nach Stunden im Monat. Wir haben jetzt aber Angst das sie dann von ihrem Minijob nur den September angerechnet bekommt und die zwei unbezahlten Monate mit 0€ gewertet werden. Weil dann würden uns bis zur Elternzeit 300€ monatlich fehlen. Ärgerlich ist auch das ab Oktober das Gehalt angehoben wird und sie dadurch nicht in die neue 520€ Regelung fällt. Sind sie sicher das nur die bezahlten Monate in die Berechnung gehen?

von EheleuteStefanAna am 21.09.2022, 11:07



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und 2 der letzten 3 Monate unbezahlten Urlaub gehabt

Hallo Frau Bader, mir ist immer noch nicht ganz klar was meiner Frau jetzt zustehen würde, wenn sie ab nächster Woche nicht mehr arbeiten geht. "Grundsätzlich erhält man in ein Beschäftigungsverbot den Lohn, den man ohne Beschäftigungsverbot erhalten würde. Liebe Grüße NB" Normalerweise würde sie Arbeitstage x 1,75h x Stundenlohn bekommen. Sie hat aber zwei der letzten drei Monate gar nichts verdient. Wir fallen diese in die Berechnung der Lohnfortzahlung bis zum Mutterschutz und was wird dann als Grundlage für die Elternzeit genommen? Aber hauptsächlich bis zum Mutterschutz.

von EheleuteStefanAna am 21.09.2022, 13:15



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