Liebe Frau Bader, ich bin Gesundheits- und Krankenpflegerin und befinde mich seit August 2022 im betrieblichen Beschäftigungsverbot. Das betriebliche Beschäftigungsverbot wurde jetzt - im gesamten Betrieb - bis Ende März 2023 verlängert. Zu diesem Zeitpunkt bin ich schon im Mutterschutz (Anfang März). Mein Arbeitgeber hat mir nun mitgeteilt, dass mein betriebliches Beschäftigungsverbot Ende Januar ausläuft und ich daraufhin noch Resturlaub nehmen muss, welcher bis zum Mutterschutz andauern wird. Meine Frage: ist es überhaupt rechtens, dass mein betriebliches Beschäftigungsverbot ausläuft, nur damit ich meinen gesamten Resturlaub nehmen muss, obwohl andere Mitarbeitende, welche einen späteren Entbindungstermin haben, weiterhin im betrieblichen Beschäftigungsverbot sind. Ich bin der Auffassung, dass ich bis zum Mutterschutz im betrieblichen Beschäftigungsverbot verbleiben sollte und den Resturlaub nach der Elternzeit verplanen sollte. Ich freue mich über Ihre Rückmeldung. Herzliche Grüße francis91
von Francis91 am 19.12.2022, 18:45