Jenni123
Hallo. Ich bin in der 7. Woche schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot bekommen wegen einer risikoschwangerschaft. Ich habe in meinem betrieb von februar 2018 bis März 2019 auf 450 euro gearbeitet. Seit 1.4.2019 als teilzeitangestellte auf 100 std/monat mein vertrag läuft allerdings am 31.10.2019 aus. Wie kann ich meinen urlaubsanspruch berechnen denn in meinem vertrag steht keine anzahl der mir zustehenden urlaubstage und muss mein Arbeitgeber mir den urlaub nach Beendigung des vertrags auszahlen? Und steht mir dann ab dem 1.11 Mutterschutzgeld zu oder muss ich zum jobcenter denn der mutterschutz beginnt ja erst anfang Dezember (Et 27.01.2020)? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Mfg
Hallo, 1. Wenn im Vertrag nichts steht, gilt das BUrlG. Danach hat man bei einer 6 -T- W 24 Urlaubstage u bei einer 5 -T-W 20. Der Urlaub wird mit Beendigung des Vertrages ausgezahlt 2. Jobcenter. Das ist auch wegen dem Mutterschaftsgeld wichtig. Liebe Grüße NB
mellomania
urlaub muss ausgezahlt werden. mutterschaftsgeld erhälst du aber erst mit beginn des mutterschutzes. und da du nicht arbeitsfähig bist weil du, komischerweise wegen risikoschwangerschat (das ist kein indikator für ein bv) ein bv erhalten hast erhälst du auch keine leistungen meines wissens nach. du solltest dich aber schnellstmöglich arbeitslos melden. bedenke, dass du ohne arbeitgeber keine elternzeit hast
Mitglied inaktiv
Ohne AG bekommst du nur die Leistungen der KK als Mutterschaftsleistungen.. Ausserdem wird das Arbeitsamt sagen, dass du keine Leistungen erhälst. Nicht arbeitsfähig... Damit bist du nicht versichert. Musst deine Versicherungsbeiträge selber bezahlen. Hast auch keine Elternzeit
Jenni123
In meinem Beschäftigungsverbot steht.. gültig bis zur schutzfrist.. also läuft es doch ab wenn der mutterschutz endet oder nicht?
Jenni123
Und arbeitslos bin ich ja auch nicht. Ich bekomme bis 31.10.2019 mein gehalt weiter gezahlt und stehe auch bis dahin noch im Arbeitsverhältnis
Mitglied inaktiv
Geht bei dir die Schutzfrist am 1.11. los? Also nahtlos Klär das am besten mit dem Amt....
Jenni123
Nein.. anfang Dezember. Bei meiner ersten tochter hatte in auch ein Beschäftigungsverbot ohne dass ich in arbeit stand. Und ich hatte trotzdem 3 jahre elternzeit und erhielt mutterschaftsgeld
Dojii
Damit du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommst, musst du bis zu dem Tag, an dem der Mutterschutz beginnt (bzw. genau genommen bis zum Tag davor) in einem Arbeitsverhältnis stehen oder ALG-1 bekommen. Und wenn dir deine Frauenärztin ein BV ausgestellt hat, das länger dauert als dein noch laufender Vertrag, wirst du kein ALG-1 bekommen, da du laut deiner Ärztin nicht arbeitsfähig bist - damit bekommst du auch kein Mutterschaftsgeld. Ob du bei einer vorherigen Geburt bereits Mutterschaftsgeld bekommen hast oder nicht ist nicht wichtig.
Felica
Nein, kein ALG1 und auch kein mutterschutzgeld. Blöde wenn der Arzt das BV so ausgestellt hast. Als komplett arbeitsunfähig, das sagt das BV vom Arzt aus, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Damit sind Amt und KK raus. Also schnellstens zum Arzt und das ändern lassen. Und rechtzeitig beim Amt melden sonst gibt es da den nächsten Ärger. BV vom Arzt bis zum Mutterschutz wenn man bis dahin gar keinen AG mehr hat ganz blöde Idee. Zumal ich hoffe das der Arzt es besser begründen kann wie nur mit Risiko.
mellomania
man hat ein bv aus bestimmten gründen und der arzt soll jetzt ändern, damit man geld bekommt? die gründe sind dann bezüglich finanzieller aspekte auf einmal weg? da würde ich als kk aber mehr als nachfragen...
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